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Ein profunder Überblick
über das Rechtsberatungsgesetz
am Vorabend seiner Verabschiedung in die Rechtsgeschichte
Eine Rezension zu:
Michael Kleine - Cosack
Rechtsberatungsgesetz
Reihe: C. F. Müller Kommentar
Erstauflage
Das Rechtsberatungsgesetz soll in Kürze vom Rechtsdienstleistungsgesetz ersetzt werden (http://www.rechtsdienstleistungsgesetz.de). Der Kommentar, geschrieben von einen der besten Kenner dieser Materie, bietet daher eine letzte Bestandsaufnahme zur bisherigen Rechtslage, die in Randbereichen immer umstritten war. Die Auslegung der "herrschenden Linie" wurde durch das BVerfG mehrfach korrigiert, auch werden immer öfter europarechtliche Bedenken geäußert. Die Kommentierung erfolgt denn auch in kritischer Absicht und macht der Rechtswissenschaft gleich im Vorwort erhebliche Vorwürfe, da sie dieses antiquierte Gesetz jahrzehntelang unkritisch verteidigt hat. Das Rechtsberatungsmonopol der Rechtsanwälte ist längst erodiert, hat aber gerade auch unter dem Aspekt des Verbraucherschutz einen Sinn, wenn es richtig "dosiert" wird. Der Kommentar gibt einen Überblick über die noch geltende Rechtslage, scheut aber nicht die kritisch pointierte Auseinandersetzung und legt Schwächen der derzeitigen Regelung schonungslos offen. Damit will die Kommentierung auch Denkanstöße für den Reformprozess geben. In einer vorzüglichen Einleitung wird die Entwicklung seit 1935 rekonstruiert. Der Vorwurf ist zutreffend, dass die Diskussion sich lange weitgehend auf den nationalsozialistischen Hintergrund dieses Gesetzes konzentrierte, dessen Ziel es war, "jüdische" Rechtsanwälte aus dem Anwaltsberuf zu drängen und (zunächst) ihre wirtschaftliche Existenz zu vernichten. Ein Gesetz mit einem derartigen Makel, konnte auf lange Sicht keine Zukunft haben. Vielleicht wurde es deswegen so lange verdrängt. Jedenfalls bis der der Verfasser des Kommentars der juristischen Praxis die möglichen Konsequenzen aus der Masterpatent-Entscheidung des BVerfG in einer aufrüttelnden Urteilsbesprechung vor Augen führte, die auch der Rezensent damals mit großem Interesse gelesen hatte. In der Folge wurde das Rechtsberatungsgesetz immer weiter in Frage gestellt. Da half auch die ein oder andere Abmahnung im Ergebnis nicht weiter und hielt die Entwicklungen nicht wirklich auf. Die aktuelle politische und rechtswissenschaftliche Debatte - insbesondere in Auseinandersetzung mit dem Gutachten von Prütting - wird ebenso genau nachgezeichnet wie die faktischen Erosionserscheinungen, die angesichts der technischen Möglichkeiten eine Kontrolle weitgehend unmöglich machen. Noch versucht die deutsche Anwaltschaft ihr Rechtsberatungsmonopol zu retten. Nicht zuletzt unter europarechtlichem Blickwinkel führt Kleine - Cosack jedoch aus, dass dass deutsche Rechtsberatungsmonopol auf längere Sicht nicht mehr haltbar ist und die deutsche Anwaltschaft sich ihre Anteile am Rechtsberatungsmarkt selbst erobern muss. Es wird dann weiter ausgeführt, dass sich ein Konkurrenzschutz für die Anwaltschaft nicht halten lässt, so dass der Schutz der Rechtssuchenden - auch beim Rechtsdienstleistungsgesetz - ganz im Zentrum steht. Die Kommentierung der einzelnen Normen greift diese Entwicklungen bei den einzelnen Tatbestandsmerkmalen kritisch auf. So wird bei Art.1 § 1 das Tatbestandsmerkmal der "Geschäftsmäßigkeit" ebenso kritisch unter eingehender Aufarbeitung der ergangenen Rechtsprechung gewürdigt wie die "Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten". Die bereits bestehenden Durchbrechungen des Beratungsmonopols werden intensiv aufgearbeitet, unter Einbeziehungen der Verordnungen zum RberG. Bei der Auslegung des Rechtsdienstleistungsgesetzes wird man auf einige Elemente des RberG zurückgreifen können und die nächste Auflage dürfte dann dieses Gesetz kommentieren. Der Kommentar erschien zwar am Vorabend der Verabschiedung des Rechtsdienstleistungsgesetzes, enthält aber eine der interessantesten Aufarbeitungen der Entwicklung des Rechtsberatungsgesetzes unter allen relevanten Aspekten und ist überaus anregend und lesenswert. |