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Ein Lehrbuch zum Sachenrecht Eine
Rezension zu: Karl - Heinz Schwab/Hanns Prütting Sachenrecht 32.
Auflage C.H.
Beck, München 2006, 479 Seiten, € 19,50 ISBN
3-406-53143-1 Die Darstellung von Schwab/Prütting, die in der Tradition des Werkes von Lent steht, behandelt es der entscheidenden Kernrechtsgebiete des bürgerlichen Rechts. Das Ziel ist die systematische Vermittlung des examensrelevanten Stoffes. Der Aufbau des Werkes lehnt sich bewusst an die Gliederung des Gesetzes an. Ob dies didaktisch wirklich sinnvoll ist, kann hier dahinstehen. Die Wahl dieser Struktur hat den Sinn, dem Anfänger die parallele Arbeit mit dem Gesetz zu ermöglichen. In den Text sind zahlreiche examensrelevante Probleme eingestreut, wobei Schwerpunkte in den Bereichen Besitz, Erwerb und Verlust des Eigentums an Grundstücken und beweglichen Sachen, gutgläubiger Erwerb, Vormerkung, Verlust des Eigentums, Eigentumsvorbehalt und Eigentümer - Besitzer - Verhält nebst Folgeansprüchen gesetzt werden. Hinzu tritt das Kreditsicherungsrecht. Das Werk ist systematisch so aufgebaut, dass sich anhand der gesetzlichen Systematik die Regelungsbereiche des Sachenrechts aus rechtlichen "Mosaikstrukturen" zusammensetzen. Die Einleitung behandelt Grundfragen und erläutert die Grundprinzipien des Sachenrechts und die Besonderheiten des dinglichen Rechtsgeschäft in Abgrenzung zum schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft. Kurz behandelt werden die - praktisch noch relevanten - Besonderheiten des Sachenrechts in den "neuen" Bundesländern. Das erste Kapitel geht eingehend auf Besitzstrukturen ein. Beginnend mit der Definition der Besitzarten wird der Leser nach und nach in das System der gesetzlichen Besitzschutzes eingeführt, über die Funktion der Besitzdienerschaft aufgeklärt und erfährt, welche Besitzansprüche zur Verfügung stehen. Danach wird der Gesetzessystematik folgend das Immobiliensachenrecht dargestellt, indem zunächst einmal auf die Funktionen des Grundbuchs eingegangen wird, die Funktion einer Vormerkung dargestellt wird und insbesondere der öffentliche Glaube des Grundbuchs nebst Berichtigungsmöglichkeiten erläutert wird. Hier wird insbesondere das Zusammenwirken des formellen Grundbuchverfahrensrechts mit dem materiellen Recht des BGB dargestellt. Kapitel 3 stellt das Eigentum dar und geht insoweit auch notwendig auf verfassungsrechtliche Herleitungen ein, dass gerade bei den Schranken einer erhebliche Rolle spielt. Kurz dargestellt wird auch das Nachbarrecht. Dem folgen Ausführungen zum Erwerb und Verlust des Grundeigentums und des Eigentums an beweglichen Sachen, die extrem examensrelevant sind. Dies zeigt sich etwa bei der Darstellung des gutgläubigen Erwerbs mit seinen möglichen bereicherungsrechtlichen Folgen und der Sicherungsübereignung. Besonders systematisch wird das Eigentümer - Besitzer - Verhältnis behandelt, dessen Folgen fast stets im Examen irgendwie eine Rolle spielen. Das vierte Kapitel stellt das Kreditsicherungsrecht dar, soweit es nicht bereits im 3. Abschnitt des 3. Kapitels behandelt wurde. Im Zentrum stehen hier Grundschuld und Hypothek sowie in geringerem Maße das Pfandrecht an beweglichen Sachen. Eher kurz behandelt werden das Erbbaurecht - weil kaum examensrelevant - und die Dienstbarkeiten. Das traditionsreiche Werk informiert den Leser sehr systematisch über die Grundfragen des Sachenrechts und bietet die Möglichkeit einer systematisch angeleiteten Wiederholung des Stoffes.
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