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Ralf
Hansen Eine
Kritik des akademischen Prüfungsrechts Eine
Rezension zu: Mareike
Lampe Gerechtere
Prüfungsentscheidungen Berlin:
Duncker & Humblot, 1999, 205 Seiten ISBN
3-428-09910-9 Das
Prüfungsrecht der juristischen Staatsexamina ist seit langem im Gerede
der Betroffenen. An den Maßstäben wird sich indessen auf absehbare
Zeit nichts ändern. Möglicherweise bringt die zunehmende
Anwaltsorientierung eine gewisse Änderung. Ohnehin stellen Prüfungen
nur einen zeitlichen Ausschnitt dar und haben ihre Hauptfunktion beim
Berufseinstieg. Damit setzt die Arbeit ein, deren
Untersuchungsgegenstand auf akademische Abschlußprüfungen, auch
Staatsprüfungen, begrenzt ist. Angesichts der Relevanz für den
Berufseinstieg sind Prüfungen von erheblicher Relevanz für die
Berufsfreiheit. Diesen Aspekt untersucht die Autorin überaus gründlich
und stellt stets die Bezüge zwischen dem einfachen Recht und Art. 12 GG
dar. Nach ihrer Auffassung fordert diese Verfassungsnorm die Herstellung
materiell möglichst gerechter und richtiger Prüfungsentscheidungen.
Sie stellt sehr richtig heraus, daß etwa das juristische Prüfungsrecht
bis zu einem gewissen Grade sehr
weit und allgemein gefaßt ist, so daß Prüfungsentscheidungen insoweit
auch Zufallselemente in sich bergen. Probleme sieht sie hier indessen
eher beim Verhältnismäßigkeitsprinzip, da zunächst einmal das Prüfungsverfahren
durch den Prüfungszweck bestimmt wird. Vielschichtige Probleme werden
schon bei der Geeignetheit herausgearbeitet, die zum Diktum der Fragwürdigkeit
von Prüfungen führen, ohne das indessen deren Abschaffung verlangt
wird, da diese Abschaffung kein milderes Mittel darstellt und Prüfungen
immerhin eine begrenzte Aussagekraft zugebilligt wird. Insbesondere den
bundesstaatlichen Verbindlichkeitsanspruch von Diplomprüfungen zieht
sie in Zweifel und ist der Auffassung, daß “Durchfallern” nicht
generell die Aufnahme an einer anderen Fakultät der gleichen
Fachrichtung versagt werden kann. Sie stellt auch die Einschränkung der
Wiederholungsmöglichkeiten aus verfassungsrechtlichen Gründen in Frage
und folgert aus Art. 3 I GG i.V.m. Art. 12 I GG einen Anspruch auf
Schaffung eines gerechten Prüfungsverfahrens, daß die größtmögliche
Richtigkeit verbürgt. Der
vielleicht interessanteste Teil der Studie widmet sich dem Problem der
judiziellen Kontrolle von Prüfungsentscheidungen. Insbesondere wird die
Entwicklung des Meinungsstandes ausgezeichnet rekonstruiert, ausgehend
selbstverständlich von Bachofs Lehre vom Beurteilungsspielraum, die
jahrzehntelang herrschend blieb. Heute wird angesichts der Vorgaben des
BVerfG eine vollständige justizielle Kontrolle jenseits von
“Schutzreservaten” anerkannt, die lange die verwaltungsgerichtliche
Rechtsprechung geprägt haben. Die Entwicklung der Rechtsprechung zunächst
des BVerwG und dann des BVerfG wird sehr sorgfältig aufbereitet und
dargestellt, auch spezifiziert nach einzelnen Fallgruppen. Indessen äußert
die Verfasserin auch dezidierte Kritik an der Spruchpraxis des BVerfG,
da diese Rechtsprechung letztlich nach wie vor nur in geringen Maße
eine inhaltliche Steuerung von Prüfungsentscheidungen ermöglicht, auch
wenn durch diese Rechtsprechung eine deutliche Verbesserung - auch mehr
Rechtssicherheit - geschaffen wurde. Auf der Folie dieser Argumentation
versucht die Verfasserin Wege zu gerechteren Prüfungsentscheidungen
aufzuzeigen. Den entscheidenden Ansatzpunkt sieht sie in der Optimierung
der Prüfungsverfahren, was sicher zutreffend ist. So etwa schlägt sie
für mündliche Prüfungen die Einführung von Wortlautprotokollen vor,
was sicherlich ein diskussionswürdiger Vorschlag ist, der auch für das
gerichtliche Protokollwesen eine Reformüberlegung wert ist. Auch das
Problem der Wiederholungsprüfungen wird einer eingehenden Analyse
unterworfen. Die Verfasserin setzt sich dabei gegen die hM aus
verfassungsrechtlichen Gründen für eine unbeschränkte
Wiederholbarkeit ein, was gegenwärtig kaum durchsetzbar sein dürfte.
Die Tendenzen sind eher gegenläufig. Die Studie bietet eine
ausgezeichnete Folie die Dogmatik des akademischen Prüfungsrechts zu überdenken
und zu präzisieren.
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