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Ralf Hansen Wofür und wie haften Provider im Netz? Eine Rezension zu: Ulf Matthies Providerhaftung für Online-Inhalte Eine vergleichende Untersuchung zur Rechtslage in Deutschland, Österreich und England Erstauflage Baden - Baden: NOMOS, 2004, 305 S. ISBN 3-8239-0637-1
Die Haftung der Provider in Datennetzen ist ein Thema mit noch vielen Fragezeichen, auch wenn in Grundfragen nach und nach Klärung eintritt. Bei der Providerhaftung handelt es sich allerdings ganz verschiedene, auch technisch bedingte Haftungssituationen, je nachdem ob es sich um einen Access-, Network-, Host- oder Contentprovider handelt. Die Diskussion in Deutschland ist noch sehr auf die nationale Perspektive ausgerichtet, obwohl sich die Problemkreise im internationalen Maßstab stellen. Um so mehr ist es zu begrüßen, wenn in diesem Bereich eine rechtsvergleichende Studie vorgelegt wird, die die Rechtslage in immerhin drei verschiedenen Rechtsordnungen kritisch miteinander vergleicht. Gerade die Rechtsvergleichung wäre in der Lage die Diskussion voranzutreiben und offene Fragen offensiver anzugehen. Nach der für derartige Dissertationen üblichen Einführung im ersten Kapitel, was den das Internet ist, wo es herkommt und welche Akteure sich dort in welchen Medien herumtreiben, behandelt das zweite Kapitel die Rechtslage nach dem TDG und dem MDStV in Deutschland. Es ist sinnvoll die Rechtslage vom ursprünglichen Gesetzesstand aus zu analysieren und insbesondere die Regelung des § 5 TDG a. F. intensiv zu erläutern. Alsdann wird diese Regelung mit der durch die Umsetzung der EC-RL bedingten Modifikation durch das EGG behandelt, deren Vorgaben sehr präzise analysiert werden. Unter rechtspolitischen Aspekten wirft der Verfasser allerdings die Frage auf, ob denn die grundsätzlich vom Richtliniengesetzgeber befürwortete Privilegierung der Provider überhaupt berechtigt ist. Die Frage wird relativ selten problematisiert. Der Verfasser ist der Auffassung, dass sich diese Privilegierung zu einer schlichten Standortsubventionierung für die Internet-Branche entwickelt. Mit der Methodik der ökonomischen Analyse des Rechts gelangt der Verfasser aber alsdann zu einer differenzierteren Einschätzung und legt dar, dass eine uneingeschränkt strenge Haftung von Internetprovidern als nur mittelbar für Rechtsverletzungen via Internet Verantwortliche in ökonomischer Hinsicht nicht zu überzeugen vermag. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Haftung je nach Art des jeweiligen Providers sehr unterschiedlich privilegiert ist und Access - und Content-Provider völlig unterschiedliche Funktionen wahrnehmen, so dass eine einheitliche Providerhaftung letztlich eine begriffliche Fiktion ist. Die §§ 8 - 11 TDG und die parallelen Vorschriften des MDStV werden jedenfalls sehr eingehend und differenziert analysiert. Wie inzwischen auch der BGH geht der Verfasser, davon aus, dass § 8 II TDG die Anwendung der §§ 9 - 11 TDG auf Unterlassungsansprüche ausschließt und sich im Rahmen der (Mit-) Störerhaftung sachgerechte Ergebnisse erzielen lassen. Kapitel 3 untersucht die Rechtslage in Österreich, das hinsichtlich der Umsetzung der Vorgaben der EC-RL eine andere Vorgehensweise gewählt hat und ein spezielles E - Commerce - Gesetz erlassen hat, nachdem entsprechende Regelungen zuvor nicht vorhanden waren. Dieses Vorgehen hat gegenüber der deutschen Vorgehensweise den Vorteil der Transparenz und Einheitlichkeit. Die Haftung eines Providers beruht in Österreich auf der Verbindung eines allgemeinen Haftungstatbestandes mit dem ECG, dass einen umfassenden Anwendungsbereich aufweist. Wie der Verfasser überzeugend zeigt, geht das ECG über die Umsetzung der EC-RL in einigen Bereichen deutlich hinaus, indem explizite Haftungsregelungen für Suchmaschinen und Hyperlinksetzungen eingeführt wurden, die die Rechtssicherheit in diesen Bereichen ungeachtet bestimmter Auslegungsprobleme erhöht haben. Diese Auslegungsprobleme werden denn auch kritisch offen gelegt. Gerügt wird insbesondere, dass in Österreich für Host-Provider kein "notice-and-take-down-Verfahren" gesetzlich festgeschrieben wurde. Kapitel 4 hat die Rechtslage in England zum Gegenstand. Die Umsetzung ist dort (verfristet) in der EC EC-Directive erfolgt. Die England wurden indessen nur die Vorgaben der EC-RL umgesetzt, ohne weitere Regelungen zu implementieren. Der Verfasser kritisiert überzeugend die Zurückhaltung des englischen Gesetzgebers und macht deutlich, dass mit einer fast wörtlichen Übernahme auch die - streckenweise erheblichen - Schwächen der EC-RL Einzug in das englische Recht gefunden haben. Auch hier sieht er erhebliche Probleme in der Anwendung des "Kenntnis-Kriteriums bei gleichzeitigen Verzicht auf ein "notice-and-take-down-Verfahren". Kapitel 5 unternimmt eine Vergleichung der untersuchten Rechtsregeln in den drei europäischen Staaten. Ungeachtet gewisser Besonderheiten sieht er in den je verschiedenen Umsetzungen eine deutliche Rechtsvereinheitlichung im Bereich des Internethaftungsrechts. Allerdings hat sich nur Österreich zu einer Regelung der Haftung für Hyperlinks und für Suchmaschinen entschließen können. Inwieweit die Haftungssituation in Europa tatsächlich divergiert oder konvergiert bedürfte indessen einer intensiven Analyse der vorhandenen Rechtsprechung. Die Notwendigkeit der gestuften Haftungsprivilegierung für die Arten der Provider wird insgesamt überzeugend begrüßt. Der Verfasser sieht jedoch auf europarechtlicher Ebene angesichts der analysierten Schwächen der EC-RL noch deutlichen Handlungsbedarf. Die sehr lesenswerte Studie zeigt den gegenwärtigen Stand der Providerhaftung auf und macht deren Schwächen überaus deutlich. |