Pressefreiheit im Rechtsvergleich

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Ralf Hansen

Pressefreiheit im deutsch-englischen Rechtsvergleich

Eine Rezension zu:

Birgit Brömmekamp

Die Pressefreiheit und ihre Grenzen in England und der Bundesrepublik Deutschland

Eine vergleichende Darstellung in verfassungsrechtlicher, strafrechtlicher und tatsächlicher Hinsicht

Bern: Peter Lang, 1997, 262 S.

ISBN 3-631-31292-X

http://www.peterlang.com

Ziel dieser interessanten Arbeit ist die Darstellung des geltenden Presserechts in beiden Staaten unter Herausarbeitung von Gemeinsamkeiten und Differenzen. Einleitend werden die Besonderheiten des englischen Rechtssystems skizziert. Im ersten Abschnitt werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Pressefreiheit in den beiden Staaten erarbeitet und miteinander verglichen. Dabei wird die Eigenart des englischen Verfassungsrechts eingehend dargestellt, das keine positivrechtliche Ausgestaltung des Presserechts mangels Verfassungsurkunde kennt, sodass vom Grundsatz der residual liberty auszugehen ist, wonach alles erlaubt, was nicht verboten ist. Entsprechend weit ist das englische Verständnis von der Pressefreiheit. Die Verfasserin weist treffend darauf hin, dass die Unterschiede mehr sind als reiner Formalismus, da die Sovereignty of Parliament weitaus erheblichere Beschränkungen zulässt, da es nicht verpflichtet werden kann, Gesetze im Einklang mit der ungeschriebenen Verfassung zu verabschieden, sodass es ausschließlich auf das jeweils aktuelle Gesetz ankommt. Dies führte schon öfters zu Kollisionen mit Europarecht, die auch angesprochen werden. Allerdings hat das Parlament von den Möglichkeiten derartiger Beschränkungen in England aus politischen Gründen nur sparsam Gebrauch gemacht. Damit ist die Frage nach den Grenzen der Pressefreiheit in beiden Staaten aufgeworfen, die nachfolgend thematisiert werden, ausgehend von der englischen Realität im Presserecht, das seit 1695 keine Zensur mehr kennt und  mit dem Risiko "published and be dammed" leben muss.

Der zweite Abschnitt widmet sich den Grenzen der Pressefreiheit, die Problemkonstellation für Problemkonstellation durchgegangen werden und enthält insbesondere eine ausgezeichnete Darstellung des Law of Defamation in all seinen Varianten nebst einer sehr klaren Analyse der Protection of Privacy. Es ist hervorzuheben, dass die sehr klare Darstellung sich an Gerichtsentscheidungen orientiert, deren Sachverhalt jeweils mitgeteilt wird. Besonders im Bereich des Persönlichkeitsschutzes macht sich eine Schwachstelle im englischen Recht bemerkbar, die auf der rule against prior restraint beruht und dazu führt, dass Unterlassungsansprüche gegenüber Schadensersatzansprüchen eine weitaus geringere Rolle spielen als in Deutschland. Gerade die Schutzlücken des englischen Persönlichkeitsschutzrechtes werden klar herausgestellt und eingehend erläutert. Die Darstellung geht darüber hinaus auch auf Aspekte der Parlaments- und Prozessberichterstattung ein und analysiert die Möglichkeiten und Grenzen der Selbstkontrolle.

Abschnitt 3 widmet sich den Rechten der Presse und skizziert insbesondere auch das Fehlen eines presserechtlichen Informationsanspruches in England. daran schließt sich ein interessantes Kapitel an, das Fragen der Zeugnisverweigerung und die Möglichkeiten von Durchsuchung und Beschlagnahme in beiden Ländern schildert. Die Verfasserin kommt zu dem interessanten Schluss, das die Presse in Deutschland insgesamt freier ist als in England, da die deutsche Rechtslage sich mehr an der Einzelfallgerechtigkeit orientiert und dem Grundsatz der Medienfreiheit einen hohen Stellenwert beimisst, die sich gerade in kollidierenden Interessenlagen ausdrückt.

Das Buch vermittelt interessante Einsichten in das deutsche und englische Verständnis der Pressefreiheit und deren Grenzen. Es ist überdies leicht verständlich und anregend geschrieben.