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Ein praxisbezogener Überblick über das Familienrecht
Eine Rezension zu: Thalmann/May/Benner Praktikum des Familienrechts 5., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage
Heidelberg: C.F. Müller, 2006, 374 Seiten, 29 €
Die Neuauflage mit einer neuen Mitautorin optimiert das bisherige Konzept,
nachdem der Band zuletzt im Jahr 2000 erschienen ist. Der Band will
Referendaren, Studenten, Berufseinsteigern und auch Familienrichtern einen
knappen, aber umfassenden Überblick über das Familienrecht gehen, mit dem
letztlich jeder Jurist irgendwie in Berührung kommen kann. Das Band bietet
sich auch als Grundlage an, sich weiter zu spezialisieren. Jedenfalls
erlaubt das interessante Werk eine rasche umfassende Einarbeitung in das
Familienrecht, das sich in den letzten Jahren wieder erheblich bewegt hat und
gerade vor einer neuen Reform, maßgeblich des Unterhaltsrechts steht, dass
die Gesetzeslage der Ehevertragspraxis teilweise annähert. Der Band enthält
jetzt auch Kontrollfragen und Vertiefungsaufgaben mit Praxisbezug.
Die jahrzehntelange praktische Erfahrung der Autoren prägt diese Darstellung,
die von überflüssigem Ballast frei ist und sich auf die wirklich
wesentlichen Grundlagen konzentriert. Bieten die meisten Darstellungen
des Familienrechts eine eher getrennte Darstellung des Verfahrensrechtes und
des materiellen Familienrechtes, gehen die Autoren einen anderen Weg und
versuchen - mit großem Erfolg - soweit wie möglich die Darstellung des
materiellen Rechts in die Darstellung des Verfahrensrechts zu integrieren.
Nach einer kurzen Einführung in die Grundstrukturen des Familienrechts und dem Verhältnis von Verwandtschaft und Schwägerschaft folgt zunächst eine profunde und sehr gestraffte Darstellung des Prozessrechts in Familiensachen. Die Besonderheiten des Verfahrens in Familiensachen werden hier in Abweichung vom Regelfall der ZPO dargestellt. Von besonderem Interesse sind hier Fragen des jeweils anwendbaren Prozessrechts. Ob das FGG oder die ZPO für Familiensachen i.S.v. § 621 ZPO gilt, oder aber eine “Gemengelage” vorliegt, entscheidet sich nach der gut erklärten, nicht gerade leicht handhabbaren Norm des § 621 a ZPO. Ähnliches gilt für die Darlegungen der Grundprinzipien des Verbundprinzipes des § 623 ZPO. Erhebliche Modifikation gegenüber dem “normalen” Zivilprozessrecht ergeben sich, wie § 616 I ZPO zeigt, aus der Statuierung des Untersuchungsgrundsatz anstelle der Dispositionsmaxime, der jedoch - wie an einem schönen Beispiel gezeigt wird - den Grenzen des § 616 II ZPO unterliegt. Jedenfalls werden die §§ 621 ff ZPO in all ihren Facetten dargestellt. Es finden sich auch einige Hinweise zur Tenorierung nach § 629 d ZPO. Besonders lesenswert, weil klar strukturiert, sind die Ausführungen zum einstweiligen Rechtsschutz im Familienrecht, eine Materie die komplexer nicht sein könnte, aber didaktisch sehr gut aufbereitet wird. Immerhin enthält § 620 neun Möglichkeiten für einstweilige Anordnungen, die von der einstweiligen Verfügung abzugrenzen ist. Von hohem Interesse für die Praxis dürfte auch die komprimierte Darstellung zur Streitwertberechnung sein. Nach einer knappen Darstellung der materiellrechtlichen Voraussetzungen der Ehescheidung und der Eheaufhebungs-; Feststellungs- und Eheherstellungsklage behandeln die Autoren die “anderen” Familiensachen, in deren Zentrum die Eltern-Kind-Beziehung steht. Hier haben sich 1998 erhebliche Veränderungen der Gesetzeslage, insbesondere der §§ 1666 ff BGB ergeben, die vollständig eingearbeitet wurden. Selbstredend wird in diesem Zusammenhang auch das Umgangsrecht behandelt. Besondere Sorgfalt wurde auf die Behandlung von Unterhaltsansprüchen verwandt, die angesichts der hohen Praxisrelevanz sehr eingehend dargestellt werden. Mehrere Berechnungsbeispiele erleichtern die Beschäftigung mit dieser sehr komplexen Materie, die zudem zahlreiche sozialrechtliche Bezüge, nicht zuletzt zum Sozialhilferecht aufweist. Enthalten sind auch die “Berliner Tabelle” und die “Düsseldorfer Tabellen”. Jedenfalls liegt ein deutlicher Schwerpunkt des Bandes auf den praktisch wichtigen Unterhaltsfragen. Diese Darlegungen werden ergänzt durch ein sehr strukturiertes Kapitel zur “Beseitigung und Abänderung von Unterhaltstiteln”, in dem die Unterschiede zwischen Abänderungs- und negativer Feststellungsklage sehr deutlich herausgearbeitet werden. Nur in den Grundlagen behandelt wird der Versorgungsausgleich, der allerdings stets schwierige Fragen aufwirft. Ebenso das Ehewohnungs- und Hausratsverfahren. Sehr grundlegende Ausführungen finden sich zum ehelichen Güterrecht und zum Verfahren in Kindschaftssachen. Sehr lesenswert - für RAe wie für Richter - sind etwa auch die Ausführungen zur PKH in Familiensachen, da dies einen erheblichen Teil der familienrechtlichen Fälle betrifft. Abschließend werden das spezifische Rechtsmittelrecht sehr konzentriert behandelt. Besonders interessant ist der Anhang. Dort werden in tabellarischen Übersichten zunächst die den Familiengerichten zugewiesenen Verfahren systematisiert, jeweils unter Nennung der Anspruchsgrundlage, der Zuständigkeit, der prozessualen Verfahrensart, Möglichkeiten des Verbundes, der Form der Entscheidung, Kosten, Rechtsmittel, Anwaltszwang und Eilverfahren. Dies erlaubt, sich einen raschen Überblick zu verschaffen, insbesondere unter dem häufig gegebenen Zeitdruck. Weitere Übersichten finden sich zum Verbundverfahren, zum einstweiligen Rechtsschutz und zu den Rechtsmitteln. Für die juristische Praxis sehr nützlich sind die beigegebenen Musterschriftsätze (Ehescheidungsantrag, Sorgerechtsübertragung, Unterhalt, Versorgungsausgleich) und Entscheidungsmuster (Verbundurteil), jeweils mit Erläuterungen. Wer sich in die praktischen Fragen des Familienrechts einarbeiten muss, wird dieses Buch mit reichem Gewinn zur Hand nehmen, denn es bietet einen kompakten Überblick über eine sehr dynamische Materie, der in dieser Form selten ist.
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