Ralf Hansen
Ein praxisbezogener Überblick über das Familienrecht
Eine Rezension zu:
Thalmann/May
Praktikum des Familienrechts
4. Aufl., Heidelberg: C.F. Müller, 2000, 313 Seiten, DM 44,-ISBN 3-8114-9902-5
http://www.cfmueller-verlag.de
Das nach zehn Jahren endlich wieder erschienene Werk
erlaubt eine rasche umfassende Einarbeitung in das Familienrecht, das sich in
dieser Zeit erheblich bewegt hat, nicht zuletzt aufgrund der massiven Änderungen
der Gesetzeslage 1998 und aufgrund einer rasanten Entwicklung der
Rechtsprechung. Die beiden Autoren sind Spezialisten und Richter am
Oberlandesgerichts Karlsruhe, an Familiensenaten tätig. Die jahrzehntelange
praktische Erfahrung der Autoren prägt diese Darstellung, die von überflüssigem
Ballast frei ist und sich auf die wirklich wesentlichen Grundlagen
konzentriert. Entsprechend breit ist die Zielgruppe, die vom
Stationsreferendar über Rechtsanwälte bis zu Richtern führt und einen überaus
aktuellen Überblick über das Familienrecht bietet. Bieten die meisten
Darstellungen des Familienrechts eine eher getrennte Darstellung des
Verfahrensrechtes und des materiellen Familienrechtes, gehen die beiden
Autoren einen anderen Weg und versuchen - mit bestem Erfolg - soweit wie möglich
die Darstellung des materiellen Rechts in die Darstellung des Verfahrensrechts
zu integrieren.
Nach einer kurzen Einführung in die Grundstrukturen des Familienrechts und
dem Verhältnis von Verwandtschaft und Schwägerschaft folgt zunächst eine
profunde und sehr gestraffte Darstellung des Prozeßrechts in Familiensachen.
Die Besonderheiten des Verfahrens in Familiensachen werden hier in Abweichung
vom Regelfall der ZPO dargestellt. Von besonderem Interesse sind hier Fragen
des jeweils anwendbaren Prozeßrechts. Ob das FGG oder die ZPO für
Familiensachen i.S.v. § 621 ZPO gilt, oder aber eine “Gemengelage”
vorliegt, entscheidet sich nach der gut erklärten, nicht gerade leicht
handhabbaren Norm des § 621 a ZPO.Ähnliches gilt für die Darlegungen der
Grundprinzipien des Verbundprinzipes des § 623 ZPO. Erhebliche Modifikation
gegenüber dem “normalen” Zivilprozeßrecht ergeben sich, wie § 616 I ZPO
zeigt, aus der Statuierung des Untersuchungsgrundsatz anstelle der
Dispositionsmaxime, der jedoch - wie an einem schönen Beispiel gezeigt wird -
den Grenzen des § 616 II ZPO unterliegt. Jedenfalls werden die §§ 621 ff
ZPO in all ihren Facetten dargestellt. Es finden sich auch einige Hinweise zur
Tenorierung nach § 629 d ZPO. Hier hätten einige Beispiele die Ausführungen
vielleicht plastischer gemacht. Besonders lesenswert, weil klar strukturiert,
sind die Ausführungen zu den zahlreichen einstweiligen Verfügungen im
Familienrecht, eine Materie die komplexer nicht sein könnte, aber didaktisch
sehr gut aufbereitet wird. Immerhin enthält § 620 neun Möglichkeiten für
einstweilige Anordnungen, die von der einstweiligen Verfügung abzugrenzen
ist. Von hohem Interesse für die Praxis dürfte auch die komprimierte
Darstellung zur Streitwertberechnung sein.
Nach einer knappen Darstellung der materiellrechtlichen Voraussetzungen der
Ehescheidung und der Eheaufhebungs-; Feststellungs- und Eheherstellungsklage
behandeln die Autoren die “anderen” Familiensachen, in deren Zentrum die
Eltern-Kind-Beziehung steht. Hier haben sich 1998 erhebliche Veränderungen
der Gesetzeslage, insbesondere der §§ 1666 ff BGB ergeben, die vollständig
eingearbeitet wurden. Selbstredend wird in diesem Zusammenhang auch das
Umgangsrecht behandelt. In einem Annex analysieren die Autoren die Tendenzen
der neueren Rechtsprechung zu diesem zwischen den Betroffenen sehr umkämpften
Bereich nachdem das gemeinsame Sorgerecht zum Regelfall geworden ist. Auch die
Autoren können indessen eine klare Linie nicht ausmachen, es gelingt ihnen
aber die Hauptströmungen klar herauszuarbeiten, wobei auch das interessante
Urteil des BGH Berücksichtigung findet (FamR 1999, 651), wonach eine
Verletzung des Umgangsrechtes als Kindesentziehung nach § 235 StGB strafbar
sein kann. Neuer Streit dürfte aber spätestens hinsichtlich der sorgerrecht