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Ralf Hansen Verwaltungsrecht
AT kompakt Eine
Rezension zu: Franz-Joseph
Peine Allgemeines
Verwaltungsrecht 6.
neu bearbeitete Auflage Reihe:
schwerpunkte Heidelberg:
C.F. Müller, 2002, 335 S., E 20,- ISBN
3-8114-0819-4 http://www.cfmueller-verlag.de
Das
seit der ersten Auflage in Konzeption und Präsentation überzeugende
Lehrbuch wurde wiederum etwas weiterentwickelt. Der Verfasser versucht
den Lesern die Scheu vor dem Verwaltungsrecht zu nehmen, das allgemein
ein eher ungeliebter Bereich ist, der aber nichts desto weniger auch
fachlich einige interessante Herausforderungen zu bieten hat.
Entsprechend versucht der Verfasser die Stoffülle, sozusagen
“schwerpunktartig”, auf das Lernbare und das Lernenswerte zu
reduzieren, was ihm auch vollauf gelingt. Der Verfasser lenkt den Blick
des Lesers sowohl auf
Grundstrukturen, die unbedingt beherrscht werden müssen, um das erste
juristische Staatsexamen zu bestehen als auch auf die dazu notwendige
Fallbearbeitungspraxis. Dies wird sehr plastisch und gut verständlich
umgesetzt. Der
Band vermittelt sehr zuverlässig die Grundlagen des Verwaltungsrechts,
etwa auch die Abgrenzung zum Privatrecht, die meist bei der
Rechtswegsbestimmung im Verwaltungsprozeßrecht eine Rolle spielt. Sehr
lesenswert sind die Ausführungen über die Grundprobleme des
Verwaltungsrechts, die sich sehr eingehend mit den wesentlichen Fragen
der Ermessenslehre, der Lehre vom Beurteilungsspielraum und den Fragen
des subjektiv-öffentlichen Rechts befassen. Das “besondere Gewaltverhältnis”
erklärt der Verfasser konsequent grundgesetzlich argumentierend, für
erledigt. Dem ist sicher nichts hinzuzufügen. Der Band legt besonderen
Wert auf die Vermittlung des Grundlagenwissens zu den kondifizierten
Teilen des allgemeinen Verwaltungsrechts, weshalb dem VwVfG besondere
Aufmerksamkeit gewidmet wird und hier insbesondere den Formen des
Verwaltungshandelns, in dessen Zentrum nach wie vor der Verwaltungsakt
steht, dessen Zu- und Aussonderungsmerkmale Punkt für Punkt
durchdiskutiert werden. Auch die Probleme der Verkehrszeichen als
Allgemeinverfügung werden sehr verständlich erklärt. Dies gilt nicht
weniger für die wichtigen Nebenbestimmungen- und Auflagen. Vertieft
wurden die Ausführungen zum Recht auf Akteneinsicht im
verwaltungsverfahren. Einen weiteren Höhepunkt des Bandes bildet die
Diskussion der Anforderungen an einen rechtmäßigen Verwaltungsakt.
Hier werden Nichtigkeit, Rechtswidrigkeit und Heilungsmöglichkeiten
didaktisch gut aufbereitet erklärt. Diese komplizierten Zusammenhänge
werden in einem ausgezeichneten Schema zusammenfaßt, das die möglichen
Fehler eines Verwaltungsaktes sehr transparent macht. Ebenso klar werden
die Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Vertrages und etwa auch des
Realaktes als besonderer Form des Verwaltungshandelns dargelegt, wobei
die Darstellung nicht mit Details aus dem besonderen Verwaltungsrecht überfrachtet
wird. Der Text enthält auch stets Hinweise zu interessanten
Fallbearbeitungen in den einschlägigen Ausbildungszeitschriften, was
den Wert der Lektüre gerade etwa auch bei Hausarbeiten oder vor dem
Examen erhöht. Interessant
ist insbesondere das Kapitel über die Kontrolle des
Verwaltungshandelns, das die interne Kontrolle jenseits von
Widerspruchsverfahren und Klage zum Gegenstand hat. Hier wird
insbesondere die Dogmatik der §§ 48, 49, 51 VwVfG mit Hinweisen zur
europarechtlichen Überlagerungen sehr nachvollziehbar entfaltet. Zu Rücknahme
und Widerruf findet sich ein sehr beachtenswertes Schema, das gerade zum
Wiederholen sehr geeignet ist. Die Ausführungen zur Amtshaftung, zur
Enteignungsentschädigung, zur öffentlichrechtlichen GoA und zum öffentlich-rechtlichen
Erstattungsanspruch sind trotz ihrer verhältnismäßigen Kürze sehr
geeignet, den Stoff zu wiederholen oder sich die Grundlagen anzueignen.
Immerhin findet sich auch noch ein Kapitel über das Recht der öffentlichen
Sachen, das alle wesentlichen Gesichtspunkte anspricht. Integriert sind
wie bei dieser Reihe üblich Fälle und Lösungen, die zeigen wie man
derartige Fälle angeht. Der
Band ist bestens geeignet sich auf das Examen vorzubereiten oder sich
die maßgeblichen Strukturen dieses Bereiches fallorientiert anzueignen.
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