Elmar Laubenheimer, Rechtsanwalt
Ein Studienbuch zum BGB -
AT in Perspektive
Eine
Rezension zu:
Hans-Martin
Pawlowski
Allgemeiner
Teil des BGB
Grundlehren
des bürgerlichen Rechts
7.
Auflage
C.F.
Müller Verlag, Heidelberg 2003, 497 Seiten
ISBN
3-8114-1851-3
http://www.cfmueller-campus.de
Die Neuauflage trägt den Änderungen
aufgrund der Schuldrechtsreform sowie der europäischen Privatrechtsangleichung
Rechnung. Infolgedessen werden die Bezüge des deutschen Privatrechts zum europäischen
(Richtlinien-) Privatrecht eingehend gewürdigt.
Zunächst gibt der Verfasser
eine Einführung in das Privatrecht. Er stellt u.a. die Abgrenzungsprobleme
zwischen Privatrecht, öffentlichem Recht und Sozialrecht dar. Er erläutert die
Systematik des Allgemeinen Teils des BGB, insbesondere die Unterscheidung
zwischen dem objektiven und subjektiven Recht. Es werden auch die literarischen
Hilfsmitteln des Juristen (Gesetze, Kommentare, Lehrbücher, Monographien und
Entscheidungen) vorgestellt.
Der erste Problemkreis
befasst sich mit dem Status der Person. Der Verfasser erläutert zunächst die
Rechts- und Handlungsfähigkeit der natürlichen und juristischen Personen. Es
setzt sich u.a. mit Haftungsfragen bei rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen
Vereinigungen sowie deren Verfügungsfähigkeit auseinander. Es werden die
einzelnen Statusrechte näher dargestellt, insbesondere der Beginn und das Ende
der Rechtsfähigkeit, die Differenzierung nach dem Alter, Zurechnungsfragen, die
Delikts- und Geschäftsfähigkeit, die Haftungsbeschränkung bei Minderjährigen,
die Beschränkung der Geschäftsfähigkeit aufgrund einer rechtlichen Betreuung,
die Differenzierung nach Geschlecht, Rasse, Religion, Familien- und
Handelsstand. Danach befasst sich der Verfasser mit den Persönlichkeitsrechten;
er setzt sich mit dem Namensrecht und dem Persönlichkeitsschutz sowie mit dem
Wohnsitz und dem Freiheitsschutz auseinander.
Beim zweiten Problemkreis,
den subjektiven Rechten, erläutert der Verfasser zunächst deren Funktion und
stellt die verschiedenen Arten (z.B. Recht am Unternehmen, allgemeines Persönlichkeitsrecht,
Weisungs-, Forderungs- und Gestaltungsrechte) vor. Dann werden Einzelfragen,
insbesondere das Verhältnis von Recht und Anspruch, die Unterscheidung zwischen
Einreden und Einwendungen (z.B. Verjährung u. Verwirkung) behandelt. Schließlich
befasst sich der Verfasser mit der Übertragung von Rechten.
Beim dritten Problemkreis
(Rechtshandlung und Rechtsgeschäft) befasst sich der Verfasser u.a. umfassend
mit dem Vertrag, insbesondere mit dem Vertragsschluss und den damit verbundenen
Zugangsfragen von Angebot und Annahme, den verschiedenen Formvorschriften und
den Rechtsfolgen von Formmängeln. Zur Problematik der Vertragsauslegung in
Streitfällen (z.B. bei Scheingeschäften) nimmt der Verfasser ebenfalls
Stellung. Es wird auch die nunmehr in den §§ 305 ff. BGB geregelte Verwendung
von AGB bei Formularverträgen erläutert. Danach werden die Fehler beim
Vertragsschluss (offener oder versteckter Dissens) sowie die verschiedenen
Nichtigkeitsformen (z.B. bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften)
aufgezeigt. Der Verfasser beschäftigt sich mit der Rückabwicklung und Kündigung
nichtiger Verträge und stellt die gerichtlichen Veräußerungsverbote (§ 136
BGB) dar. Es wird die Aufhebung des Vertrages durch Anfechtung wegen
widerrechtlicher Drohung, arglistiger Täuschung und Irrtümern sowie der
Wegfall der Geschäftsgrundlage behandelt. Danach befasst sich der Verfasser mit
Sonderproblemen bei bestimmten Vertragstypen (z.B. Dauer-, Vorverträge,
dingliche Verträge, Zweckvereinbarungen).
Der vierte Problemkreis
beschäftigt sich mit der Stellvertretung. Der Verfasser stellt zunächst die
verschiedenen Formen der Beteiligung Dritter und deren Rechtsfolgen vor. Es wird
die mittelbare Beteiligung Dritter (z.B. fiduziarische Treuhand, Ermächtigung,
Strohmann) erläutert. Danach setzt sich der Verfasser mit der unmittelbaren
Beteiligung Dritter, insbesondere mit der Stellvertretung, der Partei kraft
Amtes und dem Boten auseinander. Dann wird die Unterscheidung zwischen dem
Handeln in fremden und unter fremden Namen näher dargestellt. Es folgt eine
umfassende Abhandlung zur Vollmacht. Es werden insbesondere die verschiedenen
Arten skizziert, wobei auch die besondere handelsrechtliche Vollmacht (Prokura)
berücksichtigt wird. Die einzelnen Erlöschungsgründe der Vollmacht werden
ebenfalls kurz aufgezeigt. Der Verfasser beschäftigt sich dann mit dem Inhalt
des Vertretergeschäfts näher, u.a. mit Sonderfragen bei Geschäften von
gesetzlichen Vertretern und Organen, dem Verhältnis von Geschäften des
Vertreters und des Vertretenen, dem sog. In-sich-Geschäft sowie mit der
Vertretung ohne Vertretungsmacht. Er zeigt auch die besonderen Probleme bei der
gesetzlichen und organschaftlichen Vertretung auf und stellt die Stellvertretung
im Prozess (z.B. Rechtsanwalt) sowie die vertreterähnlichen Personen (z.B.
Makler, Handelsvertreter u. Handlungsgehilfe, Kommissionär) kurz dar.
Beim fünften Problemkreis
geht es um die Rechtsverwirklichung. Der Verfasser stellt u.a. die
unterschiedlichen Verfahren der Rechtsverwirklichung vor. Er erläutert die
einzelnen außergerichtlichen Feststellungsverfahren (z.B. Vergleich,
Anerkenntnis) und die gerichtlichen Erkenntnisverfahren. Hierbei behandelt er
insbesondere die besonderen Probleme der schiedsgerichtlichen Verfahren, die
Vereins- und Betriebsgerichtsbarkeit, den Ausschluss von Einwendungen aufgrund
der Rechtskraft sowie das Verhältnis von materiellem und prozessualem Recht.
Schließlich beschäftigt sich der Verfasser mit dem Rechtszwang, der i.d.R. im
staatlichen Zwangsvollstreckungsverfahren und in Einzelfällen (z.B. Notstand u.
Notwehr) durch die Beteiligten selbst ausgeübt wird.
Das Buch wendet sich an
Studienanfänger und Fortgeschrittene. Mit seiner Darstellung beabsichtigt der
Verfasser ein Grundverständnis für die Probleme des Allgemeinen Teils des bürgerlichen
Rechts zu erwecken, was ihm auch vollauf gelingt.