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Ralf Hansen Medien
und Rechtssystem Eine
Rezension zu: Marian
Paschke Medienrecht 2.
Aufl., Heidelberg: Springer
Verlag, 2000, 452 S. ISBN
3-540-67974-X Das Medienrecht ist eines der gegenwärtig wichtigsten und
expansivsten Querschnittsmaterien der Rechtsordnung, mit zahlreichen
Querverbindungen zum supranationalen und internationalen Recht. Griffige Lehrbücher
zu diesem Bereich sind selten. Einen ersten - gelungenen - Versuch der
Etablierung eines solchen Lehrbuches machte Paschke, Ordinarius in Hamburg, zu
einem günstigen Zeitpunkt 1992. Acht Jahre später hat sich die
Medienlandschaft erheblich verändert, so daß vom Ursprungsmanuskript wenig
bleiben konnte. Der Verfasser hat das Buch vollständig neu geschrieben und
wesentlich erweitert. Herausgekommen ist der wohl gegenwärtig souveränste
Versuch diese Querschnittsmaterie lehrbuchartig darzustellen, wobei der
Konvergenz der Medien eingehend Rechnung getragen wird, ohne der Versuchung zu
erliegen, einen bestimmten Bereich weiter zu bevorzugen als eben nötig. Der
Verfasser begreift Medienrecht als Recht der Massenkommunikation und zieht
durchaus mediensoziologische Erkenntnisse heran, wenn auch mit Recht behutsam.
Kein Bereich des Medienwesens wird ausgeklammert, so daß der Ansatz im
Presserecht liegen muß, zumal die Presse trotz der “Neuen Medien” an Einfluß
kaum verloren hat. Wer sich mit Medienrecht beschäftigen will, kann das
Presserecht nicht ausklammern. Es wird bei der Vorstellung der
Gegenstandsbereiche des Medienrechts als Ausgangspunkt genommen, um die Brücke
über den Rundfunk, das Filmschaffen bis hin zu “neuen Medien” zu schlagen.
Ein zweiter Teil behandelt die Grundlagen des Medienrechts und setzt zunächst
konsequenterweise beim Europäischen Medienrecht an, das die nationalstaatlichen
Regelungen längst dominiert. Besonders gelungen ist die ausgezeichnete
Darstellung der Kommunikationsgrundrechte nach dem Grundgesetz. Teil III faßt
die Regelungsziele und die Grundsätze des Medienrechts übergreifend zusammen,
um allgemeine Rechtsgrundsätze für alle Medien herauszuarbeiten, die das
Medienrecht dogmatisch letztlich erst systematisch handhabbar machen. Der
Vorteil des Buches besteht nicht zuletzt im Versuch der
systematisch-dogmatischen Argumentation. In diesem Rahmen finden dann auch die
Pflichten im Allgemeininteresse und mithin die Schranken der
Kommunikationsgrundrechte ihre Darstellung. Recht kurz ist die Darstellung der
Medienregulierung und der Medienaufsicht. Auch medienkartellrechtliche Aspekte
werden angesprochen. Unbedingt lesenswerte Kapitel finden sich zu den
schillernden Bereichen des Medienwettbwerbs- und Werberechts, die allerdings bei
intensiverer Befassung unbedingt einer entsprechenden Vertiefung bedürfen. Eine
sehr kompakte Darstellung findet sich zum Medienurheberrecht, wobei insbesondere
die Verwertungsrechte vertieft behandelt werden. Mit “Medienzivilrecht” ist ein Kapitel übertitelt, das
den zivilrechtlichen Schutz bei Rechtsverstößen durch Medien behandelt. In
diesem Zusammenhang gibt der Verfasser auch einen schönen Abriß zur
“Verantwortlichkeit” nach Medienstaatsvertrag und TDG, einer nur ansatzweise
gelösten Problematik. Für die Umsetzung in der Praxis sehr wichtig sind die
Ausführungen über die zivilrechtlichen Rechtsbehelfe, in deren Rahmen sich
eine ausgezeichnete Erörterung des Gegendarstellungs- und des Berichtigungs-
sowie Unterlassungsanspruches finden. Auch der Schadenersatzanspruch mit dem
besonders schwerwiegenden Problem des angemessenen Geldersatzes wird sehr
strukturiert dargestellt. Es ist überaus zu begrüßen, daß der Verfasser auch
Kapitel über das Medienarbeitsrecht und das Medienstrafrecht in diesen Band
aufgenommen hat, da sich diese beiden Bereiche rasant entwickeln und insoweit
einer grundrißartigen Darstellung gerade auch für Ausbildungszwecke bedürfen.
Der recht ausführliche Strafrechtsteil behandelt dabei neben
materiellrechtlichen Fragen der einzelnen in Betracht kommenden Delikte auch
strafprozessuale Fragen des Ermittlungsverfahrens, die auch den Praktiker
interessieren dürfen. Eher am Rande behandelt wird noch das Internetrecht, aber
dies nimmt dem Band nichts von seinem Wert, da es darum geht, die Grundlagen des
Medienrechts sich angemessen erarbeiten zu können und solide medienrechtliche
Kenntnisse gerade für den internetrechtlich Interessierten unabdingbar sind, da
das Internetrecht auf bekannten Strukturen aufbaut und nicht aus sich heraus
konstruiert werden kann. Die Neuauflage stellt eine überaus profunde, systematische
Darstellung eines Rechtsgebietes dar, dessen nahezu unübersehbare Weite nur
noch durch dogmatisch angeleitete Systematisierung zu bewältigen ist. Dieser
Anforderung genügt dieses sehr verständlich geschriebene Buch in hohem Maße.
Es ist unbedingt lesenswert!
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