Praxis des OWI-Rechts

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Praxis des Ordnungswidrigkeitenrechts

 Eine Rezension zu:

Wolf - Dieter Beck/Wolfgang Berr

unter Mitarbeit von Michael Nissen

OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht

5. neubearbeitete und erweiterte Auflage

mit OWi-Verfahren im Ausland

Reihe: Praxis der Strafverteidigung

Heidelberg: C. F. Müller, 2006, 807 S.

ISBN 3-8114-3361-8

 http://www.cfmueller-verlag.de

 

Der von einer ungemein hohen Sachkenntnis der Verfasser gekennzeichnete Band ist vollständig auf die Bedürfnisse des Anwalts im OWi-Verfahren ausgerichtet, der damit in Stand versetzt alle denkbaren Verteidigungsmöglichkeiten einzusetzen, sofern dies von der Fallgestaltung her Sinn macht. Der Band zeichnet sich einerseits durch eine gut aufbereitete Übersicht über die Materie aus, andererseits durch zahlreiche Hinweise zur angemessenen Strategie. Die Neuauflage bringt den Band auf den Stand von Juni 2006.

Kapitel I. gibt einen strikt praxisbezogenen Überblick über das Ordnungswidrigkeitengesetz als der maßgeblichen Verfahrensordnung. Ein deutlicher Schwerpunkt liegt dabei auf den Möglichkeiten über das Vorgehen in der Hauptverhandlung Einfluss zu nehmen auf den Verfahrensausgang, wobei insbesondere dem Beweisantrag eine hohe Bedeutung zukommt. Da es sich in derartigen Fällen oft darum handelt, die Sanktion zu begrenzen, setzt sich der Text intensiv mit der Bemessung der Geldbuße auseinander. Besonders lesenswert sind die Ausführungen zum Regelfahrverbot nach dem Bußgeldkatalog und seinen Ausnahmen, die sich an den Umständen des Einzelfalles ausrichten, sodass sich oftmals gewisse Spielräume ergeben, die allerdings bei den Gerichten unterschiedlich gehandhabt werden. Sehr lesenswert sind etwa auch in diesem Rahmen die Ausführungen zur - von Mandanten oftmals in ihrer Bedeutung überschätzten oder falsch eingeschätzten - Verjährung und den Unterbrechungsmöglichkeiten, die hier nahezu minutiös durch diskutiert werden.

Kapitel II beschäftigt sich mit der Kostentragungspflicht des Halters für den Fall, dass ein Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann. Kapitel III geht auf die für viele Betroffene leidige Auflage des Führens eines Fahrtenbuches näher ein, während Kap. IV eine ausführliche Übersicht über das Register in Flensburg und das Punktesystem bietet, wobei insbesondere die Bedeutung der Punktzahlen mit ihren Folgen für Betroffene im Krisenbereich von 8 - 18 Punkten genau erörtert wird. Kap. V erörtert kurz die maßgeblichen Strukturen des Bußgeldkatalogs. Besonderes Interesse weckt Kap. VI, da es dort um die polizeilichen Messverfahren geht und mögliche Verteidigungsstrategien geht. Die Darstellung geht hier auf alle derzeit verwendeten Geräte und ihre denkbaren technischen Fehler beim Messvorgang ein, unter Einschluss auch der Reifenprofilmessung.

Kap. VII beschäftigt sich mit Honorarfragen. Hier haben sich durch das RVG erhebliche Veränderungen ergeben, sofern keine Honorarvereinbarung nach Stunden- oder Pauschalsätzen getroffen wird. Ungebrochen interessant sind die Ausführungen zum oftmals schwierigen Umgang mit Rechtsschutzversicherungen. Die Verfasser warnen mit guten Gründen davor, Deckungszusagen von den Mandanten einholen zu lassen und geben zahlreiche Hinweise zum Umgang mit Rechtsschutzversicherungen. Das Kapitel wurde völlig neu geschrieben.

Besonders interessant ist das Kap. IX, das den derzeit wohl besten Überblick über OWi-Verfahren im europäischen Ausland bietet, wobei zu beachten ist, dass Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden in Deutschland mangels entsprechender völkerrechtlicher Verpflichtungen grds. nicht vollstreckt werden, mit Ausnahme von Austria. Das Kapitel wurde jetzt erheblich erweitert. Genannt werden auch Internetseiten mit weiter führenden Informationen. Kap. X enthält Muster für eine effektive Verteidigung, die sehr hilfreich sind. Der Anhang enthält die einschlägigen Rechtstexte, so den Bußgeldkatalog, eine ADAC-Liste der Sachverständigen und weitere Informationen, etwa zu den Anforderungen an Messverfahren.

Das Werk informiert ausgezeichnet und sehr übersichtlich über alle praxiswichtigen Bereiche des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts und ist eine nahezu unentbehrliche Hilfe bei der effektiven Verteidigung in diesem Bereich.