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Ralf Hansen Eine Übersicht über das Recht der Ordnungswidrigkeiten Eine Rezension zu: Günter Rosenkötter Das Recht der Ordnungswidrigkeiten 6. Auflage Stuttgart:
Boorberg Verlag, 2002, 357 S., E 23,-
ISBN
3-415-03060-1 Über
lange Jahre hinweg war dieses Lehrbuch so ziemlich allein auf weiter
Flur. Inzwischen gibt es ganze Reihe von Lehrbüchern zu diesem
verzweigten, aber praktisch sehr wichtigen Bereich. Die
Ordnungswidrigkeitentatbestände in Deutschland sind auch für Experten
nicht mehr überschaubar, ohne das Tendenzen erkennbar sind, hier den
„Wildwuchs“ zurückzuschneiden. Unter diesen Umständen bedarf es
der Konzentration auf wesentliche Elemente und dies bietet dies
ausgezeichnete Lehrbuch seit Jahren und zwar auch und gerade mit Blick
auf die praktische Rechtsanwendung. Um die Einarbeitung zu erleichtern
sind den einzelnen Kapiteln Fälle vorangestellt. Es liegt auf der Hand,
dass eine solche Darstellung nicht die einzelnen Tatbestände ins Auge
fasst, sondern die Verfahrensregeln und Strukturprinzipien, die bei
allen Tatbeständen zur Anwendung kommen. Der
erste Teil führt in die Materie ein und erlaubt eine erste Orientierung
in Abgrenzung insbesondere zum Strafrecht einerseits und zum
Verwaltungsrecht andererseits. Der zweite Teil befasst sich mit dem
Geltungsbereich des OWiG, der Zentralmaterie des verzweigten
Ordnungswidrigkeitenrechts, das insbesondere das Verfahrensrecht regelt,
soweit nicht auf die StPO aufgrund ergänzender Geltung aufgrund
entsprechender gesetzlicher Verweisung zurückgegriffen werden muss. Die
Grundprinzipien sind aus dem Strafrecht bekannt. Sie kehren hier in
modifizierter Form wieder. Der dritte Teil entfaltet die allgemeinen Prinzipien des materiellen Ordnungswidrigkeitenrechts, das sich auch insoweit eng an das Strafrecht anlehnt, wie schon der Aufbau des Tatbestands der Bußgeldnorm zeigt, bis zur Kategorie der Verantwortlichkeit, die dem Leser ebenso gut erklärt wird wie das Konzept der Einheitstäterschaft im OWiG. Wer Vorkenntnisse aus dem allgemeinen Teil des Strafrechts mitbringt, hat es bei der Lektüre entsprechend leichter, da es sich bei den Strukturprinzipien letztlich nur um Modifikationen dieser Lehren handelt. Da die Sanktion immer auf Geldbuße lautet, ist den betreffenden Ausführungen entsprechende Aufmerksamkeit zu schenken. Damit ist der Kreis der möglichen Sanktionen aber nicht erschöpft, da auch ein Fahrverbot verhangen werden kann, dessen Voraussetzungen klar dargestellt werden. Besonders interessant sind die Ausführungen über Geldbußen gegen Juristische Personen und Personenvereinigungen, die dem Strafrecht (noch) fremd sind. Angesichts
der unüberschaubaren Vielzahl der Ordnungswidrigkeitentatbestände ist
dem Verfahren maßgebliche Bedeutung beizumessen. Es gelingt dem
Verfasser dieses Recht komplizierte Verfahrensrecht sehr transparent zu
machen, etwa durch die vereinfachte Übersicht, die ein ausgezeichnetes
Schema zum Verfahren enthält. Auch hier lehnt sich vieles an das
Strafverfahren an, so etwa die Zwangsmaßnahmen im Bußgeldverfahren. Im
Zentrum steht der Bußgeldbescheid, gegen den der Rechtsbehelf des
Einspruchs gegeben ist. Rosenkötter zeigt die Möglichkeiten des
Einspruchs (und dessen Grenzen) klar auf, so dass auch Rechtsanwälte
dieses Kapitel mit Gewinn lesen werden. Dies gilt auch für die Ausführungen
zum gerichtlichen Verfahren und zur Vollstreckung, die einige
Besonderheiten aufweist. Kurz erklärt werden schließlich noch die
Grundstrukturen der „Flensburger Verkehrssünderkartei“. Im Anhang
findet sich die aktuelle Bußgeldverordnung nebst dem
Punktebewertungssystem und dem Muster eines Bußgeldbescheides. Das
Lehrbuch bietet eine profunde, praxisnahe Übersicht über das Recht der
Ordnungswidrigkeiten und ist seit langer Zeit ein zuverlässiger
Begleiter der Praxis des Ordnungswidrigkeitenrechts.
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