Kommentar zum OWiG

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Ein Kurzkommentar zum OWiG

Eine Rezension zu:

Michael Lemke/Andreas Mosbacher
 
Reihe: C.F. Müller Kommentar 
2. Auflage
 
Heidelberg, 2006, 956 S., 79,00 Euro
ISBN 3-8114-0862-3
 
http://www.cfmueller-verlag.de
 
 

Die Reformwellen haben das Ordnungswidrigkeitenrecht in den letzten Jahren nicht vernachlässigt. Die Neuauflage musste eine erhebliche Anzahl von Gesetzesänderungen berücksichtigen, so auch das Gesetz über die Einfügung eines 12. Abschnitts über elektronische Dokumente und die elektronische Aktenführung. Der Kommentar musste nahezu vollständig überarbeitet werden und wurde in weiten Teilen vollständig neu gefasst. Die Konzeption ist nach wie vor in erster Linie auf die Bedürfnisse der Praxis ausgerichtet. Der Einarbeitung der höchstrichterlichen Rechtsprechung kam dabei unter Vernachlässigung dogmatischer Aspekte höchste Bedeutung zu. Die freundliche Aufnahme, auf die die Autoren im Vorwort hoffen, dürften dem Band gewiss sein.

Die Einleitung gibt einen präzisen Überblick über die Entwicklungsgeschichte des OWiG anhand der Gesetzesänderungen und führt den Leser in diese Materie ein, die letztlich zwischen Strafrecht, Strafprozessrecht und Verwaltungsrecht steht. Die Ordnungswidrigkeitentatbestände in Deutschland sind in toto so gut wie nicht zu übersehen. Dieses Rechtsgebiet erschließt sich in erster Linie vom Verfahrensrecht. Insoweit bildet das OWiG die gesetzliche Grundlage für die Erschließung des Ordnungswidrigkeitenrechts. Vieles erinnert dabei an die StPO. Die Vorschriften des ersten Teiles des ersten Abschnitts zeigen dies deutlich, wobei gerade die Unterschiede in der Kommentierung gut herausgearbeitet werden, so etwa bei der Bestimmung über die räumliche Geltung, die selbstredend auch Ausführungen zum Auslandsbezug enthält. Ein Inlandsbezug ist etwa bei Unternehmerpflichten - so etwa im Umweltrecht - denkbar -  die vom Ausland in das Inland hereinwirken. Der zweite Teil des OWiG, der die Grundlagen der Ahndung regelt, weist enge Berührungspunkte mit dem "Allgemeinen Teil" des StGB auf, wie sich etwa beim Vorsatz oder bei den Irrtumsregelungen zeigt. Diese Bezüge werden auch fortlaufend hergestellt. Eine Besonderheit des OWiG bildet die Möglichkeit der Verhängung von Geldstrafen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen. Die Vorschrift des § 30 OWiG diente vor allem der Rechtsvereinheitlichung. Die Voraussetzungen werden klar erläutert, so auch so auch für die jeweilige Gesellschaftsform und das Vereinsrecht. Der Praktiker wird ein besonderes Augenmerk auf die Kommentierung der Verjährungsvorschriften werfen und hier insbesondere auf die Unterbrechungstatbestände des § 33 OWiG und die hierzu ergangene Rechtsprechung.

Der zweite Teil regelt das maßgebliche Verfahrensrecht, soweit nicht über § 46 OWiG die StPO zur Anwendung kommt. Intensiv eingegangen wird auf die Möglichkeiten von Betroffenen Akteneinsicht zu erlangen. Der Praktiker erhält auch als Nichtspezialist einen profunden Überblick über den gesamten Gang des Verfahrens von der Verwarnung über den Erlass des Bußgeldbescheides bis hin zu mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht in erster Instanz, sowie der Einlegung eines Rechtsmittels zum Oberlandesgericht und des Vollstreckungsrechts. Die grundlegenden Ordnungswidrigkeitentatbestände des dritten Teils werden sehr praxisnah erläutert.

Die sehr verständlich geschriebene Kommentierung erlaubt auch dem Nichtspezialisten eine rasche Orientierung mit dem Ordnungswidrigenkeitenrechts, mit dem letztlich fast jeder Anwalt früher oder später einmal in Berührung kommt.