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Ein Leitfaden für den Umgang
mit Rechten der Opfer im Strafprozess
Eine Rezension zu: Klaus Schroth
unter Mitarbeit von Martin Häring
Die Rechte des Opfers im Strafprozess Reihe: Praxis der Strafverteidigung Heidelberg: C. F. Müller
Erstauflage
2005, 338 S.
ISBN 3-8114-2317-7 Das Werk stellt die Entwicklung der Opferschutzrechte, die Aufgaben und die Tätigkeiten der Rechtsanwälte von Opfern sowie die Rechte der Zeugen von Opfern mit anwaltlichem Zeugenbeistand intensiv und praxisnah dar. Um verständlich zu machen, dass diese Thematik erst in den letzten 30 Jahren zunehmend in das Licht einer kritischen Öffentlichkeit gerückt ist, wird zunächst die Opferdiskussion nachgezeichnet. Zwar wird den Problemen der Opfer inzwischen eine höhere Bedeutung beigemessen, dennoch ist die Perspektive eines Tatstrafrechts nach wie vor prägend. Der Verfasser formuliert auch prägnant, dass die angestrebte Verbesserung des Opferschutzes nicht zu Lasten des Beschuldigten gehen darf, dem nach wie vor die Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung zur Seite steht. Vor einem vorschnellen "Rechtspopulismus" wird denn auch eindeutig gewarnt. Indessen wird die Subjektrolle des Opfers im Strafprozess schrittweise verlassen, ohne das bereits ein überzeugender Opferschutz besteht. Die Entwicklung des sozialrechtlichen Opferschutzes wird denn auch intensiv in die Darstellung einbezogen. Die Darstellung trägt auch dem Umstand Rechnung, das sich eine bestimmte Anwaltsrolle ausdifferenziert hat, die inzwischen üblicherweise als "Opferanwalt" bezeichnet wird. Es wird auch Anwälten, die primär Opfer von Straftaten vertreten, empfohlen, die Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht zu absolvieren, nachdem der BGH deutlich gemacht wird, das diese Spezialisierung auch Anwälten von Opfern offen steht. Es wir deutlich gemacht, dass es in diesem Bereich nicht nur um Rechtskenntnisse geht, sondern auch um psychologisches Einfühlungsvermögen, gerade und auch schon bei der Mandatsübernahme. Einen Schwerpunkt der Darstellung bieten die Darlegungen über den Opferzeugen, der einen Strafprozess oftmals als Alptraum empfindet und daher auf diese Situation vorbereitet werden muss. Die anwaltlichen Aufgaben während einer solchen Zeugenvernehmung werden hier ebenso dargestellt wie die Möglichkeiten einer Vernehmung durch Videotechnik. Intensiv dargestellt werden auch die allgemeinen Rechte des Verletzten im Strafprozess und hier insbesondere die Möglichkeiten nicht nebenklageberechtigter Opfer. Der Täter - Opfer- Ausgleich ist Straftätern oftmals schwer nahe zu bringen. Die Darstellung behandelt dieses Thema primär aus der Perspektive des Opfers und gibt neben einer profunden Übersicht über den rechtlichen Rahmen auch wichtige Hinweise für die praktische Handhabung, auch und gerade beim anwaltlichen Umgang mit dem Opfer, das einer derartigen Kommunikation oftmals verständlicherweise reserviert gegenüber steht. Besonders interessant sind die Ausführungen über das Klageerzwingungsverfahren, da die Staatsanwaltschaften oftmals Verfahren einstellen, ohne dass die Opfer dies nachvollziehen können. In solchen Fällen ist das Klageerzwingungsverfahren eine mögliche strategische Option zur Durchsetzung von Opferrechten. Die Darstellung geht auf die schwierige Handhabung praxisnah ein und zeigt zahlreiche "Fallstricke" auf. Nicht weniger interessant sind die Ausführungen zur Nebenklage und zum selten gewordenen Adhäsionsverfahren. Die anschließend behandelte Privatklage ist in vielen Fällen ein "stumpfes Schwert". Die spezifischen Schwierigkeiten des Privatklageprozesses werden eingehend angesprochen. Die Skepsis der Strafrichter rührt nicht zuletzt daraus, dass es sich oftmals um ein Betätigungsfeld für Querulanten und streitsüchtige Nachbarn handelt. Oftmals wäre eine zivilrechtliche Unterlassungsklage einfacher und effizienter zu führen. Ungeachtet dessen werden die Details hier sorgfältig aufgearbeitet. Etwas kurz behandelt wird der - allerdings in das Sozialrecht gehörende - Bereich der Opferentschädigung. Zahlreiche Checklisten und Muster im Anhang runden den interessanten Band ab. Erstmals liegt hier für den Bereich der Tätigkeit der Rechtsanwälte von Opfern ein ausgezeichnetes Handbuch vor, dass in die Materie einführt und gleichzeitig ein Ratgeber für Problemsituationen ist. |