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Ralf
Hansen Wirtschaftsrecht
aus der Perspektive öffentlichen Rechts Eine
Rezension zu: Utz
Schlieszky Öffentliches
Wirtschaftsrecht Schaeffers
Grundriß in UTB Heidelberg/Stuttgart:
C.F. Müller/UTB, 2001, 249 S., ISBN
3-8252-2187-3 UTB
2187 http://www.cfmueller-verlag.de Der
Verlag hat sich entschlossen die altbewährte Reihe „Schaeffers
Grundriß“ komplett in die UTB-Reihe zu integrieren. Dies ist sowohl
vom Konzept als auch aus Gründen der Preisstabilisierung zu begrüßen.
Mit dem Buch von Schlieszky wird ohnehin eine Lücke in der
Ausbildungsliteratur in dieser Reihe geschlossen, ganz abgesehen davon,
daß aktuelle Grundrisse dieses Bereich gegenwärtig eher selten sind.
Schaut man sich diese Grundrisse näher an, zeigen sich bereits erste
Unterschiede sowohl in Art und Ausmaß der Stoffauswahl als auch
hinsichtlichlich der Begriffsbildung, die meist
„Wirtschaftsverfassung- und Wirtschaftsverwaltungsrecht“ lautet.
Diese Begriffsbildung lehnt der Verfasser mit überzeugenden Argumenten
ab und setzt bei der umfänglichen Gesamtverantwortung des Staates für
den Markt als zentralem volkswirtschaftlichen Steuerungsinstrument an.
Als öffentliches Wirtschaftsrecht bezeichnet er konsequent „alle
Rechtssätze, die das Wirtschaften regulieren und die den Staat oder
anderen Trägern öffentlicher Gewalt zugeordnet sind“, so daß es
darum geht, ob die staatliche Wirtschaftseinwirkung auch durch
staatliche Stellen (anders als im privaten Wirtschaftsrecht) vorgenommen
wird. Dann aber ist der Begriff „Wirtschaftsverwaltungsrecht“ (der
dasselbe meint) zu eng, der den europa- und verfassungsrechtlichen
Vorgaben nicht gerecht wird. Nach seiner Konzeption, die auch der
Strukturierung des Buches zugrundeliegt, umfaßt das öffentliche
Wirtschaftsrecht die drei Teilbereiche des Wirtschaftsverfassungsrechts,
des Wirtschaftsverwaltungsrechts und des öffentlichen
Wettbewerbsrechts. Konsequenterweise wird nach Skizzierung des
historischen Hintergrundes das Wirtschaftsverfassungsrecht dargestellt,
dessen Konturen sich erst aus den Einzelaussagen der Verfassung
systematisieren lassen. Interessanterweise werden die Vorgaben des primären
Gemeinschaftsrechts wegen Art. 4 I EG vor den Vorgaben des Grundgesetzes
dargestellt, der die Mitgliedstaaten auf eine offene Marktgesellschaft
mit freiem Wettbewerb verpflichtet, so daß die Debatte um die
„wirtschaftspolitische Neutralität“ des Grundgesetzes, auf die kurz
eingegangen wird, längst europarechtlich überlagert ist. Ausgezeichnet
dargestellt wird in diesem Zusammenhang etwa das EG-Beihilferecht. Den
Aufgaben und Zielen des öffentlichen Wirtschaftsrechts ist
richtigerweise ein eigenes Kapitel gewidmet, in dem auch
wirtschaftspolitische Aspekte zur Sprache kommen, wobei auch Aspekte der
Deregulierungsdebatte kurz angesprochen werden. Ein zweiter Teil des
Buches behandelt die Organisation der Wirtschaftsverwaltung- und die zur
Verfügung stehenden Steuerungs- und Kontrollinstrumentarien. Etwas
intensiver dargestellt werden könnte das immer wichtiger werdende
Wirtschaftsförderungsrecht, auch angesichts der erstrebten „neuen Gründerwelle“. Teil
III des Buches stellt das öffentliche Wettbewerbsrecht dar, daß gegenwärtig
erheblich - auch unter europapolitischem Druck - in Bewegung geraten
ist. Hinsichtlich der Konkurrenz insbesondere eines öffentlichen
Unternehmens in privatrechtlicher Organisationsform mit einem privaten
Unternehmen könnte die Darstellung über die Nennung einiger ausgewählter
Fundstellen aus der Rechtsprechung angesichts der Examensrelevanz etwas
intensiver sein. Im übrigen findet sich aber eine sehr prägnante und
konzentrierte Darstellung insbesondere des öffentlichen
Wettbewerbsrecht, unter Einschluß der kartellrechtlichen Aspekte. Teil
IV behandelt das besondere Wirtschaftsverwaltungsrecht für ausgewählte
Wirtschaftszweige in skizzenhaften Überblicken, deren Systematik
allerdings bestechend ist. So finden sich sehr lesenswerte Ausführungen
zum Gewerberecht, auch zu den Problemen des § 35 GewO. Knapper
behandelt werden Handwerksrecht, Gaststättenrecht und Ladenschlußrecht.
In einer übersichtlichen Skizze wird auch das Telekommunikationsrecht
dargestellt, dessen Ignoranz sich heute kaum noch ein im
Wirtschaftsrecht Tätiger leisten kann und hier einen ersten Einstieg
findet. Das
Buch bietet einen profunden, sehr systematischen ersten Einblick in die
Querschnittsmaterie des Wirtschaftsverwaltungsrecht, mit wohldosierten
Hinweisen zur Vertiefung. |
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