Öffentliches Recht: Bayern

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Ralf Hansen

Öffentliches Recht: Bayern

 

Eine Rezension zu:

 Ulrich Becker/Dirk Heckmann/Bernhard Kempen/Gerrit Manssen

Öffentliches Recht in Bayern

Reihe: Landesrecht Freistaat Bayern

2. Auflage

 München: C. H. Beck, 2005, 519 S., E 29,00,-

3-406-53058-3

http://www.beck.de   

 

Der Band bietet eine Übersicht über das öffentliche Recht in Bayern, dass sich aufgrund einer prüfungsorientierten Darstellung in erster Linie an Studenten richtet. Angesichts der komprimierten Übersicht über das öffentliche Recht in Bayern und der Art der Darstellung ist der für die Praxis aber ebenfalls sehr nützlich, zumal vergleichbare Darstellungen auf aktuellem Stand weitgehend fehlen. Das Buch befindet sich auf dem Rechtsstand vom 31.01.2005. Ergänzende Informationen finden sich unter http://www.oerecht-in-bayern.de.

Jedes Rechtsgebiet wird im Hinblick auf den prüfungsrelevanten Stoff dargestellt, so dass bestimmte Bereiche des öffentlichen Rechts nicht behandelt werden können. Teil 1 stellt das bayerische Verfassungsrecht dar, wobei Wert gelegt wird, auf die Darstellung der Wechselwirkungen zwischen Bundesverfassungsrecht und Europäischem Recht zum bayerischen Landesverfassungsrecht. Klar herausgearbeitet werden insbesondere die Besonderheiten bayerischen Verfassungsrechts im Vergleich zu anderen Landesverfassungen, so etwa bei den Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung. In einem Sonderteil werden Eigenarten des bayerischen Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungsprozessrechts behandelt.

Teil 2 wendet sich dem bayerischen Kommunalrecht zu, dass eine detaillierte Darstellung findet. Schwerpunkte liegen hier etwa auf dem Recht der öffentlichen Einrichtungen und der kommunalen Unternehmen, wobei wettbewerbsrechtliche Schranken und der Rechtsschutz Dritter etwas kurz behandelt werden, zumal aus diesem Bereich inzwischen auch Klausuren gestellt werden. Teil 3 stellt sodann das bayerische Polizei - und Sicherheitsrecht dar, wobei die Polizeiverfügung selbstredend im Zentrum spielt. Erfreulich intensiv sind die Ausführungen allerdings für den Bereich der finanziellen Abwicklung polizeilicher Tätigkeit auf der Sekundärebene. Teil 4 stellt schließlich das öffentliche Baurecht in Bayern recht intensiv dar. Deutlich hervor tritt hier die Verzahnung mit dem Bauplanungsrecht. Begrüßenswert ist die intensive Darstellung des Städtebaurechts, der intensive Erörterungen zum Nachbarschutz folgen.

Die Darstellung behandelt die Kernmaterien des öffentlichen Rechts in Bayern sehr prüfungsorientiert und stellt die Strukturen übersichtlich dar.