Öffentliches Baurecht

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Ralf Hansen

Eine Einführung in das öffentliche Baurecht

Eine Rezension zu:

Franz - Josef Peine

Öffentliches Baurecht

4. Aufl., Reihe: Mohr - Lehrbuch

Tübingen: Mohr-Siebeck, 2003

ISBN 3- 16-148021-X

Die Neuauflage des verbreiteten Lehrbuches arbeitet insbesondere die intensive Gesetzgebungstätigkeit und die Entwicklung der Rechtsprechung auf. Der Text wurde weitgehend neu geschrieben. Auch die Schwerpunktsetzungen musste dabei verändert verändert werden. So mussten sowohl das Europarecht als auch das Umweltrecht stärker berücksichtigt werden. Insbesondere die Verzahnungen des Umweltrechtes mit dem Bauplanungsrecht wurden intensiv berücksichtigt. Die "einführenden Feststellungen" geben einen Überblick über die Grundbegriffe des öffentlichen Baurechts, seine interessante Geschichte, zu europarechtlichen Einflüssen und zur baurechtlichen Literatur.  Der zweite Teil beschäftigt sich mit dem schwierigen Raumordnungsrecht und legt hier die Grundzüge des Bunds- und Landesplanungsrechtes dar, die die Regionalplanung intensiv prägen und einschränken. Ein deutlicher Schwerpunkt liegt hierauf dem Raumordnungsplan.

Von zentraler Bedeutung für Prüfung und Praxis sind die Darlegungen des dritten Teiles, der sich mit dem Bauplanungsrecht beschäftigt, das in jedes bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren "hereinspielen" kann. Dieser Bereich wird sehr systematisch entfaltet, beginnend mit dem Flächennutzungsplan in Abgrenzung zum Bebauungsplan als dem zentralen Steuerungselement der regionalen Bauplanung, der als kommunale Satzung erlassen wird. Selbstredend werden die besonderen Formen des Bebauungsplanes, die mit der Novelle des BauGB von 1998 eingeführt wurden, vorgestellt (städtebaulicher Vertrag, vorhabenbezogener B-Plan, Einschaltung Dritter in das Verfahren).  Hinzuweisen ist insbesondere auf das vorzügliche neue Kapitel zum Verhältnis von B-Plan und Umweltschutz, da letzterer inzwischen ein zentrales Abwägungselement im Aufstellungsverfahren des B-Planes ist. Hervorzuheben sind die sehr klaren Ausführungen zum Rechtsschutz und zur Plansicherung, mit einem berechtigten Schwerpunkt auf die manches Genehmigungsverfahren zunichte machenden Veränderungssperre. Es versteht sich von selbst, dass die §§ 30 - 35 BauGB im Zentrum der Darstellung zum B-Plan stehen. Die Darstellung der §§ 34, 35 BauGB dürfte einer der klarsten und strukturiertesten ihrer Art sein. Es verwundert allerdings hier wie bei anderen Lehrdarstellungen, das die BaunutzungsVO nur gestreift wird, deren praktische Bedeutung nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Auch das Problem der kommunalen Gestaltungssatzungen - die nach Ermächtigungsgrundlagen im Bauordnungsrecht ergehen -werden bedauerlicherweise nicht weiterbehandelt, obwohl sie entscheidende planerische Elemente in sich aufnehmen können.

Rechts straff wird wegen der landesrechtlichen Besonderheiten das Bauordnungsrecht behandelt, das nicht nur in Prüfungsaufgaben eng mit Fragen des des Bauplanungsrechts verknüpft ist. Intensiver berücksichtigt werden könnte hier das Baunachbarrecht, dem ruhig ein eigenes Kapitel gewidmet werden könnte, angesichts seiner Praxisrelevanz. Der letzte Teil des Buches widmet sich dem Fachplanungsrecht und berücksichtigt intensiv Fragen des Straßenrechts, das mit dem Baurecht eng verknüpft ist. Diese Berücksichtigung ist leider nicht selbstverständlich.

Die Darstellung von Peine ist für die Einarbeitung in die interessanten und vielschichtigen Fragen des öffentlichen Baurechts eine fast ideale Grundlage.