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Ralf
Hansen Ein
Handbuch für Rechtsreferendare Rainer
Oberheim Zivilprozessrecht
für Referendare 5.
überarbeitete und erweiterte Auflage Reihe:
Referendarlernbücher Düsseldorf:
Werner Verlag (Luchterhand), 2002, 559
S., E 39,- ISBN
3-8041-2837-8 Das Buch vermittelt und vertieft in überaus konzentrierter
Form die Arbeitstechniken und Darstellungsformen, die im Bereich des
Zivilprozesses von Referendaren beherrscht werden müssen. Es dürfte aber kaum
verwundern, wenn auch Richter und Rechtsanwälte bei bestimmten Problemen zum
“Oberheim” greifen, dessen Darstellung längst ein “Begriff” ist. Das
Besondere dieses Buches besteht darin, dass der Verfasser - Richter am OLG Ffm.
- nicht lediglich den Stoff textlich präsentiert, sondern auch visuell
aufbereitet. Nicht zuletzt die hier präsentierten Grafiken und optischen Übersichten
gehören im Bereich des Zivilprozesses zu den gelungensten ihrer Art. Diese
Schemata erlauben eine rasche Wiederholung des Stoffes kurz vor der
schriftlichen und mündlichen Prüfung, da sie sich sehr gut einprägen und im
Gedächtnis bleiben (je nach “Lerntyp”). Die erhebliche Teile des
Zivilprozesses erfassende Zivilprozessreform ist
umfassend berücksichtigt und intensiv eingearbeitet. Dies gilt auch für
weitere Gesetzesänderungen, die den Zivilprozess betreffen wie das
Zustellungsreformgesetz und Schuldrechtsmodernisierungsgesetz nebst
Euroumstellungsgesetzen. Die Einteilung ist von der im Vorwort dargelegten
didaktischen Absicht vorgegeben. Teil 1 stellt die Grundbegriffe dar, die das
normale zivilprozessuale Verfahren betreffen. Hier finden sich die Grundlagen
zur Klage, zur Verteidigung gegen die Klage, zur Verhandlung und selbstredend
zum Beweis. Gerade dieses Kapitel lohnt die Lektüre ungemein, weil eine derart
konzentrierte Darstellung des Beweisrechts leider eher selten ist. Hier überzeugt
schon gleich das optische Schema zum Beweis, das die Stufenfolge von
Beweisantritt, Beweisbedürftigkeit, Beweiszulässigkeit, Beweiserhebung und
Beweisfolgen sehr klar herausstellt, zumal die Kernprinzipien in der Übersicht
unmittelbar mit den einschlägigen “§§” verknüpft werden. Um auch in der
“Stationsarbeit” entscheidende Hilfestellungen geben zu können, wird etwa
auch ein ausgezeichnetes Muster für einen Beweisbeschluss an die Hand gegeben.
Einprägsam sind insbesondere auch die Schemata zum Ablauf der Beweisaufnahme.
Praktisch leicht umsetzbar sind die Hinweise zur Beweiswürdigung, die oftmals
den schwierigsten Teil der richterlichen Arbeit ausmacht und gerade in den
ersten Monaten erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Das Kapitel schließt mit
dem wohl profundesten Schema zur Beweislast, daß gegenwärtig erhältlich sein
dürfte. Im anschließenden Kapitel stellt der Verfasser die maßgeblichen
Arbeitstechniken und Darstellungsformen dar. Hier finden sich auch entscheidende
Hinweise zur Technik der Tatbestandsabfassung beim Urteil, zur Abfassung einer
Relation oder eines Votums, ergänzt um einige kurze Hinweise zum Aktenvortrag.
Wiederum sehr überzeugend sind die Ausführungen zur praktischen Umsetzung,
etwa entlang des Schemas für das Zivilurteil unter Einschluss der Grundlagen
richtiger Tenorierung. Wer sich die beiden Schemata zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit einprägt, dürfte vor grundlegenden Fehlern weitgehend gefeit
sein. Der Teil 2 enthält eine äußerst lesenswerte Vertiefung,
deren Lektüre gerade kurz vor der schriftlichen Prüfung sehr lohnenswert sein
dürfte. Hier werden zunächst einmal die Grundlagen des Mahnverfahrens
referiert, das inzwischen eine hohe Examensrelevanz hat. Entsprechend der
Konzeption dieses zweiten Teiles werden hier jene Konstellationen durchgespielt,
die regelmäßig Gegenstand von Examensklausuren sind. Zu begrüßen ist, daß
der Verfasser auch eine sehr konzentrierte und sehr leicht lesbare Darstellung
des freiwilligen Gerichtsverfahrens aufgenommen hat, da dieser Bereich nicht
leicht durchschaubar ist, aber praktisch regelmäßig von Bedeutung ist. Hier
werden wenigstens die allgemeinen Prinzipien beherrschbar gemacht. Sehr
lesenswert sind etwa die Ausführungen zum unbezifferten Klageantrag oder zur
Stufenklage. Nichts anderes gilt für die Darstellung der “Prüfungsdauerbrenner”
Aufrechnung, Widerklage, Säumnis und Erledigung der Hauptsache. Selten als
eigenes Kapitel finden sich systematisierte Ausführungen zu den
Beweiserleichterungen. Dem Verfasser gelingt in diesem Bereich ein Bravourstück.
Dies zeigt sich bereits eingangs anhand der optischen Übersicht zu diesem
schwierigen und unübersichtlichen Bereich. So gelingt es dem Verfasser auch
dogmatische schwierige Gebilde wie den Anscheinsbeweis oder die Beweislastumkehr
bei der Beweisvereitelung didaktisch optimal zu vermitteln, so dass auch der
Rechtsanwalt von diesem Kapitel Nutzen haben wird. Der interessante Band schließt
mit einer sehr systematischen Darstellung der verschiedenen Rechtsbehelfe der
ZPO unter Einschluss des neugestalteten Beschwerderechts der §§ 567 ff ZPO.
Bei dieser nahezu perfekten Darstellung fehlt fast nichts (erwägen könnte man
noch die Aufnahme von Darstellungen der Klagen aus §§ 767, 771, 805 ZPO in
einer knappen Übersicht oder eine Einbeziehung des Erbscheins- und
Grundbuchverfahrens). Dieses Buch gehört zu den besten Darstellungen seiner Art
und ist auch als Handbuch für Zweifelsfälle eine optimale Hilfe, auch noch
nach dem Referendariat. |