NRW - Verwaltungsrecht

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Eine Übersicht über das

öffentliche Recht in NRW

 

Eine Rezension zu: 

Johannes Dietlein/Martin Burgi/Johannes Hellermann

Öffentliches Recht

in

Nordrhein - Westfalen

 

Verfassungsrecht - Kommunalrecht - Polizei- und Ordnungsrecht - Öffentliches Baurecht


Erstauflage

München: Verlag C. H. Beck, 2006, 574 S., Euro 29,80,-
 

ISBN 3-406-53911-4

http://www.beck.de

 

Kompakte Übersichten über das öffentliche Recht des Bundeslandes NRW sind derzeit selten. Zwar ist die Darstellung prüfungs- und examensorientiert, jedoch ist der Band angesichts der kompakten Information und der Aktualität der Darstellung auch für die juristische Praxis relevant. Dargestellt wird nicht das gesamte öffentliche Recht des Landes NRW, sondern es wird eine Auswahl nach Kernmaterien getroffen, die sich an der Examensrelevanz in beiden Examen ausrichtet. Der Stoff ist sehr strukturiert und verständlich aufbereitet. Der Text ist mit vielen Beispielen durchsetzt, die diese Materie anschaulicher machen, die vielfach für "sehr trocken" gehalten wird. Kontrollfragen erleichtern die Lernkontrolle. Es ist erklärtes Ziel des Bandes, dass die Verfasser und ihre Mitarbeiter sich wünschen, dass die Freude am öffentlichen Recht, die die Autoren bei der Abfassung erfüllt hat, auf den Leser überspringt.

Dietlein erläutert im ersten Teil das NRW - Verfassungsrecht. Er geht dabei auch auf verfassungsgeschichtliche Grundlagen und insbesondere auf die Entstehung der Landesverfassung ein. Besonderen Wert legt die Darstellung mit guten Gründen auf das "Zusammenspiel" von Bundesverfassungs- und Landesverfassungsrecht, was sich insbesondere bei der Erörterung der Funktion des Landesgrundrechte zeigt, deren Ausgestaltung in NRW - aus historischen Gründen - allerdings recht spärlich ist, zumal Art. 4 LV NRW eine Verweisung auf die Grundrechte des Grundgesetzes enthält. Diese Verweisung wird vom Verfasser dynamisch verstanden, so dass die Grundrechte des GG auf der landesverfassungsrechtlichen Ebene letztlich "gespiegelt" werden. Klar erläutert werden die Verfassungsorgane, die Staatsfunktionen, die plebiszitären Elemente in der Landesverfassung und insbesondere die verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung, die in NRW einen hohen politischen Stellenwert besitzt. Insbesondere für das Studium interessant sind die Ausführungen zum Verfahren vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster.

Im zweiten Teil erörtert Burgi die Grundlagen des NRW - Kommunalrechts. Es ist ein Anliegen dieser Darstellung insbesondere die vielfältigen Verflechtungen mit dem Verfassungs - und Europarecht, dem allgemeinen Verwaltungsrecht sowie dem Baurecht, dem Polizei- und Ordnungsrecht sowie dem Wirtschaftsrecht. Auch auf Besonderheiten im Verwaltungsprozessrecht wird hingewiesen. Die besondere Beachtung dieser Verflechtung zeigt sich etwa bei der Darstellung der Europäisierung des zu vollziehenden Rechts. Die Darstellung bezieht auch außerjuristische Aspekte ein, wie sich etwa bei den Erörterungen der Modernisierungsbestrebungen zeigt, die etwa 2010 in eine Abschaffung der Mittelebene und eine Bürgergesellschaft auf kommunaler Ebene einmünden sollen. Der Leser findet hier sicher eine der interessantesten Darstellungen des NRW - Kommunalrechts (ergänzend, Burgi, Kommunalrecht, Beck, 2006).

Dietlein stellt in § 3 das Polizei - und Ordnungsrecht dar, wobei die Entwicklung von der Gefahrenabwehr zu umfassenderen Sicherheitskonzepten deutlich gemacht wird. Ungeachtet dessen wird die zentrale Funktion des Gefahrenbegriffs für das Polizeirecht betont, um davon ausgehend alle wesentlichen Facetten der Störerproblematik zu entfalten, die in Erörterung der Standardmaßnahmen einmünden. Es ist überaus erfreulich das gerade auch dem Bereich der datenschutzrechtlichen Befugnisnormen eine umfangreiche Darstellung gewidmet wird, da sich in diesem Bereich der Sicherheitsstaat der Zukunft ankündet, dessen Steuerung eines intensiven politischen Controllings bedarf. Ebenfalles eingehend erörtert wird das polizeiliche Haftungsrecht.

Hellermann geht im vierten Teil näher auf das öffentliche Baurecht ein und erörtert in einer profunden Darstellung zunächst das Recht der Bauleitplanung, wobei ein deutlicher Schwerpunkt auf den materiellrechtlichen Anforderungen an Bauleitpläne liegt, die auch in Bezug auf die spezifischen Rechtsschutzprobleme dargestellt werden. Da es sich hier im Kern um Bundesrecht handelt, werden die §§ 30 ff BauGB intensiv und verständlich dargestellt, allerdings auch mit Blick auf landesrechtliche Besonderheiten. Spezifisches Landesrecht findet sich im Bauordnungsrecht, über das hier ein guter Überblick gegeben wird. Die ausgezeichnete Darstellung schließt mit einem Überblick über den Rechtsschutz in bauaufsichtlichen Streitigkeiten. Der von Dietlein stammende Anhang gibt einen sehr lesenswerten Überblick über die verwaltungsprozessualen Probleme in der Fallbearbeitung.

Der Band schafft Klarheit in den Kernmaterien des öffentlichen Rechts von NRW und ist für Studenten, Referendare und Praktiker nahezu gleichermaßen interessant. Der Band schließt zudem eine Lücke in der Literatur.