|
|
|
Ralf Hansen Möglichkeiten und Grenzen von
Unternehmensgründungen durch Ausländer
in Deutschland Eine
Rezension zu: Bernd Braun Niederlassungsrecht
in Deutschland Das Recht der
wirtschaftlichen Betätigung ausländischer
natürlicher und juristischer Personen 2.
neu
bearbeitete und erweiterte Auflage, 1999 Erich
Schmidt Verlag, Berlin, 350 S. ISBN
3- 503-04868-5 http://www.erich-schmidt-verlag.de Das deutsche Wirtschaftsystem ist auf Investitionen
aus dem Ausland angewiesen. Insbesondere der deutsche Kapitalmarkt zeugt von
erheblichen Auslandsinvestitionen. Unter den Bedingungen einer globalisierten
Wirtschaft stellt sich sogar die Frage, ob noch von einem deutschen
Wirtschaftssystem gesprochen werden kann. Die Tätigkeit an Märkten ist von
zahlreichen Regulationen gekennzeichnet. Zu unterscheiden sind nationale,
supranationale und internationalrechtliche Regulationen. Letztere bedürfen
allerdings regelmäßig der nationalrechtlichem Umsetzung, um eine unmittelbare
Anwendbarkeit für Betroffene zu ermöglichen. Unter diesen Aspekten stellt der
Verfasser, Rechtsanwalt in Frankfurt/Main, die Regeln vor, die eine
Niederlassung durch ausländische Unternehmensträger in Deutschland ermöglichen
und begrenzen. Es handelt sich damit um eine äußerst interessante
Querschnittsdarstellung, die mehrere Rechtsgebiete erfaßt. Der Verfasser
spricht treffend von einem „Gemenge aus Teilmengen“. Sie wird konkretisiert
durch die Auslandsherkunft der Beteiligten. Die Ausführungen sind anhand der
genannten weiterführenden Literatur in den Fußnoten leicht zu vertiefen. Wer
als Berater ausländischer Unternehmen entsprechende Quellen sucht, wird die
zahlreichen Nachweise dankbar aufgreifen. Das Buch will - mangels Vorhandensein
einer entsprechenden Gesetzessammlung - gleichzeitig auch als
Rechtsquellensammlung dienen. Aus diesen Grund sind die einschlägigen
Vorschriften in einem großzügigen Anhang (S. 185 - 329) aufgeführt (Stand:
01.03.1999). Angesichts des internationalen Bezugs wäre vielleicht zu erwägen,
gleichzeitig eine englischsprachige Ausgabe herzustellen, um ausländische
Unternehmer und ihre Berater vor Ort unmittelbar anzusprechen. Um die Komplexität des Themas zu illustrieren,
stellt der Verfasser vorab drei brisante Fälle aus dem internationalen
Gesellschaftsrecht mit Fallfragen vor, deren Lösung nach eingehender Lektüre
des darstellenden Teils möglich ist. Die Darstellung zeichnet sich dadurch aus,
daß von Anfang an die steuerrechtliche Seite der schwierigen Materie eingehend
berücksichtigt wird. Die unternehmensrechtlichen Entscheidungen erfolgen nicht
zuletzt unter Berücksichtigung steuerlicher
Kriterien. Die unternehmensrechtliche, bzw. niederlassungsrechtliche und
steuerrechtliche Begrifflichkeit ist allerdings nicht unbedingt deckungsgleich.
Anknüpfend an die steuerrechtliche Differenzierung zwischen „Direktgeschäft“,
„Betriebsstätte“ und „Beteiligung an (inländischen) Tochter- Kapital-
und Personengesellschaften“ werden zunächst dier unternehmensrechtlichen
Wirkungsmöglichkeiten untersucht. Jedes Unternehmen kann selbstredend vom
Ausland her wirtschaftlich in Deutschland aktiv werden, ohne eine Niederlassung
zu gründen (Rdnrn. 2 ff). Deutlich hingewiesen wird auf die wichtige Änderung
des Art. 86 EGBGB. Die Beschränkungen durch Genehmigungspflicht bei Grundstückserwerb
durch einen Ausländer vorbehaltlich der Fälle des Satzes 2
(Gegenseitigkeitsprinzip, Retorsion), der innerhalb der EU keine Anwendung
findet, wurde mit Wirkung vom 31.07.1998 aufgehoben. Als entscheidendes Problem der Rechtsformwahl stellt
sich die Frage nach der Direktniederlassung des ausländischen Unternehmens oder
der Gründung einer deutschen Niederlassung. Letztere unterliegt unmittelbar
deutschen Rechtsregeln (Rdnr. 10). Zu unterscheiden ist dabei die Unternehmensträgerschaft
durch Kapital- und Personengesellschaften, sowie durch natürliche Personen.
Seit 1984 besteht für den Gewerbebetrieb durch eine ausländische juristische
Personen keine Genehmigungspflicht mehr (Rdnr. 34). Die Möglichkeiten der Gründung
einer inländischen Tochtergesellschaft werden in einzelnen Kapiteln eingehend
durchgespielt. Deutlicher berücksichtigt werden sollten aber die Regelungen der
europäischen Niederlassungsfreiheit in Art. 39 ff EGV. Das deutsche
Kollisionsrecht erkennt die Rechtsfähigkeit ausländischer
Kapitalgesellschaften deutlich an. Damit verschiebt sich die Frage dahin, welche
Kriterien erfüllt sein müssen, damit eine derartige Kapitalgesellschaft als
juristische Person anerkannt werden kann. Hier gibt der Verfasser den wichtigen
Hinweis auf die Anlage 2 zum Umwandlungssteuergesetz, in dem die ausländischen
Kapitalgesellschaften aufgeführt sind. Damit sind komplexe Fragestellungen
verbunden, die sich um den Streit zwischen Gründungs- und Sitztheorie im
internationalen Gesellschaftsrecht ranken. Sie werden vom Verfasser eingehend
erläutert. Selbst die umstrittene „Centros-Entscheidung“ des EuGH (EuGH,
EuZW 1999, 216) ist wenigstens in einer Fußnote und im Vorwort noch berücksichtigt.
Ob diese Entscheidung wirklich die Sitztheorie im internationalen
Gesellschaftsrecht in Frage stellt, wird sehr kontrovers diskutiert (Meilicke,
DB 1999, 627; Sedemund/Hausmann, DB 1999, 810; Höfling, DB 1999, 1206; Werkauff,
ZIP 1999, 862; Timme/Hülk, JuS 1999, 1055). Der Verfasser selbst folgt mit
guten Gründen der Sitztheorie, die aber etwa im Verhältnis zu den USA keine
Anwendung findet (Rdnr. 23). Braun setzt sich auch eingehend mit den fatalen
Folgen der Nichtanerkennung auseinander. Privates und öffentliches
Wirtschaftsrecht überlagern sich hier. Privatrechtlich führt die
Nichtanerkennung zum Fortfall des Schutzes der Haftungsbeschränkung, mithin zur
persönlichen Haftung, mit allen deliktischen und bereicherungsrechtlichen
Folgen. Dennoch soll steuerrechtlich eine Körperschaftssteuerpflichtigkeit
bestehen (Rdnr. 31). Im übrigen kann eine Gewerbeuntersagung nach § 15 Abs.2
S.2 GewO erfolgen. Die Darstellung dieser komplexen Materie ist ausgezeichnet,
ist aber lesetechnisch mit dem Manko behaftet, daß zuviel Text in die Fußnoten
verwiesen worden. Dies zeigt sich etwa bei den Problematik des § 15 Abs.2
S.2 GewO, die sicher keine Randfrage betrifft. Die Integrierung größerer
Textteile aus den Fußboten in den Text, würde die Darstellung wahrscheinlich
flüssiger lesbar machen. Ein ausgezeichneter Fragekatalog erleichtert die
unternehmerische Entscheidung, wenn hinsichtlich der Anerkennungsfähigkeit
Probleme zu befürchten sind. Qualifizierte Unternehmensberatung zeichnet sich
eben durch die Eigenschaft aus, derartige Probleme gar nicht erst praktisch
werden zu lassen (Rdnr.35). Unter diesen Umständen stellt sich die Frage, ob
nicht zur Gründung einer deutschen Tochtergesellschaft geschritten werden soll.
Ein Weg der sehr häufig, insbesondere von Großunternehmen, aus Gründen höherer
Rechtssicherheit zunehmend beschritten
wird. Dies gilt insbesondere unter dem Aspekt besonderer
Genehmigungserfordernisse, die dann unterlaufen werden (Rdnrn. 36 ff).
Besonderen Beschränkungen unterliegen dabei ausländische
Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute und Investmentgesellschaften. Kapitel 2 greift diese Bedenken auf und stellt die Möglichkeiten
dar, inländische juristische Personen als Tochtergesellschaftlichen ausländischer
juristischer Personen zu gründen. Enthalten ist eine komprimierte Darstellungen
der Grundlagen des deutschen Gesellschaftsrechts unter besonderer Berücksichtigung
der spezifischen Gründungsvorschriften. Die ebenfalls bereits berücksichtigte
„Societas Europa“ ist allerdings leider immer noch gesellschaftsrechtliche
„Zukunftsmusik“ (Rdnr. 125). In diesem Fall gelten die allgemeinen
Bestimmungen des deutschen Unternehmensrechts. Besonderheiten bestehen
hinsichtlich der Anteilsübertragung von Stammanteilen einer GmbH im Ausland,
bei der internationalprivatrechtlich als Vorfrage zu klären ist, ob die
Einhaltung der Ortsform genügt (Rdnr. 79). Unter dem Aspekt des rechtsformübergreifenden
Unternehmensrechts werden aber auch kartellrechtliche Aspekte berücksichtigt.
Von Interesse ist insbesondere der Aspekt der Anwendung des US-amerikanischen
„Foreign-Trade-Antitrust-Improvement“ auch auf europäische Vorgänge, wenn
das kartellrechtsrelevante Verhalten eines ausländischen Unternehmens „direct,
substantial and resonably forseeable effects“ auf den US-amerikanischen Handel
oder Export zeitigen kann (Rdnr. 143). Auch der „International Antitrust
Enforcement Act“ von 1994, der die Kooperation mit der EU regelt, findet Berücksichtigung.
Die Problematik des Umwandlungsrechts wird leider nur gestreift (Rdnrn. 157 f).
Das nächste Kapitel berücksichtigt die personengesellschaftsrechtlichen Fragen
der Thematik und bietet eine komprimierte Darstellung der deutschen Regelungen.
Zur Sprache muß dabei selbstredend auch die Problematik kommen, ob eine ausländische
Kapitalgesellschaft Komplementärin einer deutschen KG sein kann, was im
Grundsatz zu bejahen ist (Rdnr. 177). Steuerrechtliche Fragen werden hier wie
sonst, eingehend berücksichtigt. Wichtig sind auch die handels- und
steuerrechtlichen Registrierungsvorschriften, die im anschließenden Kapitel
vorgestellt werden. Neben handels- und registerrechtlichen Vorschriften finden
auch die §§137, 138, 139 AO 1977 angemessene Berücksichtigung. Etwas sehr
knapp ausgefallen ist die Erwähnung der sozialrechtlichen
Registrierungspflichten. Wer sich als Ausländer am Wirtschaftsleben
(„Erwerbszweck“) in Deutschland beteiligt, benötigt nach dem deutschen Ausländergesetz
grds. eine Aufenthaltserlaubnis (Rdrn. 255 - 257). Dies gilt für die
Unternehmensleitung, wie für jeden anderen Mitarbeiter des Unternehmens. Auch
bei Gründung einer inländischen Tochtergesellschaft. EU-Ausländern muß sie
grundsätzlich erteilt werden, sofern nicht Gründe eines eng zu fassenden ordre
public entgegenstehen. Diese Zusammenhänge werden im fünften Kapitel eingehend
dargestellt. Nahezu erschöpfend berücksichtigt werden dabei berufsrechtliche
Besonderheiten der Niederlassungsfreiheit. Auf die RL 98/5/EG v. 16.02.1998, die
bis zum 14.03.2000 umzusetzen ist und den deutschen Anwaltsmarkt für ausländische
Rechtsanwälte erheblich öffnen wird, wird selbstverständlich eingegangen (Rdnr.
339). Besonders hervorzuheben ist das Kapitel 7. Es
behandelt in einer beachtenswerten Komprimierung die Grundlagen des für ausländische
Unternehmen zu beachtenden deutschen Steuerrechts. Sehr gut erklärt wird das
System des deutschen Umsatzsteuerrechts, mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit und
einem Berechnungsbeispiel (Rdnr. 354). Wichtig ist auch der Hinweis auf die nützliche
Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim Bundesamt für
Finanzen (Rdnr. 356). Nach der Darstellung der Grundlagen der Gewerbe-,
Einkommens- und Körperschaftssteuer, rundet der Hinweis auf die zahlreichen
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Kapitel ab. Nicht fehlen dürfen
auch Hinweise zu den bilateralen Niederlassungsabkommen, deren Regelungen aber für
EU-Angehörige angesichts des liberalisierten Niederlassungsrechts keine Rolle
mehr spielen (Rdnr. 388 - 394). Eindeutig zu kurz geraten ist aber das abschließende
Kapitel über den möglichen Rechtsschutz vor deutschen Gerichten, zumal sich
ausländische juristische Personen auf Art. 19 Abs.3 GG nicht berufen können,
jedoch ihnen die Wahrnehmung der justiziellen Grundrechte einen
Rechtsschutzanspruch eröffnet. Der Band bietet eine interessante Lektüre zu allen
Problemen des deutschen Niederlassungsrechts und hat intensive Beachtung
insbesondere in der Unternehmensberatung verdient. 02. Januar 2000 |