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Eine Grundlegung zum
reformierten Kartellrecht
Die interessante Einführung bietet einen sehr soliden Überblick über die Gesetzesänderungen, die erneut vom Europarecht angestoßen wurde und zwar von der VO 1/2003 des EU-Ministerrates, die zu einer erheblichen Europäisierung des deutschen Kartellrechts geführt hat. Der Anwendungsbereich des Art. 81 EG wurde zum Standard erhoben, wobei die bisherigen Freistellungs- und Genehmigungstatbestände bei gleichzeitiger Einführung von Legalausnahmen abgeschafft wurden. Eine eigenständige Bedeutung verbleibt dem GWB - oder anderen nationalen Kartellrechten - nur noch , wenn die maßgeblichen Verhaltensweisen keinen zwischenstaatlichen Bezug aufweisen oder nicht von den Vorrangregeln erfasst sind. Vor diesem Hintergrund lag es für den deutschen Gesetzgeber auf der Hand eine Anpassung des nationalen Rechts an die europarechtliche Rechtslage vorzunehmen, die hier klar erläutert wird. Verblieben sind aber erhebliche Handlungsspielräume im Bereich der Missbrauchskontrolle. Vor diesem Hintergrund wird zunächst das neue materielle Recht gegen Wettbewerbsschränkungen vorgestellt und zwar sowohl in Bezug auf die Verhaltenskontrolle als auch in Bezug auf die Strukturkontrolle, die zu verbesserten Entflechtungsbestimmungen geführt hat. Ebenfalls behandelt werden natürlich die Änderungen im Kartellverfahrensrecht, die auch zu einer erheblichen Veränderung des Bußgeldrahmens geführt hat. Wer einen aktuellen Überblick zum neuen Kartellrecht sucht, der schnell gelesen werden kann, wird in diesem Band die gesuchten Informationen rasch finden. |