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Ralf Hansen

Übersicht über das Recht der neuen Medien  

Eine Rezension zu:

Carl-Eugen Eberle/Walter Rudolf/Klaus Wasserburg

Mainzer Rechtshandbuch der Neuen Medien

Erstauflage

Heidelberg: C. F. Müller, 2003, 517 S.

ISBN 3-8114-2018-6

http://www.cfmueller-verlag.de

 

Das Buch versucht dem Leser einen Gesamtüberblick über das Recht der neuen Medien zu geben. Angesichts der Schnelllebigkeit der Materie bleibt dem Leser selbstredend ein Blick in die Medien des Internets nicht erspart. Was gestern noch galt, kann heute schon fast vergessen sein, insbesondere was wechselnde Auffassungen der Rechtsprechung in diesem Bereich angeht. Ungeachtet ist dieses Handbuch eine deutliche Hilfe für die Lösung von Rechtsproblemen in diesem Bereich.

Kapitel I berichtet über die Erscheinungsformen der Neuen Medien und setzt insoweit bei der Entwicklung vom Rundfunk über die Entwicklung der Mediendienst hin zu den (davon schwer abgrenzbaren) Telediensten und den Angeboten in den Medien des Internets. Die sich hier abspielenden Konvergenzen zwischen den einzelnen Medienelementen führen zur Frage der Konvergenz der medienrechtlichen Regulierungen, die Eberle mit dem Postulat eine differenzierten Regelungsstruktur beantworten, die den jeweiligen technischen Besonderheiten Rechnung tragen muss.

Im II. Kapitel beschäftigt sich Rudolf mit den verschiedenen Regelungsebenen, ausgehend von den internationalen Vorgaben für die verschiedenen Formen der elektronischen Kommunikation. Zunächst wird der internationale telekommunikationsrechtliche Rahmen unter Einbeziehung der fernmelderechtlichen Regulationen dargelegt, um alsdann internationale Schranken der nationalstaatlichen Medienhoheit zu thematisieren, wobei er sich insbesondere mit der Informationsfreiheit im Völkerrecht und den Problemen seiner Realisierung auseinandersetzt. Der von Dörr bearbeitete zweite Teil dieses Kapitels analysiert den europarechtlichen Normenbestand des EU-Rechts und des Europarates. Rechtspolitisch erteilt er Zentralisierungstendenzen eine Absage und setzt sich für eine Regionalisierung des Rundfunks im Sinne der kulturellen Vielfalt ein. Im Teil 3 stellt Rudolf die Regelungsebenen des deutschen Rechts dar.

Gersdorf stellt in Kapitel III das Medienordnungsrecht in einem äußerst lesenswerten Abriss vor, der vom Rundfunkordnungsrecht ausgeht und über eine straffe Darstellung des Telekommunikationsrechts, näher auf das komplexe Geflecht der Medien- und Teledienste in Deutschland eingeht. Auch ihm gelingt es indessen erwartungsgemäß nicht, die gesetzlichen Regelungen der §§ 2 ff TDG/MDStV einer eindeutigen Abgrenzung zuzuführen, da die dienstbezogene Abgrenzung in den Zweifelsfällen versagt. Er weist völlig zu Recht auf die unterschiedliche Regelungsperspektiven hin, da der MDStV aus der Sicht des Anbieters und das TDG aus der Sicht des Nutzers eine Abgrenzung vornimmt, die nicht vollständig synchronisiert werden kann. Er unternimmt dann den plausiblen Versuch, zwischen einer hinreichend klaren Grenzlinie in den Bereichen Individualkommunikation, Fernseheinkaufskanälen sowie Textdiensten und einer verschwommenen Grenzlinie bei der redaktionellen Gestaltung zu differenzieren. Ebenso schwierig zu handhaben sind die anschließend behandelten, technisch orientierten Normen zur Verantwortlichkeit nach §§ 8 - 11 TDG, die so klar dargestellt wie dies vor dem Hintergrund der E-Commerce-Richtlinie möglich ist.

In Kapitel IV behandelt Schneider das Medienvertragsrecht in einer umfassenden Perspektive, die versucht alle relevanten Probleme des Medienvertragsrechts anzusprechen. Anstelle von Systemaik und Definition geht der Verfasser von den denkbaren Arten des Bezuges zu den Neuen Medien aus, schildert die allgemein anwendbaren Regelungen und geht sodann auf einzelne spezifische Vertragsformen ein wie den Webdesign-Vertrag, den Host-Provider-Vertrag und den Content-Verträge.

Friccius analysiert in Kapitel V das Werberecht anhand der Rechtslage des UWG, dessen Reform nach Einigung im Vermittlungsausschuss unmittelbar bevorsteht. Besonders interessant sind hier etwa die Ausführungen zur getarnten Werbung. Besonders interessant ist Kapitel VI, in dem Landmann das neue Jugendmedienschutzrecht im Zusammenhang darstellt und hier insbesondere eine Darstellung der praxisrelevanten Materien des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages unternimmt, dessen Katalognormen hier ausgezeichnet kommentiert werden und der selbstredend auch intensiv auf die Bestellung von Jugendschutzbeauftragten eingeht. Damm/Irion unternehmen in Kapitel VII eine Übersicht über den Persönlichkeitsrechtschutz im Internet, der auch wiederum das schwierige Thema der Verantwortlichkeit im Internet aufgreift, die anhand einzelner Problemzonen näher erläutert wird. Garstka stellt in Kap. VIII das Mediendatenschutzrecht vor und zeigt hier zunächst die "Verzahnung" der Regelungsebenen zwischen BDSG und TDDSG auf und zeigt insbesondere die schwierige Handhabung der betreffenden Normen auf. In Kapitel IX stellt Weber die urheberrechtlichen Strukturen dar, während Schmitt und Eschelbach in Teil X sich in einer brillanten Analyse mit strafrechtlichen und strafprozessualen Aspekten befasst, die viele Zweifelsfragen aufwerfen, so etwa bei der Täterermittlung und den Grenzen der Informationsbeschaffung.

Der Band bietet eine gute, breit angelegte Übersicht über das Recht der Neuen Medien, die regelmäßig neu aufgelegt werden sollte.