| Ralf Hansen
Praxisfragen des Nebenverdienstes
Eine Rezension zu: Bültmann/Niebler/Kohn Der Nebenverdienst Gesamtdarstellung des Rechts der Nebentätigkeit und der Nebeneinkünfte Arbeits-und öffentliches Dienstrecht, Steuer-, Sozialversicherungsrecht 6. neubearbeitete und erweiterte Auflage des von Sauer/Trappe begründeten Werkes Bielefeld: Erich-Schmidt-Verlag, 2000, 558 S. ISBN 3-503-05954-7 http://www.erich-schmidt-verlag.de
Nebenverdiensterwerb ist zwar noch nicht völlig ganz der Regelfall,
aber sehr häufig anzutreffen. Damit sind aber Fragen verbunden, die
gleich mehrere Rechtsgebiete betreffen, insbesondere das Arbeits- und
öffentliche Recht, das Steuer- und Sozialrecht. Die Neuauflage stellt
das Recht der Nebentätigkeit teilrechtsgebietsübergreifend in seiner
gesamten Breite dar, wobei die neueste Rechtsprechung umfassend berücksichtigt
wurde. Die Querschnittsdarstellung geht dabei vom Arbeitsrecht aus und
prüft zunächst einmal ab, ob und in welchem Umfang Nebenerwerbstätigkeiten
neben einem “Hauptjob” überhaupt zulässig sind. Zwar ist dies
grundsätzlich der Fall, doch finden sich sowohl für Selbständige
als auch für Arbeitnehmer zahlreiche Beschränkungen, die sich regelmäßig
aus der Haupterwerbstätigkeit ergeben. So kann etwa der
Arbeitsvertrag eine solche Tätigkeit vertraglich untersagen. Auch können
berechtigte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen, nicht zuletzt,
wenn die Arbeitskraft durch die Nebentätigkeit erheblich beeinträchtigt
wird. Diese Ausnahmen werden anhand der Rechtsprechung des BAG
eingehend dargelegt. Auf wettbewerbsrechtliche Schranken wird ebenso
eingegangen wie auf das heikle Thema “Schwarzarbeit”. Besonders
interessant sind die Ausführungen über die arbeitsrechtlichen
Strukturen bei einem Nebenarbeitsverhältnis, mit sehr grundlegenden
Ausführungen zum Recht auf Erholungsurlaub und zur Entgeltfortzahlung
im Krankheitsfall, die durchaus Anwendung finden, da es sich um ein
vollwertiges Arbeitsverhältnis handelt. Wenigstens angeschnitten
werden die Probleme der Teilzeitarbeit und des Job-Sharing.
Für den öffentlichen Dienst (hier: Beamte, Richter, Soldaten) gelten zahlreiche Besonderheiten, die in einem eigenen sehr lesenswerten Kapitel behandelt werden, zumal es sich um ein Reizthema für manche Medien handelt, obwohl unterforderte Beamte eher die Ausnahme darstellen dürften, wenn man die Realität kennt. Diese Materie ist sehr komplex, wird aber sehr strukturiert aufgearbeitet, ausgehend von den maßgeblichen verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Bei Berufsbeamten ist die Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten (anders als im Arbeitsrecht) der Regelfall, auf die aber grundsätzlich ein Rechtsanspruch besteht, sofern keine Versagungsgründe vorliegen. Allerdings bestehen hier Grenzen, da Höchstbeträge für Nebeneinkünfte festgesetzt sind, deren Überschreitung zur Anzeigepflicht bezüglich dieser Tätigkeit führt, sofern sie nicht bereits gehehmigungspflichtig sind. Anzeigepflicht besteht primär für schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische und Vortragstätigkeit, soweit sie entgeltlich erfolgt. Sog. “freien Nebentätigkeiten” verbleibt neben Genehmigungspflicht und Anzeigepflicht nur noch ein sehr enger Spielraum. Die Abgrenzungen werden sehr überzeugend dargestellt. Dabei werden die landes- und kommunalrechtlichen Besonderheiten überblicksweise ebenso in die Darstellung einbezogen, wie das Recht besonderer Personengruppen, etwa der Richter. Die wohl komplexesten Problemkreise finden sich jedoch im Sozialversicherungsrecht, dem ein weiteres Kapitel gilt, da versicherungsfrei nur ist, wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt, § 8 IV SGB IV. Es ist sehr zu begrüßen, daß die Darstellung einzelne Berechnungs- und Fallbeispiele enthält, die die unübersichtliche Materie transparenter machen. Nach der Lektüre dürften die diesbezüglichen Probleme jedenfalls weitgehend beherrschbar sein. Ähnliches gilt für das ausgezeichnete Kapitel über die steuerrechtliche Behandlung des Nebenerwerbs, da die Einnahmen grundsätzlich steuerpflichtig sind, ohne daß es eine einheitliche Regelung der steuerlichen Folgen von Nebentätigkeit gibt, deren fiskalische Regelung auf zahlreiche Einzelvorschriften verstreut ist. Die Abgrenzung ist aber wegen zahlreicher Steuervergünstigungen von erheblicher Bedeutung. Diese Rechtslage wird aber derart nachvollziehbar dargelegt, daß hier eine sehr transparente Darstellung vorliegt, nach der man in dieser Dichte sonst lange suchen muß. Die überaus gelungene Neubearbeitung schafft als Querschnittsdarstellung erhebliche Klarheit in einem Bereich, der rechtlich undurchsichtiger kaum sein dürfte und daher auf hohes Interesse der Betroffenen, insbesondere aber der Beratungspraxis stoßen sollte.
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