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Ralf Hansen
Recht und Multimedia
Eine Rezension zu: Oliver Merx / Ernst Tandler / Heinfried Hahn (Hrsg.) Multimediarecht für die Praxis Erstauflage Heidelberg: Springer - Verlag, 2002, 289 S., € 44,95,- ISBN 3-540-66974-4 http://www. springer.de
Der Band eröffnet die neue Verlagsreihe der X.media.press zur
praxisorientierten Gestaltung von Digital- und Printmedien. Auch wenn der
Begriff " Multimedia" weit über das Internet hinausgreift, sind die
Beiträge hier weitgehend auf das Internetrecht focussiert. Die Beiträge
versuchen ein Kommunikationsproblem zu lösen, das nicht zuletzt auch und
gerade das Internetrecht betrifft. Es geht um die Verständigung (oder
Nichtverständigung) zwischen Web-Technikern, Web-Hostern, Web-Usern und
Juristen. Enthalten sind 13 Kapitel, die sich dem Gegenstand aus
unterschiedlicher Perspektive nähern, um dieses Defizit abzubauen. Walter
versucht zunächst einmal eine rechtliche Einordnung der Multimedia-Dienste
zwischen Rundfunk und Teledienst. Interessant sind hier etwa die Ausführungen
zum Teledienst, die aber letztlich auf die Diskussion der brisantesten
Abgrenzungsfragen zur privaten Homepage als weder Teledienst noch Mediendienst
und zur Abgrenzung von letzterem weitgehend verzichtet. Grieger gelingt eine
allgemeinverständliche Einführung in das Domainrecht. Die möglichen
Freigabeansprüche werden gut erklärt, die sich aus marken- und
wettbewerbsrechtlichen wie auch aus namensrechtlichen Ansprüchen ergeben können.
Erstgenannte setzen Handeln im geschäftlichen Verkehr voraus, dessen
normative Anforderungen so gering sind, daß man in der Tat die Frage
aufwerfen kann, ob es die private Homepage noch geben kann. Bei den
markenrechtlichen Ansprüchen wird den Unternehmenskennzeichen recht wenig
Beachtung gewidmet. Auch die Probleme der Gattungsbegriffe werden nur
gestreift. Luhmer widmet sich Fragen des elektronischen Handels, beleuchtet
sehr intensiv die Vorteile, schweigt aber zu den Nachteilen und Restriktionen,
die sich bisher im Absatzbereich gezeigt haben. Die möglichen
Marketinginstrumente und damit verknüpfte Rechtsfragen werden aber sehr übersichtlich
abgehandelt. Hahn beschreibt die verbraucherschutzrechtlichen Anforderungen an
Internetprojekte und stellt insbesondere die relevanten Rechtsgrundlagen wie
das Fernabsatzgesetz vor. In einem sehr interessanten Beitrag geht Klimek auf
die Gestaltung von Providerverträgen ein, der es zunächst einmal erlaubt,
die wichtigsten Probleme rechtlich einzuordnen, um sodann auf Einzelprobleme
der Vertragsgestaltung einzugehen. Imhof geht auf Rechtsprobleme der
Agenturverträge ein. Angesichts der vielschichtigen Probleme etwas kurz
geraten ist der Beitrag von Johansson über rechtliche Fragestellungen in der
Start-Up-Phase, der im Bereich der Finanzierung ausgereifter sein könnte.
Merx geht in einem recht ausführlichen Beitrag näher auf die Organisation
von Multi-Media-Agenturen aus rechtlicher Sicht ein, wobei allerdings sehr
nachvollziehbar auch auf betriebswirtschaftliche Fragen eingegangen wird, da
diese den mit der Organisation verbundenen Rechtsfragen letztlich
zugrundeliegen, so daß im Zusammenhang mit diesen Strukturen auf Führungsfragen
und arbeitsrechtliche Fragen sehr strukturiert eingegangen werden kann.
Jedenfalls wird die Verzahnung dieser Aspekte sehr transparent. Heiderich
thematisiert die Kernfragen der Begleitung von Internetprojekten. Der Beitrag
ist trotz seiner Kürze recht umfassend und zeigt die möglichen Alternativen
auf, die Mediation gerade bei Streitigkeiten im Internetbereich zu bieten hätte,
deren Möglichkeiten etwa bei Domainstreitigkeiten viel zu wenig genutzt
werden. Unbedingt lesenswert ist der Beitrag von Dressel/Scheffler über möglichen
Rechtsschutz gegen Piraterie, wobei die Autoren allerdings einen recht weiten
Begriff von digitaler Piraterie verwenden, so daß darunter sniffing, hacking,
d.o.s., Angriffe auf Websites und weitere Phänomene fallen, die allerdings
sehr kenntnisreich erläutert werden, so daß einerseits das angemessene
Gefahrenbewußtsein geweckt wird, andererseits rechtliche Lösungsmöglichkeiten
kompetent vorgestellt werden, deren Reichweite indessen begrenzt ist. Kudlich
wendet sich anschließend in passendem Kontext dazu strafrechtlichen Fragen im
Internet zu, die allerdings im Rahmen der Privilegierungen durch das TDG noch
die alte Fassung zugrundelegen, das im Herbst 2001 erheblich verändert wurde.
Die Skizze ist knapp, gibt aber einen recht vollständigen Überblick. Recht
speziell wird es im letzten Kapitel, in dem Tandler die Vergabe öffentlicher
Bauleistungen im Internet behandelt.
Der Band gibt Usern einen recht interessanten Einblick in die Rechtsprobleme des Internets und schafft Problembewußtsein, auch wenn manche Darstellungen dem Zweck der Veröffentlichung entsprechend eher skizzenhaft sind, so daß individuelle Beratung unabdinglich ist. |