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Ralf Hansen

Der ideale Reisebegleiter

Eine Rezension zu:

Ernst Führich

MEIN RECHT AUF REISEN

Guter Rat bei Urlaubsärger mit Reiseveranstaltern, Fluglinien und Hotels

2. Auflage

München: Beck - Rechtsberater im Deutschen Taschenbuch Verlag (dtv), 296 S., 12,00 Euro

ISBN 3-423-05656-8

http://www.beck.de

Ärger auf Reisen, gerade bei der Buchung von Pauschalreisen, sind keine Seltenheit, sondern Reisealltag. Noch nie zuvor war allerdings der Reisende als Verbraucher von einem derartig dichten Netzwerk ihn begünstigender Regelungen geschützt. Als mündige Verbraucher sollten Reisende sich über ihre Rechte informieren. Gerade durch rechtlich falsches Verhalten am Reiseort können viele Rechte "verspielt" werden. Die nahezu ideale Gelegenheit sich als juristischer Laie kurz und bündig über sein Recht auf Reisen zu informieren bietet das Taschenbuch des wohl führenden deutschen Reiserechtspezialisten Ernst Führich, dessen handbuchartiger Kommentar zum Reiserecht Maßstäbe gesetzt hat.

Das Taschenbuch behandelt im Teil A das Recht der Pauschalreisen und zwar chronologisch von der Umsetzung des Reiseentschlusses über Rechtsfragen, die sich während der Reise stellen, bis hin zum Reiseende. Dieser Teil wird eingeleitet mit zehn äußerst hilfreichen Rechtstipps für eilige Pauschalreisende, die insbesondere den hilfreichen Hinweis enthalten Reisemängel an Ort und Stelle unverzüglich und schriftlich unter deutlichem Abhilfeverlangen und unter Bestätigung der Reiseleitung anzuzeigen und Beweise zu sichern. Viele Prozesse gehen verloren, weil dies nicht hinreichend beachtet wird und der Reisende beweisfällig bleibt. Die Tatsache, dass praktische Tipps und Erörterungen von Beweisfragen sich durch den gesamten Text ziehen, machen dieses Buch auch für Rechtsanwälte und Richter interessant, zumal die wesentlichen Entwicklungslinien der Rechtsprechung recht eingehend dokumentiert werden. Der flüssig geschriebene Text erläutert überdies die reiserechtlichen Grundlagen sehr verständlich, beginnend etwa mit der Frage, was eine Pauschalreise als "Paketangebot" eines Reiseveranstalters überhaupt ausmacht, im Gegensatz zur Individualreise, unter Einschluss der verbraucherrechtlichen Schutzmechanismen, die längst auch eine internationalprivatrechtliche Dimension haben, weil eine in Deutschland gebuchte Pauschalreise immer deutschem Recht unterliegt. Grundlegendes findet sich etwa zur Prospekthaftung und zur (unter Hinweis auf § 312 b III BGB verneinten Möglichkeit der Ausübung eines Widerrufsrechts bei der Onlinebuchung einer Reise, sowie zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter. Hier ist allerdings oftmals einiges im Argen, worauf auch hingewiesen wird. Die diesbezüglichen Einzelheiten gehören allerdings in der Tat in einem spezifischeren Zusammenhang, da die damit verbundenen Fragen einer ARB-Inhaltskontrolle nicht ganz einfach darzustellen sind. Sehr wichtig sind die Ausführungen zur Reiseinsolvenzversicherung, die trotz gesetzlicher Pflicht von kleineren Reiseveranstaltern oft nicht abgeschlossen wird. Führich weist mit guten Gründen daher darauf hin, auf die Übergabe des Reisesicherungsscheines, der diese Versicherung nachweist, zu achten. Besonders intensiv sind die Erörterungen der wichtigen Stornierungsfragen und zur Frage der Kündigung wegen höherer Gewalt, die insbesondere bei Reisen in politisch unsichere Regionen eine bedeutende Rolle spielen, aber auch bei Unglücksfällen wie etwa dem Lawinenunglück in Galtür oder plötzlich auftretenden Umweltverschmutzungen (der Überblick über die zu diesen Fragen ergangene Rechtsprechung ist sehr beachtenswert).

Reisemängel offenbaren sich regelmäßig während der Reise, sodass die diesbezüglichen Ausführungen jedem Reisenden zur Lektüre empfohlen werden können. Im Zentrum stehen hier Ausführungen zu den Kriterien, nach denen sich Reisemängel bemessen. Zur Pflichtlektüre sollten insbesondere die Ausführungen zum Abhilfeverlangen gehören. In den nachfolgenden reiserechtlichen Prozessen geht es in erster Linie um Minderung und Schadensersatz. Diese Ansprüche werden denn auch ebenso eingehend behandelt wie die Möglichkeit der Kündigung während der Reise. Der dritte Teil des ersten Abschnitts behandelt schließlich die Rechtsfragen nach Reiseende, wobei die Durchsetzung der bereits behandelten Ansprüche im Zentrum steh, auch und gerade in prozessualer Hinsicht. Erfreulicherweise geht der Verfasser hier auch allgemein auf Fragen des Prozessrisikos ein, das oftmals von Verbrauchern falsch eingeschätzt wird, nicht zuletzt, weil etliche Amtsgerichte Minderungsquoten restriktiver handhaben, als es die "Frankfurter Tabelle" etwa vorsieht. Er spricht auch ganz offen sein Ziel an, durch diesen Ratgeber unnötige, weil erfolglose Prozesse (oftmals dann auch noch ohne Rechtsanwalt geführt), vermeiden zu helfen. Ziel des Ratgebers ist es nicht zuletzt Aufklärungsarbeit in Sachen Reiserecht zu leisten, was eindeutig als gelungen zu bezeichnen ist. Rechtsschutzversicherungen erleichtern insoweit das Leben des Klägers.

Der deutliche kürzere Teil B geht auf die Rechte der Reisenden bei der Individualreise ein. Beginnend mit Fragen der fehlerhaften Buchungen beim Reisevermittlungsvertrag über das Flugrecht, Rechtsfragen der Busbeförderung und Bahnreisen bis hin zur Wahrnehmung von Rechten im Hotel und privater Ferienwohnung. Ein deutliches Augenmerk ist auf den ausgezeichneten Anhang zu richten, der neben dem Verbandsvorschlag für Reise-ARB (die nicht verbindlich sind) und die BGB-InfoVO insbesondere auch eine sehr differenzierte Checkliste für Reisemängel enthält. Wiedergegeben ist die "Frankfurter Tabelle", die aber nicht alle denkbaren Konstellationen erfasst. Besonders interessant sind die Musterbriefe, etwa für ein Abhilfeverlangen an Ort und Stelle.

Das Taschenbuch ist ein idealer Reisebegleiter, der das Gepäck kaum beschwert, aber den Reisenden vom Reiseentschluss an ausgezeichnete Hilfestellungen gibt, auch und gerade an Ort und Stelle des Reiseortes.