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Ralf Hansen Ein Handbuch zu den maßgeblichen Fragestellungen des Medizinrechts Eine Rezension zu: Erwin Deutsch/Andreas Spickhoff Medizinrecht Arztrecht, Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht und Transfusionsrecht 5. Auflage Heidelberg: Springer, 854 S.
Das Handbuch, das sich an alle Interessierten gleichermaßen wendet, behandelt vier Kernbereiche des Medizinrechts. Die Regelungsbereiche überschneiden sich indessen. Es handelt sich ohnehin um eine Querschnittsmaterie die Stränge des Zivilrechts, des öffentlichen Rechts und auch des Strafrechts verbindet. Der Zweitautor hat nunmehr erstmals den schwierigen Bereich des Arztrechtes übernommen. Beibehalten wurde auch die rechtsvergleichende Perspektive, die ausländische Entwicklungen einbezieht, auch hinsichtlich der ausgezeichneten Dokumentation der einschlägigen Rechtsprechung, die den gesamten Band kennzeichnet. Teil A des Handbuches behandelt das Arztrecht, im Kern ausgehend von den arztrechtlichen Maximen, die den Kern des ärztlichen Standesrechts und der ärztlichen Berufsethik ausmachen. Die Darstellung beschränkt sich allerdings nicht auf Arztrecht, sondern behandelt das gesamte Recht der Heilberufe, wenn auch mit einem arztrechtlichen Schwerpunkt. Die Ausübung des Arztberufes ist in Praxis und Klink an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die sehr eingehend behandelt werden, unter Einschluss von Approbationsfragen, allerdings unter lediglich kurzer Darstellung des ärztlichen Werberechts. Das Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Patient wird unter Einschluss der sozialversicherungsrechtlichen Überlagerungen eingehend analysiert, wobei auch Fragen der Zwangsbehandlung erörtert werden. Das folgende Kapitel widmet sich den Fragen des ärztlichen Gesellschafts- und Dienstvertrags-, bzw. Arbeitsrechts, wobei insbesondere auch Chef- und Belegarztverträge recht eingehend dargestellt werden. Ein Schwerpunkt der Darstellung liegt natürlich bei der Haftung für Behandlungsfehler. Ein Kapitel, das unbedingt im Zusammenhang mit den Ausführungen zu "Einwilligung und Aufklärung" gelesen werden sollte, da die diesbezüglichen Frage auf den Haftungsmaßstab erheblich einwirken können. Der Verfasser konstatiert auf der Basis der Schuldrechtsreformgesetze eine Verschiebung des Schwerpunktes der Arzthaftung vom Deliktsrecht auf das Vertragsrecht, auch angesichts des § 253 II BGB. Entwickelt wird eine interessante Typologie ärztlicher Fehlleistungen auf der Basis einer sehr genauen Rekonstruktion der Rechtsprechung in rechtsvergleichender Perspektive, sodass die verzweigte Kasuistik souverän aufgearbeitet wird. Praxisnah wie das Handbuch angelegt ist, werden auch Verteidigungsmöglichkeiten des betroffenen Arztes erörtert. Angesichts des Zusammenhangs ist es besonders erfreulich, das auch Perspektiven einer versicherungsrechtlichen Bewältigung des Haftungsrisikos eingehend erörtert werden. Diese Grundfragen werden weiter differenziert in einem Kapitel, das sich insbesondere mit der Haftung des Klinkträgers und hier mit dem Organisationsverschulden auseinandersetzt, um schließlich zu Fragen des Haftungsumfangs und der Verjährungsregelungen überzuleiten. Besonderes Augenmerk des Praktikers hat das Kapitel über "Beweis und Gutachten" verdient, da es die beweisrechtlichen Fragen auch mit Blick auf die Problematik der Haftungserleichterungen bei Beweisproblemen bis hin zur Beweislastumkehr souverän aufarbeitet. Kurz informiert wird unter Schilderung der einschlägigen Delikte auch das Strafrecht des Arztes. Da das Arztrecht hier möglichst vollständig erfasst zu werden versucht, widmet sich diese Darstellung auch Fragen der Qualitätssicherung in der Medizin und den besonders wichtigen Fragen des medizinischen Datenschutzes, der hier eine der besten Analysen seiner Art gefunden haben dürfte. Fragen der Reproduktions- und Sexualmedizin werden ebenso in eigenen Kapiteln aufgearbeitet wie die Bewältigung von Extremsituationen, bis hin zur Sektion. Angesichts der Aktualität sehr lesenswert sind die Ausführungen über biomedizinische Forschung, die versuchen die Diskussion auf hohem Niveau zusammen zu fassen und zusammen mit dem Kapitel über Gentechnologie eine gute Übersicht über den derzeitigen Stand der Diskussion darstellen. Die Darstellung des Arztrechts wird mit einem informativen Kapitel zu medizinischen Ethik-Kommissionen abgerundet. Teil B behandelt das Arzneimittelrecht, ausgehend von seiner historischen Entwicklung, wobei insbesondere die Rechtsquellen eingehend dargestellt werden, um sodann die Grundbegriffe des AMG zu entfalten, das von der Herstellung von Arzneimittelsicherheit als einem Leitgedanken des medizinischer Verbraucherschutzes gekennzeichnet ist. In diesem Zusammenhang mit insbesondere das Zulassungssystem mit den Strukturen der Arzneimittelprüfung sehr eingehend dargestellt, wobei jetzt insbesondere die EU-Richtlinie zur klinischen Prüfung von Humanarzneimitteln jetzt eine eingehende, kritische Analyse erfährt, wie sich etwa bei der Erörterung des Schutzes von Prüfungsteilnehmern zeigt. Im weiteren Verlauf der Darstellung wird sodann der Arzneimittelverkehr den Vertriebsschienen folgend dargestellt. Vom öffentlichen Recht wechselt die Perspektive nunmehr zum Wirtschaftsrecht und damit zum Arzneimittelschutz durch Patente und Marken, wobei auch die Grenzen der Patentierbarkeit angesprochen werden. Diesen Ausführungen folgt eine Darstellung des Arzneimittelwerberechte, in deren Zentrum das HWG steht, unter sehr eingehender Aufarbeitung der maßgeblichen Rechtsprechung zu diesem Aspekt des Lauterkeitsrechts. Weiter ausgebaut und vertieft wurde das Kapitel zum Arzneihaftungsrecht, das nicht nur die zentralen Haftungsnormen des AMG erläutert, sondern auch auf die Abgrenzungen zum GentechnikG und zum ProdukthaftG eingeht, gefolgt von kurzen Darlegungen der Grundlagen des Arzneimittelstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Besonders lesenswert ist das Kapitel über das internationale Arzneimittelrecht. Der Teil schließt mit einem Überblick über das Apothekenrecht. Teil C beschäftigt sich mit dem Medizinprodukterecht nach dem MPG, das eine Regelungslücke im AMG ausgefüllt hat und Stoffe betrifft, die nicht dem AMG unterfallen, jedoch eine medizinische Relevanz aufweisen. Die Darstellung setzt sich in diesem Zusammenhang intensiv mit dem CE-Kennzeichnungsrecht auseinander und mit Beobachtungs- und Haftungsfragen. Teil D widmet sich den schwierigen Fragen der Transfusionsmedizin, ausgehend von der rechtlichen Beurteilung der Blutspende, um sodann den Einsatz von Blutprodukten im klinischen Bereich näher zu untersuchen. Der vorzügliche Anhang bietet einige entscheidende Basistexte, so auch den "hippokratischen Eid" und den Text der RL 2001/20/EG im wesentlichen betreffend die klinische Prüfung bei Humanarzneimitteln. Das vorzügliche Handbuch leistet allen mit Fragen des Medizinrechts befassten Personen hervorragende Dienste bei allen maßgeblichen Sachfragen rund um das Medizinrecht und vermittelt dabei auch Einsichten in die medizinischen Abläufe.
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