Markenrechtskommentar

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Ralf Hansen

Ein neuer Kommentar zum Markenrecht

Eine Rezension zu:

Friedrich L. Ekey/Diethelm Klippel

Markenrecht

MarkenG, GMV und Markenrecht ausgewählter Staaten

Reihe: Heidelberger Kommentar

Erstauflage

Heidelberg: C.F.Müller, 2003, 1.815 S.

ISBN 3-8114-0804-6

http://www.cfmueller-verlag.de

 

Die Kommentierung verbindet alle guten Eigenschaften von Kommentierung und Handbuch. Zwar handelt es sich im Kern um eine Kommentierung des deutschen Markenrechts, doch wird den wichtigen Aspekten der Internationalisierung des Markenrechts eingehend Rechnung getragen. Führte das alte Warenzeichenrecht noch eine Art Schattendasein wächst die Bedeutung der Materie Markenrecht ständig und spricht inzwischen auch Juristen an, die sich nicht ständig mit markenrechtlichen Materien beschäftigen. Den Kommentierungen sind jeweils weit ausgreifende Literaturverzeichnisse vorangestellt, die das Spezialschrifttum eingehend erfassen.

Im Zentrum des Werkes steht zunächst die Kommentierung des deutschen MarkenG als Nachfolger des WZG. Die Kommentierung erfolgt im wesentlichen anhand einer Herausarbeitung der maßgeblichen Entwicklungslinien der Rechtsprechung und ist überaus verständlich geschrieben. Es zeigt sich dabei deutlich wie intensiv diese Materie vom Europarecht durchdrungen ist, das wiederum zu einem erheblichen Teil auf rezipiertem US-amerikanischen Recht beruht. Dies zeigt etwa die Kommentierung zu § 4 Marken, die die Einflüsse der MRL treffend kennzeichnet und auf die erhebliche Bedeutung der Beachtung der Rechtsprechung des EuGH im Bereich des Markenrechts hinweist. Erfreulich ist dabei auch, dass die Bezüge zum Warenzeichenrecht noch hergestellt werden, die insofern wichtig ist, weil insbesondere die Rechtsprechung noch deutlich an die ältere Rechtsprechung zum Warenzeichenrecht anknüpft. Dies zeigt sich ganz deutlich bei der Erörterung des § 5 MarkenG, da hier recht eingehend auf die Rechtsprechung zu § 16 UWG zurückgegriffen wird. Es steht außer Frage, dass die Kommentierung neben dem Schutz der Marke auch die sonstigen Kennzeichen wie Werktitel, Unternehmenskennzeichen und geographische Bezeichnungen eingehend behandelt und auch die Abgrenzung zu anderen gewerblichen Schutzrechten an geeigneter Stelle stets genau abschichtet. Rechnung getragen wird insbesondere auch dem Wandel der Auffassung der Rechtsprechung unter Geltung des MarkenG, die sich etwa im Rahmen der Anforderung an die abstrakte Unterscheidungskraft unter Vernachlässigung der Aspekte des Freihaltebedürfnisses nach § 8 II MarkenG zeigt. § 8 II MarkenG wird denn auch in jeder Hinsicht differenziert erläutert, wobei hier wie an anderen Stellen die Dichte der Einbeziehung der Rechtsprechung beeindruckend ist.

Von besonderer praktischer Bedeutung sind die Ansprüche aus §§ 14, 15 MarkenG, deren Kommentierung angesichts ihrer Bedeutung weiten Raum einnimmt. Bei der Kommentierung des § 14 MarkenG ist besonders erfreulich, dass das Verhältnis zwischen den Ausschließlichkeitsansprüchen und den Grundrechten wenigstens  thematisiert wird, auch unter dem Aspekt des Art. 5 GG. Ausgezeichnet dargestellt werden überdies die Fragen der Verwechselungsgefahr bei der Kollision von Kennzeichen unter eingehender Berücksichtigung auch internetrechtlicher Fragestellungen. Besonders lesenswert sind die Ausführungen zur markenrechtlichen Auseinandersetzung von der markenrechtlichen Abmahnung, über den einstweiligen Rechtsschutz bis hin zum vollstreckungsfähigen Hauptsacheurteil. Sehr informativ sind zudem auch die Darstellungen zu den markenrechtlichen Einreden etwa der Erschöpfung unter Einbeziehung insbesondere auch der Rspr. des EuGH oder der Benutzung beschreibender Angaben. Intensiv aufgearbeitet werden bei § 26 MarkenG auch die streitigen Fragen zum Benutzungswillen.

Praxisnah gestaltet sind die Ausführungen zu den Vorschriften über das Eintragungsverfahren. So wirft die Eintragungspraxis des DPMA entgegen der Regelung des § 37 MarkenG manche Zweifel hinsichtlich der Beachtung des § 8 MarkenG auf, die hier auch angesprochen werden. Dem korrespondiert die Löschung wegen Nichtigkeit nach § 50 MarkenG, einer komplizierten Norm, diem hier äußerst klar analysiert wird. Daran schließt sich eine Kommentierung des einschlägigen Verfahrensrechts bei Löschungsklagen an, die letztlich ebenso nichts zu wünschen übrig lässt, wie die Ausführungen zu den Kennzeichenstreitsachen nach §§ 140 ff MarkenG.. Im vierten Teil findet sich eine überaus lesenswerte Darstellung des Rechts der Kollektivmarken. Der zweite Teil der Kommentierung widmet sich der GMV und geht hier eingehend auf die Besonderheiten gegenüber der deutschen Rechtslage ein, wobei allerdings erhebliche Ähnlichkeiten nicht zu übersehen sind. Der ungemein interessante Teil III enthält über Übersichten über die Markenrechte von 15 ausländischen Staaten, mehr oder weniger den wichtigsten Handelspartnern der BRD. Der gut gestaltete Anhang enthält die Rechtsgrundlagen nebst internationalen Abkommen und auch ein Fallverzeichnis mit Fundstellenkonkordanz.

Der Kommentar ist bereits mit der ersten Auflage derart ausgezeichnet, das er bereits als Standardwerk bezeichnet werden kann. Wer damit einmal gearbeitet hat, wird ihn nicht mehr entbehren wollen.