M-Business und Recht

Home Nach oben

Ralf Hansen

Das Recht des M-Business 

 

 Eine Rezension zu:

 

Thomas Steinmassl/Joachim Borck/Arne Trautmann/Moritz Pohle

M-Business

Vertragsgestaltung - Datenschutz - geistiges Eigentum - Steuern

Erstauflage

Berlin: Erich - Schmidt -Verlag, 2004, 424 S., 59,80 Euro

ISBN 3-503-06376-5

http://www.erich-schmidt-verlag.de

 

Informationen werden immer öfter auch von "unterwegs" benötigt. Hot-Spots und Wirelass-LAN haben Konjunktur. Gerade in der Arbeitswelt verstärkt sich der Trend "mobil" von geeigneten Abrufgeräten aus auf Informationen jeglicher Art zuzugreifen. Dabei handelt es sich um ein expandierendes Geschäftsfeld, das von einer deutlichen Medienkonvergenz gekennzeichnet ist. Die rechtlichen Probleme dieses Geschäftsfeldes sind Thema dieses Buches, dass nicht nur an Juristen, sondern an alle Interessierten adressiert ist. Die Frage ist allerdings, ob das mobile Abrufen von Informationen jeweils auch eine gesonderte rechtliche Beurteilung erfordert, die das anwendbare Recht auf die technische Situation bezieht. Das Buch zeigt, dass dies nur teilweise der Fall ist und jeweils hinsichtlich der Art und Weise der jeweiligen Abrufinformation zu untersuchen ist. Jedenfalls hat die Branche den Begriff M-Business als Zauberwort entdeckt, dass den schon vagen Begriff E-Commerce ersetzen, wenn nicht verdrängen soll. Die bisherige rechtliche Aufarbeitung ist allerdings noch sehr von E-Commerce geprägt. Ob es sich dabei in vielen Fällen nicht um eine gezielte Expansionsstrategie der Medienindustrie handelt und die Bedürfnisse nicht partiell überschätzt werden, kann hier dahinstehen. 

Das Buch besteht aus neun Teilen. Es ist nach rechtspraktischen Gesichtspunkten ausgerichtet und verzichtet auf dogmatische Durchdringung. Nach einer kurzen Einführung des M-Business ohne schärfere begriffliche Erfassung dieses Phänomens gibt Teil 2 einen Überblick über das M-Business-Unternehmen, ausgehend von den in Deutschland vorhandenen Rechtsformen über Anzeige - und Lizenzpflichten unter Einbeziehung von Anbieterkennzeichnungspflichten über Darlegungen zur Anmelde - und Zulassungsfreiheit für Medien- und Teledienstveranstalter und Genehmigungserfordernissen etwa nach der Gewerbeordnung unter Berücksichtigung von Glücksspielveranstaltungen und Internet-Apotheken.

Teil 3 behandelt das Thema "M-Business und Vertrag". Es fragt sich allerdings, ob neben einer allgemeinen Skizze des geltenden Rechts es nicht besser gewesen wäre, die jeweils anwendbaren Normen auf die jeweiligen technischen Situationen zu beziehen und etwa den Vertragsschluss durch SMS bei der Mobilfunkkommunikation auch unter beweisrechtlichen Aspekten schärfer anhand typischer Konstellationen zu analysieren. Dies wird ansatzweise bei der Erörterung der Einbeziehung von AGB unternommen, indem problematisiert wird, wie sich die Darstellung bei verschiedenen Endgeräten, etwa bei einem PDA, vollzieht. In der Tat liegt hier unter Transparenzaspekten ein erhebliches Problem, da eine vereinfachte Möglichkeit der Einbeziehung aus rechtlichen Gründen abzulehnen ist. Es besteht kein Anlass für den Bereich des M-Business das gegenwärtige Niveau des Verbraucherschutzes zu unterschreiten, sofern keine gesetzlichen Sonderregelungen geschaffen werden, die erleichterte Anforderungen stellen.

Teil 4 geht auf die wichtige Thematik "M-Business und Datenschutz" ein und führt hierzu zunächst einmal in die Grundlagen ein. Zutreffend wird darauf hingewiesen, dass die drahtlose Versendung von Informationen erhebliche datenschutzrechtliche Probleme aufwerfen kann und auch in der notwendigen Ortung der mobilen Kommunikationspartner ein erheblicher Risikofaktor für diese besteht, da durch eine Analyse der Abrufsituationen interessante Persönlichkeitsprofile gewonnen werden können. Der Verfasser geht erfreulicherweise näher auf die datenschutzrechtliche Behandlung bei LBS (Location Based Services) ein, die als Werbemedien immer mehr zur Anwendung kommen und rät Anbietern zur sparsamen Datenerhebung, um Rechtsprobleme zu vermeiden.  Im Bereich der Datensicherheit werden sowohl Firewalls, Verschlüsselungstechnologien als auch WTLS und WIM kurz angesprochen.

Teil 5 hat den Schutz des "geistigen Eigentums" zum Gegenstand und behandelt zunächst die Zusammenhänge zwischen M-Business und Urheberrecht, ausgehend von der - etwas engen - These, dass es sich bei M-Business ausschließlich um Content - Business handelt, so dass die urheberrechtliche Relevanz auf der Hand liegt. Bei der Erörterung der Urheberpersönlichkeitsrechte wird auf Spezifika hingewiesen, die sich im Bereich der Entstellung oder sonstigen Beeinträchtigungen ergeben können, da die Bandbreiten derzeit noch zu wünschen übrig lassen und die Wiedergabequalität der Endgeräte derzeit noch unzureichend ist. Letztlich kommt es insoweit auf den Einzelfall an. Gegenüber Urhebern sollte dieser Punkt durch Verwerter allerdings vertraglich bedacht werden. Interessant sind hier die Ausführungen zum Urheberrecht von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern, die auch das Problem der Sondervergütungen ansprechen. Ebenfalls angesprochen werden etwa markenrechtliche Problemstellungen unter Einbeziehung einer groben Skizze des Domainrechts, die Detailprobleme ausspart. Richtigerweise wird auch das Patent - und Musterrecht in die Darstellung einbezogen, um sodann Schutzrechtsstrategien für Content - Unternehmen zu entwerfen.

Teil 6 geht näher auf das Wettbewerbsrecht ein. Probleme bestehen hier insbesondere im Bereich der SMS-Werbung, die auch angesprochen werden, und zwar unter vielfachen Aspekten. Das Thema SMS-Spam wird denn auch näher behandelt, allerdings noch nicht völlig auf dem Stand der UWG-Reform. Teil 7 beleuchtet steuerrechtliche Fragen und geht insbesondere auch auf Fragen der Umsatzsteuer ein, während Teil 8 sich dem praktisch sehr relevanten Thema "Verkauf und Überlassung von Endgeräten" widmet, die auf alle wichtigen Fragen von der Einbeziehung softwarerechtlicher Aspekte über die Einbeziehung der Fernabsatzregelungen und Leistungsstörungen bis hin zur Produkthaftung eingeht. Teil 9 enthält Muster, so etwa für einen Content - Lizenzvertrag und einen Markenlizenzvertrag.

Die Darstellung enthält eine einfachverständliche Einführung in die bisher erkennbaren Problemzonen des M-Business.