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Ralf Hansen Ein Überblick über das Vertragsrecht des Kunstsponsoring Eine Rezension zu: Ulrike Pluschke Kunstsponsoring Vertragsrechtliche Aspekte Erstauflage Berlin: Erich Schmidt Verlag, 2005, 327 S., 39,80 Euro ISBN 3-503-08394-4 http://www.ESV.info/3-503-08394-4
Die Studie untersucht die vertraglichen Beziehungen beim Kunstsponsoring sehr umfassend, ausgehend von den wirtschaftlichen Realitäten des Sponsorings. Die Verfasserin wählt überzeugend einen weiten Begriff des Kunstsponsoring, so dass die Bereiche der bildenden Kunst, der Musik, der darstellenden Kunst, der Literatur und des Films erfasst werden. Die Grenzen zum Kultursponsoring sind ohnehin fließend. Teil 2 entwickelt die rechtlichen Grundlagen des Kunstsponsoring, indem zunächst die Vertragspraxis einer näheren Analyse unterzogen wird, um sodann eine rechtliche Einordnung nach den erforderlichen Abgrenzung zu angrenzenden Vertragsarten vorzunehmen. Erwartungsgemäß wird der Kunstsponsoringvertrag als Vertrag sui generis begriffen, der Elemente anderer Vertragstypen in sich aufnehmen kann, wenn derartige Elemente mit ihm verbunden werden, ohne das dieser Vertrag einem anderen Vertragstyp zugeordnet werden kann. Teil 3 geht näher auf die spezifischen Rechtsanwendungsprobleme beim Kunstsponsoringvertrag ein und behandelt insbesondere denkbare Störungen der Vertragsdurchführung vom Abschluss des Vertrages über Leistungsstörungen bis zur Beendigung der Vertragsbeziehungen. Teil 4 behandelt erfreulicherweise auch die steuerliche Behandlung des Kunstsponsoring unter ertrags- und umsatzsteuerrechtlichen Aspekten. Für die Praxis besonders interessant ist Teil 5, weil die Verfasserin dort ein sehr ausgefeiltes Vertragsmuster für das Kunstsponsoring entwickelt, dass der Kautelarpraxis wichtige Anstöße geben kann, zumal hier ein Konzept aus Textbausteinen entwickelt wird, dass sich jeweils auf die Besonderheiten der Anwendung in der Praxis anpassen lässt. Die Kölner Dissertation greift alle maßgeblichen Aspekte des Kunstsponsoringvertrages auf und analysiert souverän die sich hier stellenden Fragestellungen mit deutlichem Blick auf die Anwendungsprobleme in der Rechtspraxis.
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