|
Ralf Hansen, Rechtsanwalt in Düsseldorf Die aktuelle Rechtsprechung zur Produkthaftung Eine Rezension zu: Hans Josef Kullmann Produkthaftungsrecht Höchstrichterliche Rechtsprechung 5. neu bearbeitete Auflage Köln: RWS-Verlag, 2002, 180 S., E 39,00 ISBN 3-8145-3153-1
Das Skript unterrichtet in aller gedrängten Kürze zum einen über die Grundstrukturen des Produkthaftungsrechts, zum anderen über die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung, die diesen Bereich nach wie vor prägt. Die Dynamik des Produkthaftungsrechts läßt sich in erster Linie anhand der Entwicklung der Rechtsprechung verfolgen. Die Darstellung ist in die zwei großen Teile der Delikts- und der verschuldensunabhängigen Haftung unterteilt. Die Darstellung geht in beiden Bereichen die aktuellen Entwicklungen zu den maßgeblichen Anspruchsgrundlagen Tatbestandsmerkmal für Tatbestandsmerkmal durch, einsetzend mit dem nach wie vor zentralen § 823 I BGB. Es liegt auf der Hand, dass hier ein deutlicher Schwerpunkt bei den Eigentumsschäden liegt, verursacht einmal durch Herstellungsschäden und zum anderen durch Produktionsschäden aufgrund fehlerhafter Zusammensetzung von nicht einwandfrei hergestellten Einzelteilen bei der Endmontage. Die Rechtsprechung des BGH hierzu wurde im Schrifttum seit langem heftig kritisiert. Insbesondere bei den Herstellungsmängel stellt sich das Problem der Abgrenzung zur vertraglichen Haftung nach den Gewährleistungsvorschriften. Dies gilt insbesondere für die Fallgruppe der Weiterfresserschäden mit der Abgrenzung des Integritätsinteresses vom Nutzungs- und Äquivalenzinteresse. Die hierfür entwickelte Abgrenzungsformel des BGH von der "Stoffgleichheit", nach der eine im Mangel gleichsam von Anfang an angelegte Entwertung der Sache abgestellt wird, im Verhältnis zum Unwert, der dem Produkt von Anfang anhaftete, wird von Kullmann erwartungsgemäß verteidigt, der diese Abgrenzungsformel für sehr praktikabel hält. Von einer Aufgabe dieser Rechtsprechung angesichts veränderter kaufrechtlicher Verjährungsvorschriften geht Kullmann nicht aus, da es sich um gesetzesvollziehende Rechtsprechung handelte, nicht aber um Billigkeitsrechtsprechung. Darüber hinaus finden sich äußerst interessante Ausführungen zu § 823 II BGB und zwar insbesondere in Bezug auf die Schutznorm des § 3 I GSG sowie zu §§ 826, 831 BGB. Teil II widmet sich insbesondere Fragen der Haftung für die Herstellung fehlerhafter Arzneimittel aus §84 AMG sowie zu Fragen des Produkthaftungsgesetzes. Soweit auf die Strukturen der Schuldrechtsreform es nahe legten, wird auf dessen Einfluss auf das Produkthaftungsrecht eingegangen. Unbedingt zu erwähnen ist, dass der Erörterung von Darlegungs- und Beweislastproblemen breiten Raum eingeräumt wird. Sehr hilfreich ist das ganz ausgezeichnete Entscheidungsregister. Auch diese Veröffentlichung von Kullmann zu Fragen der Produkthaftung ist Lektüre der ersten Wahl. Es dürfte kaum eine Darstellung geben, die derartig kompakt alle maßgeblichen Fragen dieses von der Rechtsprechung eindeutig dominierten Bereiches erörtert.
|
|
|
|