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Ralf Hansen Eine Übersicht über die deutschen Kommunalrechte Eine Rezension zu: Alfons Gern DEUTSCHES KOMMUNALRECHT 3., neubearbeitete Auflage Baden-Baden: NOMOS, 766 S., 49 Euro ISBN 3-8329-0127-2
Das deutsche Kommunalrecht ist anderslautenden Unkenrufen zum Trotz eine recht lebendige, interessante und wichtige Materie. Es begegnet dem Einwohner ständig, der sich insbesondere in Regulationsnetzen kommunaler Prägung bewegt, ungeachtet des Umstandes, das die Kommunen in erheblichem Umfang bundes- und landesrechtliche Regelungen umsetzen und ausführen. Dieses Werk vermittelt eine kompakte und praxisnahe Übersicht über die in Deutschland geltenden 13 Kommunalrechte (in Hamburg gibt es keine echte Kommunalgesetzgebung). Trotz einer gewissen Annäherung, bestehen nach wie vor erhebliche Unterschiede, deren Darstellung auch Gegenstand dieses Buches ist. Kapitel 1 gibt eine Übersicht über die Geschichte der kommunalen Selbstverwaltung vom germanischen Dorf, über die Städte des römischen Reiches, über die Samtverfassung des Mittelalters bis hin in die Neuzeit und die Gegenwart, wobei regionale Besonderheiten angemessen berücksichtigt werden. Kapitel 2 stellt die verschiedenen Modelle der Gemeindeverfassungen vor, um sodann in Kapitel 3 das Selbstverfassungsrecht ausgehend von Art. 28 GG zu entfalten. IN diesem Zusammenhang werden auch Fragen der europarechtlichen Absicherung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie behandelt. Auch hier stellen sich Fragen der Grenzen des europarechtlichen Vorrangprinzips, die sehr umstritten sind und sich derzeit hinsichtlich möglicher Kompetenzübertragungen gerade im Hinblick auf die vorerst gescheiterte EU-Verfassung stellen. Jedenfalls bejaht der Verfasser eine begrenzte Relativierung des Anwendungsvorrangs. Kapitel 4 gibt eine Übersicht über die Stellung der Gemeinden im Verwaltungsaufbau, um anschließend deren Rechtsstellung näher zu analysieren. Es folgt in Kapitel 7 eine genaue Analyse der Möglichkeiten von Gebietsänderungen, um sich sodann einem Überblick über die vielfältigen Aufgaben der Gemeinden zu widmen, die sich in Selbstverwaltungsaufgaben, Aufgaben aus übertragenem Wirkungskreis oder Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung sowie Auftragsangelegenheiten einteilen lassen. Kapitel 8 setzt sich alsdann darauf aufbauend mit dem örtlichen Rechtsetzungsrecht auseinander. In diesem Zusammenhang wird insbesondere der Erlass von Satzungen behandelt, die insbesondere bei Weisungsaufgaben auf vielfältigen Rechtsgrundlagen, etwa auf besonderen Ermächtigungsgrundlagen, beruhen können. Die Praxisnähe des Bandes - der in keiner Rechtsamtsbibliothek fehlen sollte - zeigt sich etwa in den Hinweisen zum Satzungsaufbau, beim Muster einer Bekanntmachungssatzung oder bei der Darstellung der typischen Bekanntmachungsfehler. Kapitel 9 behandelt die Organe der Gemeinde, während das sehr zentrale Kap. 10 Rechtsfragen der Sitzungen des Gemeinderates darstellt, unter Einschluss auch von Fragen des Hausrechts und des Hausverbotes, über Fragen des Rederechts bis hin zu Beschlussfassungen unter Einschluss der Aspekte des Stimmrechtsausschlusses wegen Befangenheit. Kapitel 11 wendet sich sodann den Rechten der Einwohner und Bürger zu, etwa hinsichtlich der Schaffung öffentlicher Einrichtungen für die Einwohner, auf die ein konkreter Rechtsanspruch regelmäßig nicht besteht. Bei der Behandlung der bürgerschaftlichen Aktivierung und Beteiligung werden nunmehr die kollektiven Einschlussnahmen jenseits parteipolitischer Bindung durch Bürgerbegehren und vergleichbare Aktionsformen sehr genau nachgezeichnet. Es folgt eine sehr genaue Übersicht über die vielfältigen Fragen des Anschluss- und Benutzungszwanges, seiner Ausnahmen und der hier möglichen Zwangsmaßnahmen und Duldungspflichten. Das folgende Kapitel zeigt die regionalen Unterschiede bei den Gemeindebezirken und Ortschaften, die ein sehr buntes Bild aufweisen. Bei vielen Ähnlichkeiten, ist vieles hier in vielen Bundesländern ganz anders und weist auch hier noch regionale Besonderheiten auf, die zu vereinheitlichen kein Anlass besteht. Mit dem 12. Kapitel wendet sich die Darstellung der Materie des Kommunalrechts zu, die derzeit wohl am stärksten in Bewegung ist, dem kommunalen Wirtschaftsrecht, einsetzend mit einer Analyse der Gemeindewirtschaft. Hier werden insbesondere die Grundsätze der kommunalen Einnahmebeschaffung klar herausgearbeitet, unter deutlicher Konturierung des kommunalen Haushaltsrechts. Etwas intensiver behandelt werden könnten Fragen des Public Sponsoring. Besonders lesenswert ist unter aktuellem Blickwinkel das folgende Kapitel über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden, das diese vielschichtige Thematik umfassend aufarbeitet unter Einarbeitung des aktuellen Streitstandes, etwa bei der Abschichtung zwischen zulässiger wirtschaftlicher Betätigung der Kommunen in der Rechtsform privatwirtschaftlicher Unternehmen und dem wettbewerbsrechtlich relevanten Eingriff in das Lauterkeitsrecht, namentlich bei Verstößen gegen § 1 UWG. Souverän aufgearbeitet werden hier die gemeinderechtlichen Besonderheiten bei wirtschaftlicher Betätigung in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften, die bis hin zur Bilanzierung reichen. Eingehend thematisiert wird überdies die Betätigung in gemischwirtschaftlichen Unternehmen. Kapitel 16 behandelt die Kommunalverfassungsstreitverfahren, während Kapitel 17 sich den praktisch wichtigen Fragen der Gemeindeaufsicht zuwendet und Kapitel 18 die Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinden thematisiert. Im folgenden Kapitel wird die Landkreisverfassung näher analysiert, wobei insbesondere die Organe der Kreisverfassung näher dargestellt werden. Kapitel 20 stellt die möglichen Formen kommunaler Zusammenarbeit vor, ein Thema das derzeit äußerst aktuell ist, gerade auch unter dem Diktat knapper Kassen. Das letzte Kapitale befasst sich detailliert mit dem kommunalen Abgabenrecht und geht in diesem Zusammenhang die einzelnen Abgabenarten durch. Wer Informationen zu kommunalrechtlichen Fragen sucht, wird dieses Handbuch gern heranziehen, denn es ist schlechthin ausgezeichnet!
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