| Ralf Hansen
Ein Lichtkegel im Dunkel des IPR - Labyrinths
Eine Rezension zu: Gerhard Kegel/ Klaus Schurig Internationales Privatrecht
9., neu bearbeitete Auflage
Reihe: Juristische Kurzlehrbücher
München: C. H. Beck, 2004, 1190 S., Euro 57,-
Mit der neunten Auflage hat das traditionsreiche Werk seinen Charakter
als führendes Handbuch zum IPR in Deutschland noch weiter
ausgebaut. Nach wie vor bearbeitet Kegel den besonderen Teil des IPR,
während Schurig den allgemeinen Teil bearbeitet. Wer die neun Auflagen im
Zusammenhang betrachtet, gewinnt ein plastisches Bild über die
Geschichte des IPR im Verlauf der Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland. Die allgemeinen Lehren des IPR haben bei der
Fallbearbeitung eine bestimmte Struktur, die weithin den Aufbau des
Textes zu den allgemeinen Lehren im zweiten Teil des Buches prägt,
nachdem ein erster Teil den Leser mit den Grundlagen des IPR vertraut
macht. Dieser erste Teil der immerhin gut knapp 300 Seiten ausmacht,
behandelt das IPR als Ganzes und zeigt die Grundstrukturen und
Entwicklungslinien auf. Bereits eingangs werden weiterhin einige berühmte Fälle
gestellt (früher vier, jetzt fünf), die Kernmaterien der
Diskussionen im IPR berühren und den Leser auf die Lektüre
einstimmen. Kollidierende Privatrechte sind nach wie vor der
Regelfall, da es ein Weltprivatrecht nicht gibt, obwohl wenigstens das
Einheitskaufrecht hierzu einen ersten, insoweit unvollkommenen Ansatz
enthält, der ohnehin mit zahlreichen Abgrenzungsproblemen zum
jeweils parallel liegenden IPR belastet ist. Frühzeitig wird auf die
engen Zusammenhänge von Völkerrecht und IPR hingewiesen. Wer sich für
IPR interessiert, interessiert sich zwangsläufig auch für Völkerrecht
und selbstredend auch für Europarecht. Namentlich die Privatrechte
der Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden materiell (maßgeblich
durch Richtlinien der EG) immer mehr vereinheitlicht, dies gilt in
weiten Teilen auch schon für das Kollisionsrecht, wie etwa das
Kollisionsrecht der gesetzlichen Schuldverhältnisse nahelegt. Über diese
Zusammenhänge informiert das umfassende Einleitungskapitel, das dem
Leser einen umfassenden Überblick vermittelt, dem die wohl nach wie
vor interessante Lehrbuchdarstellung der Geschichte des IPR folgt,
dessen Anfänge bereits im hohen Mittelalter mit der Statutentheorie liegen. Der juristische
Diskurs der Moderne ist mit der Geschichte des IPR eng verknüpft. Es
dürfte kaum ein Werk geben, das derart umfassend (und soweit
feststellbar) lückenlos über die Rechtsquellen des deutschen IPR
berichtet und alle einschlägigen Rechtsgrundlagen aufführt und damit
für den Leser leicht anwendbar macht. Das Werk mag sehr
wissenschaftlich angelegt sein, ist aber nichts desto weniger für die
Praxis ein nahezu unentbehrliches Hilfsmittel, gerade auch wegen der
nahezu lückenlosen Dokumentationen der einschlägigen Rechtsquellen. Dankenswerterweise enthält dieses Kapitel auch eine Liste der nicht
für Deutschland geltenden Abkommen. Eine umfassende
Literaturliste informiert über die weltweit maßgeblichen Werke zum
IPR, die ergänzt werden könnte um eine Liste entsprechender Internetfundstellen,
da gerade das Internet hier ein Recherchemedium erster Wahl geworden
ist. Internetrechtliche Probleme sind nicht Gegenstand
dieses Werkes, was auch nicht weiter zu kritisieren ist, denn: da es
weder ein Internetrecht noch ein "Onlinerecht" gibt, lassen
sich die Fälle regelmäßig unter Anwendung der herkömmlichen
Instrumentariums angemessen lösen. Und dieses Instrumentarium
vermittelt in Deutschland wohl kaum ein anderes Buch mit mehr
Treffsicherheit. Ein deutlicher Schwerpunkt liegt nach wie vor auf dem internationalen Familien- und Erbrecht, dessen Darstellung seit Jahrzehnten prägend ist. Wer damit befasst ist, kennt diese Darstellung ohnehin, sodass weitere Ausführungen dazu überflüssig sind. Neuere Entwicklungen sind sämtlich nachgetragen und eingehend eingearbeitet. Zu begrüßen ist, dass dieses Werk nach wie vor eine geraffte Darstellung des internationalen öffentlichen Rechts enthält. Die Darstellung kann allerdings nur am Rande auf jeweilige Problemlagen des internationalen Wirtschaftsrechtes eingehen, vermittelt aber nach wie vor die strukturellen Lösungsansätze dazu. Wenig Neues gab es im internationalen Zivilprozessrecht zu berichten, dessen Anwendung mit dem Kollisionsrecht eng verzahnt ist. Darstellungen auf diesem hohem Niveau mit internationaler Anerkennung sind selten geworden, zeugen aber davon - auch in rechtsvergleichender Perspektive - welches Entwicklungsniveau die Dogmatik des deutschen IPR nicht zuletzt durch das Wirken Gerhard Kegels erreicht hat. Die Darstellung ist eines der Meisterwerke der deutschen Rechtswissenschaft. Nachtrag: Prof. Dr. Dr. hc. Gerhard Kegel ist im 94. Lebensjahr am 16.02.2006 unerwartet verstorben (Mansel, NJW 2006, 1109). Seine Teile an der 10. Auflage dieses Werkes konnte er noch vollenden. Mit Gerhard Kegel verstarb einer der brilliantesten Juristen Deutschlands, der "Architekt des deutschen Nachkriegs-IPR".
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