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Ralf
Hansen Eine
Übersicht zum Kartellrecht Volker
Emmerich Kartellrecht 9.
Aufl., Reihe:
Juristische Kurz-Lehrbücher München:
Verlag C.H. Beck, 2001, 496 S., E 37,00,- ISBN
3-406-48133-7 Die früher in der JuS-Schriftenreihe erschienene Darstellung
wurde in Umfang und Preis ein wenig “abgespeckt”, dafür aber wiederum
vollständig überarbeitet, da die Materie seit Jahren vollständig im Fluß
ist, nicht zuletzt aufgrund europarechtlicher Vorgaben. Die Materie ist
bekanntlich schwierig. Privatrechtliche-, strafrechtliche und öffentlichrechtliche
Normenkomplexe finden sich gleichermaßen im GWB, das sich US-amerikanischer
Rezeption verdankt. Gleichwohl sind die verschiedenen Stränge scharf zu
trennen. Das Buch bestach seit seinem ersten Erscheinen durch eine glasklare
Systematik und einem Gespür auch für die rechtspolitische Einschätzung der
Entwicklungstendenzen, was sich in dieser Auflage in gewohnt profunder Weise
fortsetzt. Der kartellrechtliche Unternehmensbegriff ist vom
gesellschaftsrechtlichen Begriff durchaus verschieden, wie der einschlägige
Abschnitt zeigt. Kartelle sind grundsätzlich untersagt. Emmerich stellt diesen
Grundsatz brillant dar, auch im Hinblick auf die inzwischen eingetretenen Rechtsänderungen.
Auch für den Praktiker interessant ist die Systematierung der Fallgruppen in §
4. Gerungen wird indessen meist um die Ausnahmeregelungen. Die
Horizontalvereinbarungen der §§ 2 ff GWB, lassen sich ähnlich wie die
Vertikalvereinbarungen der §§ 14 ff GWB vernünftigerweise ohnehin nur
fallgruppenartig darstellen, was dem Verfasser auch weiter in sehr transparenter
Weise gelingt. Hier wird nicht zuletzt die verzweigte Judikatur eingehend
aufgearbeitet und bis in die letzten Verästelungen nachverfolgt ohne das die
Darstellung unter “Detailverliebtheit” leidet. Es ist angesichts der vielfältigen
Verzahnungen sinnvoll, daß die europarechtlichen Regelungen in die Darstellung
der GWB-Fallgruppen integriert werden, auch wenn die europarechtliche Regelung
die strikte Differenzierung des GWB in horizontale und vertikale Kartelle nicht
kennt. Interessant sind jetzt etwa die Ausführungen zur Preisbindung bei
Verlagserzeugnissen. Emmerich ist der Auffassung, daß angesichts des
rechtspolitischen Schutzzweckes der Wahrnehmung der Interessen der Leser und
Buchkäufer § 15 GWB rechtspolitisch nicht mehr zu rechtfertigen ist, was aber
ungeachtet des Fußnotenverweises etwas eingehender zu begründen gewesen wäre.
Allerdings wird das System der Preisbindung sehr eingehend analysiert. Überaus
interessant - über die kartellrechtlichen Bezüge hinaus - ist etwa das Kapitel
über die Lizenzverträge, um dessen Dogmatik seit Jahrzehnten gerungen wird. Über diese Instrumente hinaus versucht das GWB die Machtbildung an den Märkten durch die Mißbrauchskontrolle des § 19 GWB zu regulieren, dessen Voraussetzungen eingehend analysiert sind, wiederum unter erschöpfender Auswertung der Judikatur. Monopole sind in einer Marktgesellschaft stets von Übel, da erst Wettbewerb Alternativen schafft. Aber auch Oligopole behindern den Markt regelmäßig, ohne das eine Entflechtung jenseits der Mißbrauchsschranke erfolgen kann. Die Dogmatik des Mißbrauchs wird anhand der einschlägigen Fallgruppen sehr systematisch entfaltet. Dies gilt auch für die Darstellung des Diskrimierungsverbotes des § 20 GWB. Einen deutlichen Schwerpunkt legt die Darstellung nunmehr auf das interessante Thema der “Wettbewerbsbeschränkungen durch Unternehmenszusammenschlüsse”, bei dem die europäische Fusionskontrolle inzwischen eine zentrale Bedeutung hat. Die Materie überschneidet sich mit Konzernrecht. Im Rahmen der Ausnahmen zu den Eingreifkriterien geht Emmerich auch eingehend auf die Ministererlaubnis ein. Eher kurz sind die Darlegungen zu den Sanktionen und zum Kartellverfahrensrecht. Die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten spielen im Rahmen des GWB eine so geringe Rolle, daß sie ganz kurz abgehandelt werden konnten. Das - nicht ganz nachvollziehbar - im GWB angesiedelte Vergaberecht wird von Emmerich übrigens nicht behandelt. Ein zweiter Teil des Bandes widmet sich indessen dem europarechtlichen Kartellrecht, dessen System in all seinen Eigenheiten systematisch aufgearbeitet wird. Besonders gelungen ist die Darstellung der Fusionskontrolle. Wiederum ist es Emmerich gelungen die Entwicklung des
deutschen und europäischen Kartellrechts in einer Momentaufnahme einzufangen
und in einer Systematik darzulegen, die es auch für den Anfänger lernbar
macht, nicht zuletzt in Verbindung mit seiner ausgezeichneten Fallsammlung
“Wettbewerbsrecht”. |