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Ralf Hansen Kapitalmarktstraftaten Eine Rezension zu: Tido Park (Hrsg.) Kapitalmarktstrafrecht Handkommentar Reihe: NOMOSKOMMENTAR Erstauflage Baden - Baden: NOMOS, 2004, 750 S. ISBN 3-8239-0684-3
Das Kapitalmarktstrafrecht findet derzeit erhebliches Interesse in der Öffentlichkeit aufgrund der Presseberichterstattung über größere wirtschaftsstrafrechtliche Prozesse, wofür etwa Prozesse wie "Mannesmann", "Flotex", "Prior" und "Haffa" stehen. Die Materie ist indessen weit komplexer als es die einschlägigen Berichte vermuten lassen, da die einschlägigen Normen weit verstreut sind und sich letztlich in diesem Bereich nur vom Gegenstand her systematisieren lassen. Dies trifft auch für die zivil- und öffentlichrechtliche Rechtslage zu, die ebenso von einer Normenzersplitterung gekennzeichnet ist. Ein Handbuch oder ein Spezialkommentare zum diesem Thema fehlten bisher. Die Kommentierung, die sich auch als Handbuch benutzen lässt, schließt diese Lücke und gibt einen Gesamtüberblick über die praxisrelevanten Fragen des Kapitalmarktstrafrechts unter Einschluss des einschlägigen Ordnungswidrigkeitenrechts, dass vom einschlägigen Wirtschaftsrecht allerdings erheblich beeinflusst wird. Die Einleitung (Teil 1) versucht zunächst den Begriff des Kapitalmarkstrafrechts zu präzisieren, bei dem es jedenfalls um Normen geht, die unmittelbar oder mittelbar auf die Funktionen des Kapitalmarkts bezogen sind. Der Kapitalmarkt unterliegt im wesentlichen einer behördlichen Aufsicht, die durch die BaFin wahrgenommen wird. Deren Struktur, ihre Funktionen und die Verschwiegenheitspflichten ihrer Mitarbeiter sind Gegenstand eines weiteren Teiles der Einleitung (Teil 2), da die Aufgaben der BaFin auch strafrechtlich von Belang sind, die umfassende Überwachungsaufgaben etwa in den Bereichen Insiderhandel, Ad-hoc-Publizität, Kursmanipulationen und Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten wahrnimmt und über sehr weitreichende Kompetenzen verfügt, ggf. auch im Wege der Heranziehung privater Personen und Einrichtungen. Teil 3 behandelt die einschlägigen Straftaten - zugeschnitten auf das Leitthema - in 10 Abschnitten, einsetzend mit der Erörterung spezifisch kapitalmarkrechtlicher Fragen des Betrugstatbestandes, dessen praktische Bedeutung gerade in Fällen des Kapitalanlagebetruges hoch ist. Das Kapitalmarktstrafrecht - gerade auch unter diesem Aspekt - erlangt seine Relevanz nicht zuletzt dadurch, dass zivilrechtliche Schritte gegen Kapitalanlagebetrüger oftmals von nur geringem Erfolg gekrönt sind und andererseits erst in einem Ermittlungsverfahren Beweise gefunden werden, die sich zivilrechtlich verwenden lassen. Deutlich wird dies an einem der Hauptanwendungsbereiche, dem Handel mit Optionen für Warentermingeschäfte, die ohne hinreichende Kenntnis des Anlegers leicht zu einem Fiasko für ihn werden können, insbesondere, wenn in betrügerischer Absicht auf die Optionsprämie der Börsen nebst Broker - Kommission noch Preisaufschläge in erheblichem Umfang vorgenommen werden. Erörtert wird auch das Beispiel der Kursmanipulationen, etwa durch "Scalping". Hervorzuheben ist, dass einzelne, besonders relevante Verhaltensweisen lexikonartig erfasst worden sind. Besonders einschlägig ist überdies § 264 a StGB insbesondere hinsichtlich unrichtiger Angaben in Prospekten als abstraktes Gefährdungsdelikt. Auch hier wird wieder ein typischer Anwendungsfall geschildert. Neben dem weniger relevanten § 265 b StGB wird insbesondere § 266 StGB intensiv erörtert, der hier insbesondere auf die Strafbarkeit der Vermögensverwalter zielt. Die wesentlichen Verhaltensweisen werden auch hier lexikonartig erfasst. Mit der Erörterung des § 34 DepotG wechselt die Perspektive in das hier äußerst bedeutsame "Nebenstrafrecht" und führt über die Erörterung der Insiderdelikte nach §§ 38 I Nrn. 1 -3, 12 - 14 WpHG im vierten Abschnitt zu den spezifischen Börsendelikten. Hier spielt die Kurs - und Marktpreismanipulation eine erhebliche Rolle, die in §§ 20 a, 38 I Nr.4, 39 WpHG sanktioniert ist, die auf der EG-Marktmissbrauchsrichtlinie beruhen. Besonders interessant sind hier die Hinweise zur rechtstatsächlichen Situation, da anders als zu § 88 BörsG zu dieser Deliktsgruppe zahlreiche Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Im Vordergrund steht die Manipulation mit Ad-Hoc-Tatsachen, insbesondere durch Veröffentlichung falscher Zahlen und Angaben, um Anleger zu einem bestimmten, erwünschten Verhalten zu bewegen. Die bisher aufgetretenen Einzelfälle werden ausführlich analysiert. Kurz erörtert werden im 5. Abschnitt auch die Insolvenzdelikte, um sich im sechsten Abschnitt jenen verstreuten Delikten zuzuwenden, die falsche Angaben sanktionieren, so etwa § 399 AktG und § 35 DepotG. Auch Normen, die eine unrichtige Darstellung, , die Verletzung von Berichtspflichten, die Verletzung von Geheimhaltungspflichten betreffen, werden auf diese Weise systematisiert und einer zielorientierten Kommentierung zugefügt. Der 10. Abschnitt behandelt die einschlägigen Normen des KWG. Teil 4 hat die zahlreichen Ordnungswidrigkeiten zum Gegenstand, die letztlich nur durch eine derartige Kommentierung überhaupt in den Griff zu bekommen sind. Teil 5 bietet ausgewählte Gesetzestexte. Der Kommentar ist ausgezeichnet, füllt eine deutliche Lücke in der Literatur und führt den Leser überaus praxisnah durch die einschlägigen Normen entlang des übergreifenden Leitfadens des Kapitalmarktstrafrechtes als Querschnittsstrafrecht.
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