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Ralf Hansen Allgemeine Geschäftsbedingungen in IT-Verträgen Eine Rezension zu: Meinhard Erben/Michael Kubert/Christoph Zahrnt IT-VERTRÄGE Wirksame und unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen 3., neu bearbeitete Auflage Heidelberg: Hüthig Verlag, 2003, 157 S. ISBN 3-7785-3972-8 Das Recht der IT-Verträge wird nahezu vollständig vom AGB-Recht beherrscht, wobei sich angesichts der Besonderheiten der Materien noch weit mehr offene Fragen stellen als bei sonstigen Verträgen. AGB sind allerdings oftmals das Papier nicht wert auf dem sie stehen, weil Klauseln verwendet werden, die weder einer Transparenz- noch einer Inhaltskontrolle standhalten. Unter diesen Umständen besteht die Aufgabe des Vertragsjuristen darin, diese Verträge Klausel für Klausel zu prüfen oder gar anhand wirtschaftlicher Vorgaben auf der Basis bisheriger Verträge zu erstellen. In diesem Bereich ist das Buch eine entscheidende Hilfe für den damit befassten Juristen, da es im Kern die Wirksamkeit einschlägiger Klauseln untersucht. Angesichts der dynamischen Entwicklung der AGB-Rechtsprechung lässt es sich ohnehin nicht vermeiden auch aktuelle Vertragswerke in regelmäßigen Abständen, die immer kürzer werden, auf ihre Rechtswirksamkeit zu überprüfen. Im wesentlichen erfolgt die Darstellung aus der Sicht des Verwenders. Das erste Kapitel enthält eine sehr verständliche Darstellung der AGB-Rechts der §§ 305 ff BGB. Kapitel 2 beschäftigt sich mit den AGB von Lieferanten, wobei auch und gerade die Besonderheiten des Leasing berücksichtigt werden. Besondere Aufmerksamkeit ist den Ausführungen zu Pflichtverletzungen zu widmen, insbesondere den Möglichkeiten eines Gewährleistungsausschlusses. Kapitel 3 behandelt die It-spezifischen Klauseln von Lieferanten. Dabei geht es zunächst um die Klauseln zur Überlassung von Software. Hier kommt es besonders auf das Problem des Gewährleistungsausschlusses bei Veränderung des Produkts durch Kunden an. Nach Auffassung der Verfasser kommt es insoweit auf den Quellcode an. Bei einem reinem Objektprogramm dürfte eine Manipulation weitgehend auszuschließen sein, sodass ein genereller Haftungsausschluss ins Leere geht. Anders sieht dies bei bei Programmen aus, die durch einen Interpreter ausgeführt werden. Dann aber muss dem Kunden auch die Möglichkeit offen stehen, sich durch Herausgabe des Quellcodes zu entlasten. Eine entsprechende Klausel wird denn auch vorgeschlagen. Manche Klauseln in diesem Bereich muten merkwürdig an, etwa wenn hinsichtlich des Urheberrechtsschutzes vereinbart werden soll, dass dieser auch gilt, wenn die Schöpfungshöhe nicht erreicht wird. Die Autoren bemerken dazu lapidar, dass dieser Schutz von Gesetzes wegen besteht oder nicht besteht. Er ist nicht disponibel. Richtigerweise kann der Verwender dem Kunden untersagen, einen Quellcode an Dritte weiterzugeben. Kaum eine denkbare Klausel wird hier nicht nicht durchdiskutiert. Ebenfalls behandelt werden Klauseln im Zusammenhang mit der Erstellung von Programmen, sowie zur Wartung/Reparatur von Hardware und zur Pflege von Softwareprodukten. Kapitel 4 behandelt die entsprechenden Klauseln der Auftraggeber. Das letzte Kapitel behandelt die EVB-IT im Ganzen, die im wesentlichen für wirksam gehalten werden. Der schmale Band bietet eine ausgezeichnete Möglichkeit die derzeit üblichen Klauseln auf "Herzund Nieren" zu überprüfen und gibt der Vertragsgestaltungspraxis im IT-Bereich entscheidende Impulse.
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