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Ralf Hansen

Eine Kommentierung des deutschen Kollisionsrechts

Eine Rezension zu:

Dirk Looschelders

Internationales Privatrecht

Art. 3 - 46 EGBGB

Reihe: Springer Praxiskommentare

Erstauflage

 Heidelberg, Springer-Verlag, 2004, 691 S. 

ISBN 3-540-40712-x

  http://www.springer.de  

 

Es handelt sich um den ersten deutschen Kommentar, der sich ausschließlich dem Kollisionsrecht widmet. Er behandelt das gesamte deutsche IPR, berücksichtigt aber auch außerhalb des EGBGB liegende Rechtsquellen, insbesondere Europa- und Völkerrecht. Da die Materie schwierig ist, bemüht sich der Verfasser um Verständlichkeit, was ihm die Leser danken werden, denn man kann diesem Kommentar wirklich "bescheinigen", dass der Verfasser sich auch an den dunklen Stellen des IPR um Klarheit bemüht. Zwar richtet sich das gelungene Werk in erster Linie an die Praxis, nützt aber auch Studenten, Referendaren und sonstigen am IPR interessierten. Rechtsprechung und Literatur wurden umfassend in die Erläuterungen eingearbeitet.

Eine - wohl bewusst und gewollt - sehr kurzgefasste Übersicht verschafft dem Leser einen ersten Überblick über die Gesetzesmaterie und macht insbesondere die Abgrenzungen zum öffentlichen Recht und Völkerrecht klar, mit denen die Materie zahlreiche Berührungspunkte aufweist, so etwa mit dem Staatsangehörigkeitsrecht. Dem Leser wird hier insbesondere jener von Savigny herausgearbeitete Grundsatz verdeutlicht, der das deutsche IPR programmatisch bis heute mit gewissen Durchbrechungen lenkt: dem Prinzip der engsten Verbindung ohne grundsätzliche Berücksichtigung Gerechtigkeitsaspekten, die maßgeblich erst durch den ordre public kompensiert werden.

Die Art. 3 - 6 EGBG enthalten eine Art sehr rudimentären "Allgemeinen Teil" des deutschen IPR, der ergänzt wird durch ein "System" von Richterrecht, das es ergänzt und vertieft hat. Die Vorbemerkungen zu diesen Normen führen in die elementaren Grundbegriffe des IPR wie Qualifikation, Anknüpfung, Mehrfachanknüpfung, Forum Shopping, Vor- und Erstfrage, Sonderanknüpfung, Angleichung und einiges mehr, die sich auch in der internationalen Diskussion entsprechend wieder finden. Dem Leser sollte dabei klar sein, dass es sich hier um die Betrachtung internationaler Fragen aus einer je nationalen Perspektive handelt, denn so wie ein Blick von Deutschland von einem bestimmten Sachverhalt aus ggf. auf das fremde Recht gerichtet werden kann, so kann dies umgekehrt von der anderen Partei aus einem anderen Land mit durchaus unterschiedlichen Ergebnissen ebenfalls geschehen. Gut erklärt wird der Vorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen im Rahmen ihres Geltungsbereiches, die die Nähe zum international public law markieren. Sehr übersichtlich ist die Kommentierung zu den Strukturen des Art. 4 EGBGB, der den - vielfach durchbrochenen Grundsatz - der Gesamtverweisung beinhaltet. Im Rahmen der Kommentierung des Art. 5 EGBGB spielt insbesondere das Staatsangehörigkeitsrecht - und damit auch das Recht der Staatenlosen - eine Rolle. Da diese Zusammenhänge nicht ohne weiteres aus sich heraus verständlich ist, werden in einem Anhang die Grundfragen der Deutschen Staatsangehörigkeit, der Statusdeutsche, Staatenlosen und Flüchtlinge näher erläutert, mit Blicken auf das Un-Flüchtlingsrecht und das nationale, demnächst europäische, Asylrecht. Art. 6 EGBG enthält den sog. "ordre public", der eine gewisse Kompensation der Staatengleichheit im IPR gewähren soll. Die hierzu ergangene Rechtsprechung ist äußerst kasuistisch, uneinheitlich und schwer prognostizierbar. Die Kommentierung arbeit besonders den normativen Maßstab der deutschen Grundrechte heraus, zu denen künftig noch die Grundrechte der Europaverfassung treten werden. Die Einzelfallanalyse greift die maßgeblichen Fallgruppen heraus. Im Rahmen der Behandlung der kollisionsrechtlichen Fragen der Rechtsgeschäftslehren gibt ein knapper aber sehr lesenswerter Anhang einen knappen Überblick über das internationale Gesellschaftsrecht und setzt sich hier mit der Sitz- und Gründungstheorie übersichtlich auch anhand der Rspr. des EuGH auseinander.

Die Art. 13 - 24 EGBGB betreffend das Familienrecht und weisen eine erhebliche Praxisrelevanz auf. Dementsprechend hat der Verfasser hierauf auch einen Schwerpunkt der Kommentierung gelegt, von den Fragen der Eheschließung bis zur Ehescheidung über Unterhaltsfragen bis hin zum Kindschaftsrecht. Sonderfragen hat der Verfasser stets in Anhänge ausgelagert, so etwa in den Anhang zu Art. 24 eine Darstellung der internationalen Verträge zum Kindschaftsrecht, die die entsprechenden Normen nicht nur wiedergibt, sondern ihren maßgeblichen Inhalt erläutert. Kürzer aber nicht weniger eindringlich erläutert wird das erbrechtliche Kollisionsrecht. Viele Streitfragen werfen Qualifikation und Anknüpfung im Schuldrecht auf, das in Art. 27 ff EGBGB geregelt ist. Aufgrund der römischen Abkommen und der Verbraucherschutzrichtlinien ist diese Materie in Europa recht vereinheitlicht. Kurz eingegangen wird auch auf das CISG. Gut herausgearbeitet werden die Besonderheiten bei der Rechtswahl, auch in AGB und der Anknüpfung bei unterbliebener Rechtswahl nebst den verbraucherschutzrechtlichen Regelungen. Sehr übersichtlich sind die Darlegungen zum Recht der außervertraglichen Schuldverhältnisse, das die bisherige Rechtsprechung weitgehend kodifiziert hat und im Bereich des Deliktsrecht die typischen Verletzungsformen klar strukturiert anhand einer Übersichtsbetrachtung analysiert. Das internationale Sachenrecht wird ebenso souverän dargestellt wie die Übergangsvorschriften.

Dieser äußerst interessante, gut und verständlich geschriebene Kommentar ist eine deutliche Bereicherung der Kommentarliteratur zum internationalen Kollisionsrecht und dürfte insbesondere die Praxis überzeugen.