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Internationales Zivilverfahrensrecht
Eine Rezension zu:
Haimo Schack
Internationales Zivilverfahrensrecht
Dieses längst eingeführte Lehrbuch gibt Studenten und Praktikern einen
profunden Überblick über das internationale Zivilprozessrecht
Deutschlands. Der Verfasser hat soweit möglich auch ausländische Literatur
berücksichtigt, was aber angesichts der Sparmassnahmen der Universitäten und
Bundesländer, die an der falschen Stelle sparen, seine Grenzen hatte. Die
Internationalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft lässt sich indessen
nicht ohne entsprechende Mittel bewältigen. Längst nicht alles ist zum
Nulltarif im Internet abrufbar. Indessen besticht das Werk nach wie vor durch
seine Dokumentation von Rechtsprechung und Literatur.
Dabei schreitet die Internationalisierung des deutschen Zivilprozesses
ständig weiter voran, wie sich auch angesichts der Entwicklung der
Rechtsgrundlagen zeigen lässt. Zu berücksichtigen waren in dieser Auflage
EuGVO, EheGVO, EuZVO, EuBVO, EuInsVO, die Prozesskostenhilferichtlinie, das
11. Buch der ZPO und die §§ 335 - 358 InsO, von anderen Entwicklungen und
der sich rasant entwickelnden Rechtsprechung ganz zu schweigen. Es bedarf
daher Darstellungen, die diese Entwicklungen in lernbare Strukturen
übersetzen und systematisieren. Es ist nach wie vor ein Anliegen des Bandes
der Prozessrechtsvergleichung förderlich zu sein.
Der erste Teil behandelt die Grundlagen und arbeitet übergreifende Prinzipien
und Strukturen heraus. In diesem Zusammenhang wird insbesondere eine
Übersicht über die Rechtsquellen gegeben, aber auch die Geschichte kurz
behandelt. Der zweite Teil behandelt die Gerichtsgewalt und die internationale
Rechtshilfe.
Der dritte Teil stellt in überzeugend gesetzten Schwerpunkten das
Erkenntnisverfahren dar. Zunächst werden in einer bestechenden Systematik die
Kernfragen der internationalen Zuständigkeit behandelt und zwar Gerichtstand
für Gerichtsstand und jeweils mit Blick auf das europarechtliche
Verfahrensregime und den allgemeinen internationalen Zivilprozess.
Interessante Ausführungen gelten etwa dem forum shopping. Dem Verfasser kann
nur zugestimmt werden, dass es zu den Aufgaben eines Rechtsanwaltes gehört,
vor welchem in- oder ausländischem Gericht eine Klage den größtmöglichen
Erfolg bietet, so dass letztlich berufsrechtliche Pflicht des Rechtsanwaltes
zum Forum Shopping bestehen kann. Ohnehin wird die anwaltliche Perspektive in
diesem Werk durchgehend berücksichtigt. Letztlich werden in diesem Teil alle
wesentlichen Aspekte behandelt, die sich bei einem deutschen Zivilprozess mit
Auslandsberührung ergeben können. Dies betrifft etwa die Probleme der
Zustellung, der Verfahrensbeteiligung von Ausländern, der Anwendung
ausländischen Rechts im Prozess bis hin zu beweisrechtlichen Fragen. Hier
äußerst der Verfasser deutlichen Widerstand gegen eine materiellrechtlich
geprägte Sichtweise des Beweisrechts, die dazu führen würde, dass die lex
causae die lex fori des Prozessrechts weitgehend verdrängen würde. Indessen
können bei aller Beeinflussbarkeit beweisrechtlicher Fragen durch materielles
Recht die öffentlichrechtlichen Grundentscheidungen des nationalen
Gesetzgebers nicht zur Disposition einer ausländischen lex causae gestellt
werden, so dass es letztlich jeweils auf die Situation ankommt, zumal
Europarecht und Völkerrecht hier vorrangige Regelungen aufstellen können.
Der vierte Teil des Bandes widmet sich dem Thema Anerkennung und Vollstreckung
und legt auch hier zunächst die maßgeblichen Rechtsquellen offen, um sodann
Anerkennungsvoraussetzungen und Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen eingehend
darzustellen, wobei rechtsvergleichende Aspekte berücksichtigt werden.
Eingehend dargestellt werden die Besonderheiten bei der Abänderungsklage. Der
fünfte Teil behandelt das internationale Insolvenzrecht in
verfahrensrechtlicher Perspektive, geht hier aber auch eingehend auf
materielle kollisionsrechtliche Fragen wie die Anwendbarkeit des jeweiligen
Insolvenzstatuts und auf Anerkennungsfragen ein.
Das Werk von Schack bietet eine herausragende Übersicht über alle
maßgeblichen Fragestellungen des internationalen Zivilverfahrensrechts und
stellt eine Informationsquelle ersten Ranges dar.
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