Vorläufiger Rechtsschutz international

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Ralf Hansen

Einstweiliger Rechtschutz
in internationaler Perspektive

Eine Rezension zu:
Sabine Kofmel Ehrenzeller
 
Der vorläufige Rechtsschutz
im internationalen Verhältnis
 
Grundlagen
 
Erstauflage

Tübingen: Mohr-Siebeck, 2005, 606 S. 
ISBN 3-16-148528-9

http://www.mohr.de

 

Globalisierte Lebensverhältnisse erfordern ein internationales Verfahrensrecht, dass in einem internationalen Maßstab eine effektive Rechtsdurchsetzung erfordert. Dies gilt für Hauptverfahren wie für den immer wichtiger werdenden einstweiligen Rechtsschutz. Die Berner Habilitationsschrift untersucht die Möglichkeiten eines effektiven Rechtsschutzes im Verfahren einstweiliger Rechtsschutzmöglichkeiten und bietet eine Gesamtschau auf die hier bestehenden Möglichkeiten und Grenzen, die dem Leser imponieren dürfte und auch als Handbuch zu den Grundlagen nutzbar ist. Es spricht durchaus auch den Praktiker an.

Ausgangpunkt der Studie ist die berechtigte Annahme, dass die Internationalisierung des Lebensverhältnisse zwar nicht eine Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse verlangt, jedoch eine internationale Harmonisierung des vorläufigen Rechtsschutzes aus der Perspektive der Rechtssuchenden erforderlich ist. Gerade die Existenz sog. black holes unterstreicht ungeachtet entsprechend lückenhafter, völkerrechtlicher Regelungen diese Notwendigkeit. In dieser Situation liegt das Ziel der Arbeit in der Herausarbeitung der Grundlagen des vorläufigen Rechtsschutzes in Fällen mit Auslandsbezug mit den daraus folgenden Anforderungen an die Regelungen eines grenzüberschreitenden einstweiligen Rechtsschutzes.

Es liegt auf der Hand, dass eine Bestandsaufnahme (Teil I) in diesem Bereich nur exemplarisch erfolgen kann. Die Autoren hat daher vier autonome Rechtsordnungen ausgewählt und analysiert wie die Durchsetzung des vorläufigen Rechtsschutzes in internationaler Hinsicht in der Schweiz, in Deutschland, in den USA und in England gehandhabt wird. Allerdings wird punktuell auch auf weitere Rechtsordnungen eingegangen, wie etwa dem Recht der Niederlande. Näher eingegangen wird insbesondere auch auf die EuGVO. Ziel dieser Bestandsaufnahme ist es die Rechtsfigur des einstweiligen Rechtsschutzes zu analysieren und dogmatisch zu durchdringen. Diese dogmatische Durchdringung öffnet den Blick für eine Offenlegung der fundamentalen Individualinteressen der Rechtsuchenden. Es ist eine deutliche Stärke dieser Studie, dass sie den Individualrechtsschutz intensiv auf die Perspektive der Durchsetzung der Menschenrechte richtet. Besondere Berücksichtigung findet daher in völkerrechtlicher Hinsicht das Verbot des denial of justice, dass mit der völkerrechtlichen Garantie eines effektiven Rechtsschutzes verbunden ist. Da die Argumentation der Studie vom dem Ziel geleitet wird, Möglichkeiten einer weiteren Harmonisierung im Idealfall vorzubereiten, richtet sich dass Erkenntnisinteresse in Teil II auf die Herausarbeitung derjenigen rechtlichen Strukturen, die verschiedenen nationalen Rechtsordnungen gemein sind. Es geht beim vorläufigen Rechtsschutz stets um den Schutz subjektiver Rechte in einer Situation, die es unmöglich macht, den Ausgang eines Hauptverfahrens abzuwarten. Dieser Rechtsschutz hat im Kern einer Sicherungsfunktion, deren Notwendigkeit aus der zeitlichen Dimension des Hauptverfahrens folgt. In nicht seltenen Fällen machen solche Verfahren auch die Durchführung eines Hauptverfahrens obsolet, wenn das erzielte Ergebnis von den Parteien als endgültige Regelung akzeptiert wird. Die in den meisten der untersuchten Länder anzutreffenden, übereinstimmenden Formen des einstweiligen Rechtsschutzes werden eingehend herausgearbeitet und zum möglichen Hauptverfahren in Bezug gesetzt.

Teil III kontrastiert das Bedürfnis der Individuen und Unternehmen an einem internationalen und effektiven, vorläufigen Rechtsschutz mit der staatlichen Souveränität, die in verschiedener Hinsicht von Bedeutung ist, so etwa bei der extraterritorialen Wirkung vorsorglicher Maßnahmen, bei der Eröffnung der internationalen Zuständigkeit und bei der Anerkennung und Vollstreckung entsprechender Entscheidungen. Diese Überlegungen spielen gerade auch dann eine Rolle, wenn völker- und europarechtliche Regelungswerke insoweit Regelungslücken aufweisen, so dass das autonome Recht dann wieder eine zentrale Rolle spielt, sofern ein genuine link existiert. Die damit verbunden Fragen lassen unter Verabschiedung der traditionellen völkerrechtlichen Lesarten des Souveränitätsbegriffs nur beantworten, wenn den Menschenrechten eine angemessene Bedeutung im internationalen Verhältnis zugewiesen wird, die Gegenstand des Teiles IV ist. Dabei ist vorauszusetzen, dass der Begriff des effektiven Rechtsschutzes keineswegs einheitlich verwendet wird und sich letztlich eine wirklich effektive Basis nur in Ländern findet, die dem okzidentalen Rationalismus verbunden sind. Die Übersicht über die völkerrechtlichen Grundlagen ist vollständig, übergeht aber ein wenig den Umstand, dass die Durchsetzung der Menschenrechte und deren Akzeptanz sehr unterschiedlich ist, was auf die Durchführung von Gerichtsverfahren entsprechend durchschlägt. Der universalen Geltung der Menschenrechte steht eine Faktizität entgegen, die die Berufung auf Menschenrechte oftmals zum moralischen Gerechtigkeitsverlangen herabwürdigt. Dabei ist allerdings nicht zu verkennen, dass die Menschenrechte in diesem Bereich eine immer wichtigere Rolle spielen und ihre Beachtung zunehmend global eingefordert wird. Analysiert wird hier sehr eingehend, auf welche Menschenrechte und welche Aspekte welcher Menschenrechte sich die Parteien jeweils in völkerrechtlicher Perspektive berufen können. Teil V führt die verschiedenen Perspektiven zusammen und mündet ein in eine rechtsvergleichende Analyse insbesondere des Diskussionsentwurfs No.3 der "Prinziples and Rules of Translational Civil Procedure", der Vorschläge für eine Harmonisierung des internationalen Rechtsschutzes enthält und sich hier auf Mindestgarantien auf der Basis rechtsvergleichender Überlegungen konzentriert. Die Durchsetzung eines internationalen, einstweiligen Rechtsschutzes ist ein unabgeschlossener, offener Prozess, der von einer steigenden Bedeutung transnationaler und völkerrechtlicher Regelungen unter dem prägenden Eindruck der universellen Menschenrechte geprägt ist.

Die herausragende Studie bietet einen imponierenden Einblick in die Grundlagen des vorläufigen Rechtsschutzes in internationaler Perspektive und enthält eine umfassende Bestandsaufnahme des gegenwärtigen Rechtszustandes.