Internetvertrieb und Kartellrecht

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Ralf Hansen

EG - Kartellrecht und Internetvertrieb

 

 Eine Rezension zu:

 

Elisabeth M. Mayr

Internetvertrieb und EG - Kartellrecht

Die EG-kartellrechtliche Beurteilung der Integration

des Internetvertriebs in herkömmliche Vertriebssysteme

 

Reihe: Arbeiten zum internationalen Wirtschaftsrecht

Erstauflage

Baden-Baden: Nomos-Verlag, 2006, 408 S.

ISBN 3-8329-1689-x

http://www.nomos.de 

 

Der Vertrieb von Waren - und Dienstleistungen über die Medien des Internets nimmt zu, mögen auch manche Erwartungen (noch) nicht erfüllt worden sein. Das Internet hat sich zu einem Absatzmarkt entwickelt, der eine rasche und Abwicklung von Transaktionen ermöglicht. Kein Wunder, dass immer mehr Unternehmen in diesen Markt drängen. Angesichts der Globalität dieser Medien drängt sich das Problem der Vertriebsbeschränkungen geradezu auf. Thema dieser interessanten Dissertation ist die EG - kartellrechtliche Zulässigkeit von internetspezifischen Vertriebsbindungen von Absatzmittlern und Herstellern, die auf einer empirischen Untersuchung der Verfasserin beruhen, die im Anhang dokumentiert ist.

Kapitel 2 entfaltet die Grundlagen des EG - Kartellrechts und geht eingehend auf die Anwendung der Art. 81, 82 EG ein, um sich sodann dem relevanten Markt im Internet zuzuwenden. Hier wird treffend zwischen Märkten im und Märkten um das Internet differenziert, da nur erstere für den Internetvertrieb von Belang sind. Dabei spielt eine (seltenere) reine Onlineabwicklung in Abgrenzung zu einer Offlineabwicklung des Warenaustausches eine bedeutende Rolle. Nicht ohne weiteres ist stets von einem globalen Markt auszugehen.

Der Internetvertrieb wird zunehmend in die herkömmlichen Vertriebsstrukturen von Warenanbietern integriert. Die Studie setzt hier mit guten Gründen auf Typologisierung und differenziert nach Vertriebsstrukturen unter Einsatz von Handelsvertretern, von Vertragshändlern und Franchisenehmern. Sie kommt zum Ergebnis, dass der Internetvertrieb beim Einsatz von Handelsvertretern und Vertragshändlern mit allen untersuchten Vertriebssystemen vereinbar ist, aber für das Franchising Besonderheiten bestehen. Diese Bedenken greifen aber nur dann unter Umständen durch, wenn sich der Vertrieb durch Franchisenehmer in Widerspruch zum System - Know- How setzen sollte. Dieser Punkt dürfte kaum mehr praktisch werden, da nahezu alle neueren Verträge inzwischen auf den Onlineabsatz ausgerichtet sind. Insoweit wird aber Art. 81 EG nicht berührt. Demgegenüber ist nicht möglich, dem Franchisenehmer den Vertrieb an Internethändler zu untersagen. Mit Art. 81 EG wäre zudem eine Klausel unvereinbar, die den Franchisenehmer beim Einsatz eines selektiven Vertriebsbindungssystems zum ausschließlichen Vertrieb über das Internet verpflichtet. Im Detail sind hier aber noch viele Fragen offen. In jedem Falle kann der Absatzmittler vom Hersteller verpflichtet werden, ein Ladenlokal zu führen. Kapitel 5 untersucht den Internetvertrieb in der KfZ-Branche, kommt aber zum Ergebnis, dass sich die Besonderheiten nicht nennenswert auswirken.

Die Studie bietet einen interessanten Überblick über die kartellrechtlichen Schranken des Internetvertriebs, die sich in Zukunft öfter realisieren könnten als dies bislang der Fall ist.