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Ein profunder Überblick
über die Strafverteidigung in Internetsachen
Eine Rezension zu:
Klaus Malek
Strafsachen im Internet
Reihe: Praxis der Strafverteidigung
Erstauflage
Die Zahl von Ermittlungsverfahren mit Bezügen zum Internet steigen erheblich an. Das Internetstrafrecht ist zu einem speziellen Bereich der Strafverteidigung geworden. Die Materie erfordert ein gewisses Spezialwissen. Das kurze Handbuch vermittelt hierzu die "Grundausstattung" und gibt zahlreiche Hinweise, was in welcher Situation zu tun. Ein "Internetrecht" gibt es sowenig wie ein "Internetstrafrecht". Beide Materien werden lediglich von ihrem technischen Gegenstand her strukturiert. Damit sind auch die hier denkbaren Straftaten von ihrem Gegenstand her vorgezeichnet. Aus diesem Grund legt der Verfasser - nach einer Einführung in die rasante Entwicklung von Straftaten im Internet - die technischen Grundlagen kurz dar und erklärt die maßgeblichen Begriffe, so auch die Protokollfunktionen, auf denen die verschiedenen Internetdienste derzeit beruhen, und die drei Arten der Provider, wobei sich deren Funktionen überschneiden können. Teil III bietet einen Überblick über das in Frage kommende materielle Strafrecht, ausgehend von der internationalen Zuständigkeit und einer Skizze der Verantwortlichkeit nach §§ 8 ff TDG und §§ 6 FF MDStV, die im Kernbereich einmündet in die oftmals schwierige Abgrenzungsfrage einer auch strafrechtlichen Haftung für eigene und fremde Inhalte, die sich der Anbieter durch bewusste Übernahme zu Eigen macht. Dies wird spätestens bei der Setzung von Hyperlinks problematisch und lässt sich nicht für alle Fälle ein für allemal beantworten. Der Verfasser spricht dies auch deutlich an und lehnt eine strikte Linkhaftung für alle verlinkten Inhalte überzeugend ab. Die Abgrenzungsunsicherheit eröffnet einer Strafverteidigung überdies gewisse Spielräume, gerade auch was die ungeklärte Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe bei der Hyperlinksetzung angeht. Ebenso überzeugend behandelt wird die Haftung des Access - Providers. Die Darstellung der relevanten Delikte aus dem besonderen Teil des Strafrechts ist notwendig selektiv, da es keinen Straftatbestand gibt, der nur im Internet begangen werden kann und kaum ein Straftatbestand nicht mit einem Bezug zum Internet begangen werden kann, wie der Verfasser pointiert ausführt. Der Text orientiert sich an typischen Bezügen und behandelt zunächst Straftaten mit wirtschaftlichem Bezug, um sodann zu den äußerst relevanten - nicht zuletzt im Pirateriebereich - Urheberstraftaten über zu gehen, wobei sich auch hier schwierige Abgrenzungsfragen im Bereich Täterschaft und Beihilfe stellen können. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Behandlung von Äußerungs - und Verbreitungsdelikten. Teil IV. behandelt prozessrechtliche Fragen, die mehr oder weniger entlang des chronologischen Ablauf einer strafrechtlichen Ermittlung behandelt werden und daher mit polizeilichen Ermittlungen einsetzen, sich auf die Öffentlichkeitsfahndung im WWW erstrecken, um sich sodann den Fragen der Überwachung des E-Mail-Verkehrs zu widmen, an deren Optimierung dem Gesetzgeber viel gelegen ist. Dieser Punkt leitet unmittelbar über zur Auskunft über Telekommunikationsverbindungsdaten, deren Speicherung über ein Jahr hinweg der Gesetzgeber jetzt mit der Begründung einer effektiveren Terrorabwehr wünscht, was allerdings mit einer Optimierung der demokratischen Kontrolle einhergehen sollte. Sehr lesenswert sind überdies die Ausführungen zum IMSI-Caching mit der Möglichkeit der Erstellung von Bewegungsprofilen. So kurz das Handbuch ist, so kurzweilig ist die Lektüre. Die Information wird praxisnah und sehr kompakt in gut lesbarer Form vermittelt, so dass dem Verfasser eine äußerst interessante Darstellung zum Internetstrafrecht gelungen ist.
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