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Ralf Hansen Eine Einführung in das Internetrecht Österreichs
Eine Rezension zu:
Andreas Wiebe (Hrsg.) Internetrechtrecht
Zivilrechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs
unter Mitarbeit von Roman Heidinger, Margit Nemetz, Mathias Neubauer, Florian Philapitsch, Andreas Wiebe Erstauflage Reihe: SpringerNotes Rechtswissenschaft Wien: Springer Verlag, 264 S., 2004 ISBN 3-211-21128-4
Dieses interessante Skript behandelt das Internetrecht aus österreichischer Sicht. Da viele Rechtsgrundlagen in diesem Bereich auf europäischem Recht beruhen, ist es jedoch auch für Leser außerhalb Österreichs interessant, zumal die deutsche Rechtslage oftmals vergleichend herangezogen wird, Es baut auf dem Skrip von Holoubek/Kassai/Wiebe (Hrsg.), Rechtliche Grundlagen der Informationswirtschaft, auf und ergänzt das Skript von Holoubek/Traimer/Kassai (Hrsg.), Grundzüge des Rechts der Massenmedien, die im gleichen Verlag erschienen sind. Die drei Skripte geben zusammen einen interessanten Überblick über das Recht der Informationsgesellschaft. Es richtet sich letztlich an jeden, der über diesen Bereich eine kompakte Übersicht erhalten will. Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Das Internetrecht ist ein Rechtsgebiet, dass es eigentlich gar nicht gibt, sondern sich von den problematischen Sachverhalten her strukturiert. Behandelt werden in diesem Skript die wesentlichen zivilrechtlichen Rechtsfragen der Internetnutzung, ausgehend von der konkreten Perspektive des Aufbaues einer Webpräsenz im Bereich des E-Commerce. Diese Perspektive macht dieses Skript besonders interessant. Jedenfalls sind die Darlegungen sehr praxisbezogen. Der Abschnitt 1 stellt die zivilrechtlichen Rahmenbedingungen der Internetnutzung dar. Erklärt wird zunächst sehr plastisch das Domainname - System, um unmittelbar im Anschluss daran zu den kennzeichenrechtlichen Problemen der Domainverwendung vorzustoßen. Grundlegend hierfür ist der Namensschutz aus § 43 ABGB, der § 12 BGB vergleichbar ist und ebenfalls zwischen Namensanmaßung und Namensbestreitung unterscheidet. Im Wettbewerb kommt es jedoch maßgeblich auf § 10 MSchG an, dass letztlich in Umsetzung der MarkenVO ähnliche Strukturen aufweist wie das deutsche MarkenG. Diese verzweigten Materien werden hier ähnlich kompakt dargestellt wie die Grundlagen des Wettbewerbsrechts in Bezug auf Domains und den Titelschutz nach § 80 UrhG. Dies leitet unmittelbar über zu Abschnitt 2, der "Werbung und Marketing" im Netz behandelt und nach einer kurzen Einführung in die rechtlichen Grundlagen gleich auf die maßgeblichen Fallgestaltungen zu sprechen kommt, so auf Fragen der Bannerwerbung, des Hyperlinking und des Powershopping. Kapitel 3 wendet sich dem Urheberrecht bei digitalen Netzen zu und enthält eine sehr prägnante Darstellung des Urheberrechts für die Informationsgesellschaft, wobei etwa auch die Problematik der Musik - Tauschbörsen erörtert wird. Kapitel 4 stellt das Datenbankrecht dar, während Kapitel 5 sich technischen Schutzmaßnahmen unter rechtlichen Aspekten widmet und hier näher auf DRM - Strategien eingeht. Kapitel 6 behandelt das sehr zentrale Thema der Haftung für Informationen im Internet und geht näher auf die Haftungsausschlüsse der §§ 13 ff ECG ein, die §§ 8 - 11 TDG entsprechen. § 19 ECG bestimmt insoweit, dass eine Anwendung auf Unterlassungsansprüche nicht in Betracht kommt. Die österreichische Umsetzung der EC-RL ist insofern präziser als die deutsche. Ungeachtet dessen ist die Frage der Haftung dann nach den allgemeinen Regeln aufzuwerfen, die oftmals zu Fragen der Mitstörerhaftung führt. Der OGH deutet angesichts einer strikten Anwendung des § 1301 ABGB eine weite Haftung wegen Beihilfe an, die insbesondere bei der Haftung für Hyperlinks fatale Auswirkungen haben könnte. Andererseits deutet sich bei der Annahme von Prüfungspflichten eine restriktivere Linie an. Im Gegensatz zum deutschen Recht enthält § 17 ECG aber insoweit eine Sondervorschrift für die Hyperlinkhaftung, die eine verlässliche Grundlage bietet und den Linksetzer von der Haftung freistellt, wenn er keine tatsächliche Kenntnis von einer Rechtswidrigkeit hatte und den Link unverzüglich ab Kenntnis entfernt. Es böte sich die die deutsche Entwicklung an, sich an dieser Norm zu orientieren. Kap. 7 geht auf die besonderen Internetverträge ein und stellt hier etwa Providerverträge und Webhostingverträge heraus. Kap. 8 wendet sich dann dem interessanten Bereich des Verbraucherschutzes im Internet zu und erfasst dabei auch bereits die Aspekte des M-Commerce. Die AGB - Inhaltskontrolle nach §§ 864 a ff ABGB ist dabei im wesentlichen ähnlich strukturiert wie nach §§ 305 - 310 BGB. Das europäische Fernabsatzrecht ist im KSchG umgesetzt und enthält hier die Regelungen zu Informationspflichten, die sehr gut erklärt werden. Kapitel 9 geht zum Thema "Internetauktionen" über und behandelt hier näher das interessante Thema der Beweiserleichterungen für die Auktionsteilnahme, da der Verkäufer oftmals nur über eine E-Mail-Adresse des Käufers verfügt. Die Lehre vom Anscheinsbeweis, die auch in Deutschland bislang nicht durchdringen konnte, wird hier mit überzeugenden Argumenten abgelehnt. Kap. 10 behandelt das Finanzdienstleistungsrecht, während Kapitel 11 Grundstrukturen des Softwarevertragsrechts behandelt und interessante Klauseln für die AGB - Praxis entwickelt. Das Skript bietet eine profunde, sehr kompakte Einführung in das Internetrecht aus österreichischer Sicht.
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