Gewerblicher Rechtsschutz kurzgefasst

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Ralf Hansen

 Gewerblicher Rechtsschutz

zur Einführung

Eine Rezension zu:

Volker Ilzhöfer

 

Patent-, Marken und Urheberrecht

4. Auflage (jetzt: 5. Aufl.,2002),

München: Verlag Vahlen, 2000, 303 S., DM 39,80,-

ISBN 3-8006-2652-7

http://www.vahlen.de

Der gewerbliche Rechtsschutz hat sich einer der wichtigsten wirtschaftsrechtlichen Materien entwickelt, zu dem ein Zugang indessen nicht leicht zu finden ist, zum<l die Materie von einer sehr dynamischen Entwicklung der Rechtsprechung gekennzeichnet ist. Einführungen in diese schwierige Materie sind rar. Es ist das Ziel des Buches von Ilzhöfer eine solche Einführung auf allgemeinverständlichem Niveau zu geben, was ihm auch vollauf gelungen ist. Gegenüber der Vorauflage ist die Einteilung verändert. Insbesondere die Darstellung des Markenrechtes ist erheblich stärker durchstrukturiert worden.

Das Buch stellt nach einer knappen Einführung, die auch die Verfahren vor dem deutschen Patent - und Markenamt in ihren Grundzügen schildert, zunächst das Patentrecht dar, hier mit Schwerpunkten auf dem Schutzsystem und dem Rechtsschutz im Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren. Dies ist allein deshalb sinnvoll, weil das Markenrecht auf zahlreiche Strukturen des Patentrechtes zurückgreift, weshalb sich mit den Grundzügen des Patentrechtes beschäftigen sollte, wer sich im Markenrecht bewegen können will. In diesem Zusammenhang werden auch das Gebrauchsmustergesetz und das Geschmacksmustergesetz sehr strukturiert ohne Überlastung mit Details dargestellt. Der Verfasser verzichtet zugunsten der Didaktik völlig auf eine wissenschaftliche Auseinandersetzung dogmatischer Art, auch in bezug die Rechtsprechung, deren dogmatische Konsistenz etwa im Markenrecht nicht immer überzeugt.

Im Kapitel 5 findet sich eine sehr eingängige Darstellung des Markenrechts, das zunächst einmal in den Gesamtzusammenhang des Kennzeichenrechts, zu dem auch die Ansprüche aus § 12 BGB und §§ 17 ff HGB zählen, eingeordnet wird. Markenrecht ist “Kollisionsrecht”. Es geht immer um das Aufeinanderprallen von Kennzeichenrechten, dessen Lösung im Grundsatz nach dem Prioritätsprinzip erfolgt, mit den Ausnahmen des § 23 MarkenG. Die Darstellung ist auch hinsichtlich der Rechte an und aus der eingetragenen Marke sehr strukturiert und übersichtlich, wobei es aber sinnvoll ist, bei der Lektüre einen Kommentar zum Markenrecht zur Hand zu haben. Etwas knapp sind die Ausführungen zum Schutz von Unternehmenskennzeichen, die überaus knapp von Werktiteln abgegrenzt werden, obwohl gerade hier in letzter Zeit erhebliche Probleme aufgetaucht sind. Vergeblich sucht man auch nach einer Aufarbeitung der Problematik der Kennzeichenrechte im Bereich Internet. Die Neufassung des Kapitels über die geographischen Herkunftsbezeichnungen ist zu begrüßen. Nicht behandelt wird etwa die Frage, ob und inwieweit diese Rechte kommunalen Rechtsträgern aus der Region zustehen können, die Rechte aus solchen Bezeichnungen geltend machen wollen. Etwas ausgreifender könnte die Darstellung der Verwechselungsgefahr sein, die heute im Zentrum der markenrechtlichen Auseinandersetzungen steht. Immerhin werden die Grundlagen der verzweigten Kasuistik klar herausgearbeitet. 

Ein dritter Teil behandelt das Urheberrecht grundrissartig. Sehr knapp werden demgegenüber die Leistungsschutzrechte behandelt. Ein zur Einführung sehr lesenswertes Kapitel setzt sich mit der Schutzrechtsverletzung und den betreffenden Verfahren auseinander, wobei sich eine schöne Übersicht über die Anspruchsgrundlagen findet. Die Ausführungen zum Schutzrechtsverletzungsverfahren sind angesichts der praktischen Bedeutung indessen viel zu knapp, jedenfalls für Belange der juristischen Ausbildung. Eine sehr gute Übersicht findet sich indessen zum Lizenzvertrag. Der Nutzen des Buches wird indessen durch die Fallsammlung am Ende des Buches erheblich erhöht. Die Fälle sind in die Darstellung des Buches vollständig integriert und laden zum Üben geradezu ein.

Wer einen ersten Einblick in die Materie des gewerblichen Rechtsschutzes sucht, wird hier bestens bedient und kann die Grundlagen für eine intensivere Vertiefung legen.