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Nadine Schoss, Rechtsanwältin (Syndikus)
Eine kompakte Kommentierung des gesamten deutschen
Familienrecht
Eine Rezension zu:
Rainer Hoppenz (Hrsg.)
Familiensachen
Reihe: C.F. Müller Kommentar
8. völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage
Heidelberg: C.F. Müller, 2005, 1628 S., 98 Euro
Die Neuauflage beruht auf einer neuen Konzeption. Bisher berücksichtigte die Kommentierung nur die Rechtsprechung des BGH und BVerfG. Nunmehr werden weitere Rechtsprechung und die Literatur umfassend herangezogen, um "weiße Flecken" auf der Landkarte zu vermeiden. Dies ist allein deshalb zu begrüßen, weil die untergerichtliche Rechtsprechung im Familienrecht mitunter sehr unterschiedlich ist. Das Werk hat jetzt den Stand des 01.07.2005, wird aber durch eine Webpage ergänzt, die regelmäßige Aktualisierungen bringen wird, sofern Bedarf besteht. Angesichts eines fast stets eifrigen Gesetzgebers im Familienrecht ist dies nur zu begrüßen. Neue Reformen sind schon wieder angekündigt. Teil kommentiert das materielle Familienrecht, nicht nur des BGB, sondern auch des GewaltschutzG, des LPartG, des VAHRG, des VAÜG und des EStG. Dies zeigt, wie umfassend die Kommentierung angelegt ist, die stets auch steuerrechtliche Fragen behandelt. Angesichts des Verbreitungsgrades dieses Kommentars wäre es müßig hier auf Einzelheiten einzugehen, aber etwa bei § 1408 BGB finden sich ausführliche Hinweise auch zur Vertragsgestaltungspraxis. Die Kommentierung versucht gerade die dispositiven Vorschriften eingehend auf ihre Praxisfolgen zu untersuchen und die Vertragsgestaltungspraxis intensiv zu berücksichtigen. Teil B kommentiert das einschlägige Verfahrensrecht der ZPO, des FGG und des GVG, wobei etwa die Kommentierung der Normen des § 323 ZPO einerseits und des § 630 ZPO andererseits heraussticht. Teil C geht auf Kostenfragen intensiv ein (GKG, KostO, RVG). Teil D kommentiert in vorbildlicher Weise das internationale Familienrecht unter Einbeziehung nicht nur des EGBGB, sondern auch der EheVO II, des HKÜ, des MSA und weiterer Abkommen. Der Anhang bietet die maßgeblichen Unterhaltsrichtlinien und weitere Informationen. Der "Hoppenz" bietet alle praxisrelevanten Informationen zum Familienrecht in einer Kommentierung und ist für die anwaltliche Praxis von höchster Relevanz.
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