Ralf Hansen
Handelsrechtskommentar für die Praxis
Eine Rezension zu:
Heidelberger Kommentar zum Handelsgesetzbuch, von Peter Glanegger, Christian Kirnberger, Monika Peuker, Johannes Selder, Georg Güroff, Stefan Kusterer, Werner Ruß, Ulrich Stuhlfelner
Reihe: C.F.Müller Heidelberger Kommentar
6.
Aufl., Heidelberg: C.F. Müller, 2002, 1.450 S., E 106,-
ISBN
3-8114-0803-8
http://www.cfmueller-verlag.de
Das
Standardwerk zum HGB bietet über die eigentliche Kommentierung des Textes des
HGB hinaus auch sehr qualifizierte Erläuterungen aus bilanz- und
steuerrechtlicher Sicht. Gerade die steuerrechtlichen Anmerkungen zu einzelnen
Normen machen den Reiz für den wirtschaftsrechtlichen Praktiker aus, da die
Verzahnung zwischen Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht einen hohen
Grad ausmacht, der insbesondere die Vertragsgestaltung prägt. Zu einzelnen
Bereichen finden sich geradezu geschlossene Abhandlungen zu derartigen Fragen.
Die Anzahl der Auflagen bestätigt das Konzept. Der Kommentar befindet sich auf
dem Stand des Jahres 2002.
Eingearbeitet
sind alle Gesetzesänderung seit der Vorauflage, insbesondere das
Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, das Eurobilanzgesetz, das Gesetz über
elektronische Register und Justizkosten für Telekommunikation, das
Kapitalgesellschaften - und Co-Richtlinie-Gesetz, das Steueränderungsgesetz
2001 und einiges andere mehr. Die Rechtsprechungsentwicklung ist fortlaufend berücksichtigt.
Erhebliche Änderungen waren im Bilanzrecht nötig, da neue Entwicklungen als
Folge des KontraG bei §§ 316 ff HGB, die Problematik der Stock Options bei §
272 HGB und die geänderte Rechtsprechung zur phasenweisen Vereinnahmung bei §
275 HGB zu berücksichtigen waren.
Geschlossene
Abhandlungen über Betriebsgründung, Betriebsbeendigung, Besteuerung des
laufenden Betriebs und der Personengesellschaften finden sich jeweils vor den
einschlägigen Büchern des HGB und den Erläuterungen des Umwandlungsgesetzes
und können auch als erste Orientierung dienen. Etwa die Einleitung zu § 1 HGB
bringt eine profunde Übersicht über das deutsche Unternehmensrecht, das
inzwischen deutlich unter europarechtlichem Einfluß steht. Zu allen
Einzelfragen finden sich in diesem Kommentar sehr gut ausgewählte Hinweise zu
Vertiefungsmöglichkeiten. Ungewöhnlich im Vergleich zu anderen
Kommentierungen, aber für den Praktiker ungemein hilfreich ist eine weitere
Einleitung vor § 1 HGB: eine Übersicht zur Betriebsgründung und der
Besteuerung des laufenden Betriebs, die alle maßgeblichen Fragen des
Einkommenssteuerrechts in leicht verständlicher Form behandelt. Nichts anderes
gilt für die Abhandlung über die Betriebsbeendigung. Bei der Darstellung des
§ 1 HGB beeindruckt etwa die Darstellung der Problematik der “freien
Berufe”, die nach herrschender Auffassung nach wie vor handelsrechtlich nicht
unter § 1 HGB fallen, obwohl dies begrifflich schwer nachzuvollziehen ist. Sehr
informativ ist die Kommentierung zum Firmenrecht der §§ 17 ff HGB. Die
Kommentierung zu § 25 HGB beschränkt sich keineswegs auf die Aufarbeitung der
Entwicklung der Rechtsprechung zu dieser interessanten Norm, sondern behandelt
auch die Haftung nach § 75 AO. Extrem gelungen ist auch die Darstellung des
sehr in Bewegung befindlichen Handelsvertreterrechts. Die Darstellung des
Personengesellschaftrechts vor §§ 105 ff HGB geht auf die maßgeblichen
Grundfragen ein, soweit sie Praxisrelevanz besitzen. In diesem Zusammenhang ist
besonders auf die Einleitung E II hinzuweisen, die der Besteuerung der
Personengesellschaften gewidmet ist und alle maßgeblichen Aspekte anspricht, so
etwa auch die Problematik der Abschreibungsgesellschaften. Einer sehr
umfassenden Überblick auf aktuellstem Stand bietet die Kommentierung zu § 128
HGB. Es wäre müßig hier an dieser Stelle auf Einzelheiten einzugehen. Dies
gilt auch für die sehr profunde Darstellung der Rechnungslegungsvorschriften
des HGB, die insbesondere Bilanzexperten ansprechen dürfte, die hier sehr
umfassende Informationen erwarten können.
Im Anhang finden sich die wichtigsten Vorschriften u.a. zum Umwandlungsrecht, zum Transportrecht, die neuen Incoterms 200, das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, das EWIV-Ausführungsgesetz, die EG-Richtlinien über die Offenlegung von Zweigniederlassungen und zur Koordinierung des Rechts der Handelsvertreter.
Der
Kommentar ist in der handelrechtlichen Praxis auch bei schwierigen Fragen
eine große Hilfe auch für die bilanz- und steuerberatenden Berufe.