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Ralf Hansen Amts- und Staatshaftung für die Rechtspraxis
Eine Rezension zu:
Christoph Stein/Peter Itzel/Karin Schwall Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts Erstauflage Heidelberg: Springer, 2004, 471 S., ISBN 3-540-20400-8
Das deutsche Amts- und Staatshaftungsrecht ist eine verworrene, unübersichtliche Materie. Die Autoren sehen es mit überzeugenden Argumenten als Fallrecht an. Vor diesem Begriff scheuen viele deutsche Juristen zurück, auch wenn sie täglich damit umgehen. Inzwischen wendet auch der BGH Begründungsmethoden an, die sich der angloamerikanischen Distinktion wenigstens angenähert haben. Fallrecht lässt sich nur durch klare Strukturenbildung systematisieren und beherrschbar machen, indem das Netz das es entwickelt hat, in den einzelnen Entwicklungssträngen erkennbar wird. Dieses Praxishandbuch entwickelt die maßgeblichen Strukturen anhand der maßgeblichen Rechtsprechung (der Anhang listet die wichtigste Rechtsprechung auf), berücksichtigt aber die Literatur - soweit erforderlich - recht eingehend. Sehr brauchbar sind die zahlreichen Praxistipps, auch und gerade zur Beweissicherung. Das Buch besteht aus vier Teilen. Im ersten Teil werden die Grundlagen der Amts- und Staatshaftung dargestellt. Dabei im Abschnitt A wird zunächst deutlich, dass es eine originäre Staatshaftung für Amtsverschulden in Deutschland nicht gibt, sondern es sich um eine übergeleitete Haftung handelt. Der rechtsvergleichende Blick auf das französische Recht zeigt, dass dieses Modell nicht zwingend ist. Jeder umfassende Reformansatz auf diesem Gebiet scheint jedoch in Deutschland zum Scheitern verurteilt. Die Darstellung setzt daher völlig konsequent bei der Amtshaftung an und entwickelt vom Amtsbegriff, über die Verletzung von Amtspflichten, über die haftende Körperschaft (die nicht immer leicht zu bestimmen ist) die Tatbestandsmerkmale des § 839 BGB als der Grundnorm des deutschen Staatshaftungsrechts. Entscheidende Probleme stellen sich in der Praxis bei den Einschränkungen der Haftung, so insbesondere bei Fahrlässigkeit. Die Einschränkungen durch den Verweis auf anderweitig bestehende Ersatzmöglichkeiten werden entlang der einschlägigen Rechtsprechung gut erläutert. Rechtspolitisch fragwürdig wurde das Subsidiaritätsprinzip durch den BGH punktuell erheblich eingeschränkt, ohne das ein überzeugendes Gesamtkonzept erkennbar wäre. Dies wird in der Darstellung auch deutlich, die sodann die Problemzonen des Mitverschuldens erörtert und sich einer klaren Analyse der Erforderlichkeit der Erlangung eines Primärrechtsschutzes zuwendet. Intensiv erörtert werden Darlegungs- und Beweislastfragen. Abschnitt B wendet sich dem zweiten großen Problemkreis der Staatshaftung zu, dem Eingriff in das Eigentum oder sonstige Rechte mit enteignendem oder enteignungsähnlichem Charakter, dass von großer Unübersichtlichkeit geprägt ist, zumal hier eine ganze Reihe von Spezialnormen eine Rolle spielen, deren Art und Reichweite sehr unterschiedlich ist und deren Abgrenzung voneinander nicht stets leicht fällt. Die Darstellung erfolgt entlang den vier verschiedenen Eingriffsformen, die die Rechtsprechung herausgearbeitet hat, unter Einschluss des Aufopferungsanspruchs. Der historische Rückblick auf Art. 153 WRV ist hier unerlässlich. Die gesetzlichen Konkretisierungen können selbst in einem Handbuch dieser Art nur in Auswahl behandelt werden. Der systematische Überblick ist allerdings umfassend und berücksichtigt neben der Folgenbeseitigung auch Entschädigungsansprüche aufgrund einer Verletzung von öffentlichrechtlichen Verträgen und aus - der nach wie vor entwicklungsoffenen - Plangewährleistung. Teil 2 stellt die einzelnen Fallgruppen der Amts- und Staatshaftung vor. Abschnitt A stellt die Hauptfallgruppen dar, ausgehend von der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten unter eingehender Berücksichtigung prozessrechtlicher Fragen und anhand von konkreten Beispielen, wie der Haftung bei Sport und Freizeit, bei Kindergärten und sonstigen öffentlichen Einrichtungen, wobei auch versicherungsrechtliche Aspekte dargestellt werden. Es liegt auf der Hand, dass dem Bereich des Straßenrechts (im weitesten Sinne) eine sehr ausführliche Darstellung gewidmet ist. Die Schwerpunktbildung überzeugt auch hinsichtlich der wichtigen Problemkreise bei der Haftung für unrichtige Bauleitplanungen und Baugenehmigungen, bei denen die wirklichen Probleme meist im Detail stecken. Intensiv berücksichtigt werden die Arzthaftung, die Sachverständigenhaftung und die Haftung für Altlasten, sowie Möglichkeiten und Grenzen der Haftung für richterliche Fehlentscheidungen, deren Probleme - auch und gerade unter dem Eindruck der neueren EuGH-Rechtsprechung - eingehend angesprochen werden. Angesichts seiner Bedeutung ist die Behandlung des Amts- und Staatshaftungsrechts in Europa etwas kurz, zumal rechtsvergleichend nur englisches und französisches Recht angesprochen werden. Die Internationalisierung der Entwicklung zwingt insoweit zu einer stärkeren Berücksichtigung internationalrechtlicher Aspekte, auch was grenzüberschreitende Staatshaftung angeht. Teil 4 behandelt kurz Sonderfragen, wie die Möglichkeit der Erlangung von Schmerzensgeld, Anspruchskonkurrenzen und Rechtswegzuständigkeiten. Sehr lesenswert sind hier die Ausführungen zur Vorbereitung und zur Durchführung einer staatshaftungsrechtlichen Mandats. Der Ausblick legt die geringe Konsistenz der derzeitigen Rechtslage schonungslos offen, in der Gewissheit weiter damit zurechtkommen zu müssen. Das neue Handbuch informiert praxisnah, leicht umsetzbar und sehr systematisch über das deutsche Staatshaftungsrecht.
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