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Ralf Hansen Ein Kompaktkurs im Wirtschaftsrecht Eine Rezension zu: Helmut
Haberstumpf Wettbewerbs-
und Kartellrecht. Gewerblicher
Rechtsschutz Reihe:
Examenskurse für Rechtsreferendare München: C.H. Beck, 2. Aufl., 2002 ISBN
3-406-46ß97-6 Rezension zu ersten Auflage:
Der neue Examenskurs richtet sich an Absolventen der
„Wahlfachgruppe Wirtschaft: Wettbewerbs- und Kartellrecht, Gewerblicher
Rechtsschutz“, im Rahmen der Referendarausbildung (nach dem Zuschnitt in
Bayern), richtet sich aber gleichermaßen auch an Studenten der einschlägigen
Wahlfachgruppe, da es kaum übergreifende Lehrwerke zu diesem Bereich gibt (über
den Zuschnitt der Wahlfachgruppen für das Erste juristische
Staatsexamen unterrichtet zuverlässig Timm, W., Handels- und Wirtschaftsrecht,
Bd. I., 2. Aufl., München: C.H.Beck, JuS-Schriftenreihe, Heft 126, 1999, § 1 B
S. 5 - 13; s. jetzt auch die neu aufgelegte Fallsammlung von Emmerich, Fälle
zum Wettbewerbsrecht, München: Beck, 2000). Das schmale, aber inhaltlich
gewichtige Skriptum richtet sich aber gleichermaßen an Anwälte und Richter,
die sich in die Thematik einarbeiten müssen. In den Band integriert ist eine
Fallsammlung, die der Lernkontrolle dient und gleichermaßen auf die
Examensklausuren vorbereitet. Die Ausführungen sind knapp gehalten, in jeder
Hinsicht jedoch praxisorientiert. Zahlreiche Aufbauschemata und Checklisten
machen die praktische Umsetzung leicht. Bereits darin unterscheidet sich die
Darstellung deutlich von anderen Studientexten. Vermittelt wird das
examensnotwendige Wissen in anwendungsbezogener Form. Nach einem kurzen einführenden Teil, der die
Systematik der Wettbewerbsordnung in der Bundesrepublik Deutschland behandelt,
folgt ein Kapitel über die Besonderheiten bei der Rechtsdurchsetzung, die
deliktischen Charakter hat und daher an die Dogmatik der deliktischen und
quasi-deliktischen Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche anknüpft. Auf
die allgemeinen Regeln ist daher zurückzugreifen, soweit keine
wirtschaftsrechtlichen Spezialnormen existieren. Die Darstellung erfolgt nach
Aufbaugesichtspunkten. Eingehend behandelt wird auch die extrem praxisrelevante
Materie der außergerichtlichen Rechtsdurchsetzung aufgrund Abmahnung zwecks
Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Kosten der Abmahnung
sind bei Berechtigung oder Anerkennung nach §§ 683 S,1, 677, 670 BGB zu
ersetzen. Präzise, praxisnahe Erläuterungen zu Unterwerfungserklärung und zum
Unterwerfungsvertrag runden diese Ausführungen ab. Bei der gerichtlichen
Durchsetzung weist der Verfasser auf den häufigen Fehler hin, zu schnell auf
materiellrechtliche Fragen zuzusteuern und Probleme in der Zulässigkeit zu übersehen.
Derartige Hinweise erhöhen den „Gebrauchswert“ dieses ausgezeichneten
Kurses in jeder Hinsicht, ebenso wie die Behandlung der Anforderungen an die
Bestimmtheit des Klageantrages, die interessante Beispiele anführen. Es muß
kaum erwähnt werden, daß hier für den Rechtsanwalt erhebliche Haftungsrisiken
liegen. Besonders ausführlich wird das Verfahren der einstweiligen Verfügung
behandelt, die insbesondere im Wettbewerbs- und Markenrecht eine zentrale
Bedeutung hat. Die Besonderheit, daß einstweilige Verfügungen (Urteil- oder
Beschluß) zunächst dem Antragsteller zuzustellen sind und nicht dem
Antragsgegner (Zustellung im Parteibetrieb), wird selbstredend erwähnt. Die
Besonderheiten des § 25 UWG sind berücksichtigt. Erörtert wird auch das
heikle Problem der Kostentragungspflicht bei einer hinterlegten Schutzschrift,
wenn eine einstweilige Verfügung, regelmäßig nach Abmahnung, befürchtet
wird. Die Funktion dieser Schutzschrift liegt in aller Regel darin, wenn nicht
den Erlaß einer einstweiligen Verfügung abzuwehren, so doch wenigstens
Terminsbestimmung zur mündlichen Verhandlung zu erreichen. Erörtert werden
schließlich auch vollstreckungsrechtlichen Probleme, so daß der prozessuale
Teil eine eingehende Darstellung erfährt. Die erheblichen Veränderungen des Kartellrechts
aufgrund der 6. GB-Novelle sind vollständig berücksichtigt. Die Ausführungen
zum horizontalen Kartellverbot orientieren sich an der üblichen Prüfungsreihenfolge,
die dadurch einprägsam erlernt und gleich an Fall 4 eingeübt werden kann. Bei
der Erörterung der Vertikalvereinbarungen besticht die Behandlung der
Lizenzverträge, deren kartellrechtliche Problematik in §§ 17 und 18 GWB
Gegenstand einer Sonderrregel ist, die aber nur für „technische“
Schutzrechte gelten, wenn sie den Lizenzgeber zu sehr in seiner wirtschaftlichen
Entscheidungsfreiheit binden. Derartige Praktiken sind bereits nah am Mißbrauch
einer marktbeherrschenden Stellung des § 19 GWB. Auch hier ist die Rechtsfolge
Nichtigkeit nach § 134 BGB. Behandelt werden auch die Grundzüge des europäischen
Kartellrechts der Art. 81, 82 EG, die aber die Differenzierung zwischen
horizontalen und vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen, anders als das deutsche
Kartellrecht, nicht kennen. Geradezu von alltäglicher Praxisrelevanz ist das im
Anschluß an das Kartellrecht dargestellte Lauterkeitsrecht. Es steht heute vor
allem in Bezug zu den rechtlichen Grenzen der Werbefreiheit und flankiert daher
Marketingstrategien hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Das UWG ist
nicht leicht zugänglich, da die Voraussetzungen sich nicht in jeder Hinsicht
unmittelbar aus dem Gesetzestext erschließen, sondern insbesondere auf
Richterrecht beruhen. Gerade in einem derartigen Rechtsbereich ist der Lernende
zunächst auf eine kurze, strukturierte Einführung angewiesen, die diese
Darstellung auch bietet. Der Hinweis, sich mit den angeführten Entscheidungen
aktiv auseinanderzusetzen könnte treffender nicht sein. Leider fehlt ein
Case-Book zum Wettbewerbsrecht (etwa in der Reihe JuS-Entscheidungen), das diese
Grundsatzentscheidungen bündelt und für Ausbildungszwecke „gebündelt“ zugänglich
macht. Diese leading cases sowohl des EuGH, als auch des BGH, müssen dem
Rechtsanwender bekannt sein, der sich auf diesem Gebiet sicher bewegen will.
Sehr kritisch wird der Begriff der „Sittenwidrigkeit“ des § 1 UWG
behandelt, dessen frühere begriffsjuristische Erfassung heute einer umfassenden
Interessenabwägung gewichen ist, die am Zweck des UWG auszurichten ist und mit
den Grundwerten unserer Rechtsordnung übereinstimmen muß. Die Darstellung
konzentriert sich jenseits der zahllosen literarischen Auseinandersetzung auf
die Vermittlung möglichst gesicherter Erkenntnisse am Leitfaden der
Rechtsprechung, aus der sich anerkannte Fallgruppen dogmatisch ausdifferenziert
haben. Der zweite wichtige Tatbestand des UWG ist § 3 (der vom strafrechtlichen
Schutz des § 4 UWG flankiert wird), der das Verbot irreführender Werbung
beinhaltet. Hier gehen der BGH und der EuGH, der richtigerweise vom Leitbild des
mündigen Verbrauchers ausgeht, (noch?) getrennte Wege, die der Verfasser mit
kritischem Unterton dem Leser verdeutlicht und seinerseits vorschlägt, sich im
Rahmen der gebotenen Interessenabwägung stärker an normativen Kriterien zu
orientieren, als an einer kaum zuverlässig bestimmbaren „Irreführungsquote“.
Behandelt werden selbstredend auch die Probleme des Rabattgesetzes, der
Zugabeverordnung und der Preisangabenverordnung. Stets werden die
europarechtlichen Bezüge herausgestellt, ohne die das Wettbewerbsrecht nicht
mehr lernbar ist. Sehr zu begrüßen ist überdies die ausgezeichnete Checkliste
zum Wettbewerbsprozeß. Ungemein komprimiert, aber sehr eingängig ist die
Darstellung zum Marken- und Kennzeichnungsrecht, in dessen Zentrum der Unterlassungsanspruch wegen
Verwechselungsgefahr steht, der eng an das WZG anknüpft, weshalb auch noch auf
ältere Rechtsprechung eingegangen wird. Auch hier werden zahlreiche Hinweise für
die praktische Arbeit gegeben. Leider aber sind keine Ausführungen zum Recht
der „domain-names“ und weitere internetrechtliche Probleme des
Wirtschaftsrechts enthalten, die immer weitere Kreise ziehen. Auch hier wird
eine ganz ausgezeichnete Checkliste zum Marken- und
Kennzeichnungsverletzungsprozeß geboten, die alle Probleme systematisch und
stichwortigartig aufführt und insbesondere auch bei der Abfassung von
Klageschriften eine Hilfe sein dürfte. Knapp behandelt werden außerdem die
Bereiche des Patent- und Gebrauchsmusterrechtes sowie des Urheber- und
Leistungsschutzrechtes, die für eine erste Einführung und einen systematischen
Überblick auf allemal ausreichen. Hinweise zur Vertiefung werden hinreichend
gegeben. Der schmale Band ist eine deutliche Bereicherung der
wirtschaftsrechtlichen Ausbildungsliteratur und dürfte vom Adressatenkreis
euphorisch aufgenommen werden. Zahlreiche weitere Auflagen werden die Folge
sein. Die Zeit war reif, für eine derartige Darstellung. Wer sie außer Acht läßt,
verschenkt Zeit. 29.02.00
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