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Ralf Hansen Rechtsprobleme
des Grundstückskaufes Eine
Rezension zu Horst
Hagen/ Günter
Brambring Der
Grundstückskauf Höchstrichterliche
Rechtsprechung und
notarielle Gestaltungshinweise 7.
Aufl., Köln: RWS-Verlag, 2000, 496 S., E 48,- ISBN
3-8145-6105-8
Der Band behandelt alle wesentlichen Rechtsprobleme des
Grundstückskaufs, vornehmlich entlang der prägenden Rechtsprechung des BGH.
Der erste Teil des Bandes behandelt die Rechtsprobleme mehr oder weniger in Form
eines systematischen Handbuches, während Teil B Hinweise für die notarielle
Vertragsgestaltung gibt, die aber auch und gerade Rechtsanwälte interessieren dürften.
Diese Aufteilung hat sich seit langen Jahren bewährt, zumal der erst genannte
Verfasser lange Jahre dem “Grundstückssenat” (V. Senat) des BGH vorstand, während
der letztgenannte Verfasser ein überaus bekannter Kölner Notar ist, der an der
Universität zu Köln seit Jahr und Tag eine hochinteressante Vorlesung zur
Vertragsgestaltung abhält, die besuchen sollte, wer in Köln studiert. Der Teil
B ist insbesondere deshalb interessant, weil viele vom BGH entschiedene
Problemkonstellationen durch angemessene Vertragsgestaltung vermeidbar gewesen wären.
Hinsichtlich des Teiles A dürfte es sich um die intensivste Aufarbeitung der
Rechtsprobleme des Grundstückskaufvertrages handeln, die gegenwärtig in dieser
Form erhältlich ist. Die Rechtsprobleme werden historisch entfaltet, also vom
Vertragsschluß bis zur Vollstreckung aus der Urkunde. Sehr eingehend ist etwa
die Darstellung zum Vertragsschluß unter Einbeziehung von Stellvertretern, etwa
im Zusammenhang mit der Verneinung der Geltung des Formzwangs für die
Zustimmung des vollmachtslos Vertretenen nach § 182 BGB. Erfreulich ist in
diesem Zusammenhang etwa auch die Einbeziehung der Vertretung politischer
Gemeinden. Die Darstellung zeigt in allen Bereichen wie man eine gemeinhin als
sehr komplex geltende Materie sehr verständlich und flüssig darstellen kann.
Erstaunlich sind immer wieder die Fälle des krassen Mißverhältnisses nach §
138 I BGB von Leistung und Gegenleistung, bei denen ein Eigentümer weit unter
Wert verkauft, so daß es zur Rückabwicklung nach § 812 I 1 Alt.1 BGB kommt,
die bei Weiterkauf oftmals zu erheblichen Vermögensverlusten führen kann.
Immer wieder lesenswert sind die Ausführungen zur Inhaltskontrolle notarieller
AGB und die Ausführungen zu § 313 BGB, insbesondere zur
“Schwarzkaufproblematik”. Besonders intensiv ist die Aufarbeitung des
Abbruches von Vertragsverhandlungen über einen Grundstückskauf unter
besonderer Berücksichtigung der Eigenhaftung des Vertreters. Es bedarf kaum
einer Erwähnung, daß insbesondere die Problematik der Leistungsstörungen eine
intensive Erörterung findet und umfassend dargestellt wird. Insbesondere die
Ausführungen zu § 273 BGB und zu § 326 BGB a.F. sind überaus erhellend.
Nichts anderes gilt für die Darstellung der Kondiktionsansprüche nach
fehlgeschlagenem Grundstückskauf, nicht zuletzt wiederum bei den “Schwarzkäufen”,
die sich im Endeffekt meist als weit teurer erweisen als ein Grundstückskauf
unter Einhaltung der rechtlichen Regeln. Eine gehende Darstellung finden zudem
Fragen der besonderen Grundstückskaufsverträge, etwa beim Erbbaurechtsvertrag
oder im Rahmen von Verträgen von Kommunen im Rahmen öffentlicher Aufgaben. Teil B enthält Hinweise für die notarielle
Gestaltungspraxis, ist aber auch für Rechtsanwälte überaus interessant, da
sie oftmals vor Abschluß solcher Verträge beratend eingeschaltet werden.
Brambring geht dabei zunöchst sehr intensiv auf typische Fehler im
Beurkundungsverfahren ein, um sodann Strategien für eine angemessene Sicherung
von Verkäufer und Käufer zu entwickeln, die sich auch in ausgezeichneten
Klauselvorschlägen niederschlagen. Dies betrifft nicht zuletzt die schwierigen
Fragen der Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Sehr intensiv ist die Aufarbeitung
der Klauselpraxis zu den Vorkaufsrechten und zur Beurkung eines Kaufvertrages
mit einem vollmachtlosen Vertreter. Der Teil B schließt mit einer ungemein
interessanten Übersicht über die Rechtsprechung zu den Amtspflichten eines
Notars. Es hat sich herumgesprochen, daß dieser Teil unter Notaren als
vorbildhaft gilt und die Kautelarpraxis erheblich prägt. Wer sich mit Grundstücksrecht beschäftigt, wird diesen
ausgezeichneten Band mit großen Gewinn nutzen, zumal die herausragende
Darstellung von Auflage zu Auflage noch intensiver und besser wird. Eine
Neauflage für 2003 ist angekündigt.
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