|
Ralf Hansen Aktuelle
Probleme der Durchsetzung gesellschaftsrechtlicher Ansprüche der GmbH
im Insolvenzfall Michael
Stobbe Die
Durchsetzung gesellschaftsrechtlicher Ansprüche der GmbH in Insolvenz
und masseloser Liquidation Köln:
RWS-Verlag, 2001, 560 S., E 70,50,- ISBN
3-8145-8092-3
Die
GmbH ist die wohl insolvenzanfälligste Rechtsform des deutschen
Gesellschaftsrechts. Indessen bestehen auch im Insolvenzfall regelmäßig
Ansprüche der Gesellschaft gegen Gesellschafter und Geschäftsführer,
die zur Schuldentilgung fruchtbar gemacht werden können. Derartige
Ansprüche resultieren regelmäßig aus Verletzung der
Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften und aus
Organhaftung. Oftmals sind sie die einzig verbleibende Haftungsmasse für
die Gläubiger. Thema des Buches ist es in erster Linie wie
Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren oder einzelne Gläubiger außerhalb
eines Insolvenzverfahrens in masseloser Liquidation im Wege der
Zwangsvollstreckung auf derartige Forderungen doch noch zugreifen können.
Die damit zusammenhängenden Rechtsfragen werden sehr eingehend unter
eingehender Berücksichtigung des Schrifttums dargestellt. Die intensive
Beschäftigung mit der masselosen Liquidation kann angesichts der
wirtschaftlichen Ausgangslage nicht überraschen. Entgegen den Annahmen
im Gesetzgebungsprozeß der InsO werden solche Liquidationen durch die
Neuregelungen nicht vermieden, sondern haben eher noch zugenommen. Die
Darstellung überzeugt insbesondere durch eine sehr eigenständige und
stringente Argumentation. Die
sehr gelungene Darstellung bestimmt zunächst einmal den
haftungsrechtlichen Ausgangspunkt in der Krise der GmbH. Ziel der
Darstellung ist die Herausarbeitung geeigneter Zugriffsmethoden auf
derartige Ansprüche. Dabei geht der Verfasser sehr deutlich von den
Vorzügen des Insolvenzverfahrens gegenüber der
Einzelzwangsvollstreckung aus. Nicht zuletzt die Aufklärungsmöglichkeiten
des vorläufigen Insolvenzverwalters wiegen die Vorteile der
Einzelzwangsvollstreckung weitgehend auf. Sie sind indessen wenig wert,
wenn keine hinreichende Masse vorhanden ist, um das Insolvenzverfahren
überhaupt aussichtsreich erscheinen zu lassen, da die Verfahrenskosten
dann nicht gedeckt sind. Der Verfasser ist indessen der Auffassung, daß
die insolvenzrechtliche Praxis hier inkonsequent verfährt, weil nicht
alle Möglichkeiten der Aufklärung von Ansprüchen der Gesellschaft
gegen Gesellschafter und Geschäftsführer erfolgt. Nach seiner
Auffassung wird dem Vorhandensein einer liquiden Masse zu viel und
diesen Ansprüchen zu wenig Beachtung geschenkt. Die entscheidende
Kompensation will er dadurch erreichen, daß die Gläubiger mit dem
Insolvenzverwalter eine Vergütung vereinbaren, die das Ausfall- und
Haftungsrisiko deckt. Allerdings räumt er selbst ein, daß damit die
Probleme der masselosen Insolvenz nicht hinreichend gelöst werden können. Infolgedessen
beleuchtet der Verfasser die Möglichkeiten im Rahmen der
Einzelzwangsvollstreckung. Als erste Vorfrage taucht in solchen Fällen
regelmäßig das Problem der Herstellung der Handlungsfähigkeit gelöschter
und vertreterlosen Gesellschaften auf. Der Verfasser begründet sehr
eingehend, daß die Abberufung oder Amtsniederlegung des
Alleingesellschafters nach § 242 BGB rechtsmißbräuchlich ist, so daß
ihr die Wirksamkeit zu versagen ist. Problematischer ist dies in anderen
Konstellationen. Hier will er einem Gesellschafter-Geschäftsführer
(dem Fremdgeschäftsführer kann sie nicht versagt werden) diese Möglichkeiten
versagen, da eine Amtsniederlegung in der Krise der GmbH rechtsmißbräuchlich
ist und stellt sich damit mit guten Gründen insoweit gegen die neuere
Linie des BGH. Hier wäre die Herausarbeitung schärferer Konturen
sicher wünschenswert. Besonders schwierige Probleme stellen sich nach
der Löschung der GmbH im Handelsregister. Alle rechtlichen Möglichkeiten
dann eine Vertretung überhaupt noch herzustellen, setzen die schlüssige
Darlegung des Vorhandenseins von Restvermögen voraus, um nach § 66 V
GmbHG vorgehen zu können. Ohne die qualifizierten Dienste von
Wirtschaftsauskunfteien im Vorfeld ist dies oftmals praktisch nicht zu
realisieren. Allerdings sieht der Verfasser in der Zwangsvollstreckung Möglichkeiten
nach § 57 I, 779 II ZPO vorzugehen. Gerade aufgrund ihres noch recht
experimentellen Charakters sind diese Ausführungen in hohem Maße
lesenswert. Die Durchsetzbarkeit der Ansprüche setzt Informationsmöglichkeiten
voraus, die oftmals erst gerichtlich erstritten werden müssen. Hier
versucht der Verfasser die Informationsrechte der Gläubiger an die
informationsrechte eines Insolvenzverwalters im Einziehungsprozeß
wenigstens anzunähern. Als letztes wendet sich der Verfasser der
entscheidenden Zugriffsproblematik zu, deren Realisierung sich
weitgehend im Verfahren nach §§ 829 ff ZPO abspielt, da es um den
Zugriff auf nicht erbrachte Einlageschulden geht, die der Gesellschafter
der GmbH schuldet. Die denkbaren Konstellationen werden sehr eingehend
durchgespielt. Es
gelingt der Arbeit, diesen vielschichtigen und sehr umstrittenen Bereich
transparenter zu machen und Strategien für Haftungszugriffe zu
entwickeln.
|
|
|
|