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Ralf Hansen

Praxisbezogene Einblicke zu zentralen wirtschaftsrechtlichen Fragen des Internetrechts

Eine Rezension zu:

Nicole Denise Rademacher

Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz im Internet

Erstauflage

Berlin: Erich-Schmidt-Verlag, 2003, 224 S., 36,80,-

ISBN 3-503-07486-4

http://www.esv.info

 

Der neue Praxisleitfaden hat den Stand vom Juli 2003 und hat die Reform des deutschen Urheberrechts von Juli 2003, die der Umsetzung der EU-Informationsrichtlinie geschuldet ist, ansatzweise bereits berücksichtigt. Wie die Verfasserin, Rechtsanwältin und Unternehmensberaterin in Bonn, im Vorwort treffend erläutert, ist eine umfassende Darstellung dieser Materie allein schon angesichts der sich hier seit Jahren abspielenden rasanten Entwicklungen nicht möglich, die umfassenden Eigenrecherchen am Fall notwendig machen. Die Ausführungen richten sich allerdings zu einem erheblichen Teil auf die Probleme der Websitegestaltung durch juristische Personen des öffentlichen Rechts. Die nächste Reform des UrhG ist unterdessen bereits angekündigt, nicht zuletzt unter dem Druck der Medienindustrie, das Recht auf Herstellung von Privatkopien weiter einzuschränken, bei durchaus geringen Möglichkeiten der Verifikation etwaiger Verstöße.

Der Teil 1 des Bandes behandelt den "Urheber- und Leistungsschutz nach dem UrhG". Die Darstellung geht dabei unmittelbar von den Urheber- und Leistungsschutzrechten aus, die bei Implementierung einer Website entstehen können. Es erhebliches Problem stellt bereits die Schöpfungshöhe des § 2 II UrhG, an dessen Vorliegen allem Anschein nach immer höhere Anforderungen gestellt werden, jedenfalls bei Sprachwerken. Insoweit muss stets eine individuelle Prüfung stattfinden, bei durchaus schwankender Rechtssicherheit. Insofern erscheinen die diesbezüglichen Ausführungen (S. 36 f) etwas verkürzt. Die einzelnen Werkarten werden aber problemorientiert angesprochen, so etwa das gerade durch eine "Abmahnwelle" erheblichen Ausmaßes erneut in die Diskussion geratene Problem des Urheberrechtsschutzes von Anfahrtsskizzen, der grundsätzlich gegeben ist. Besonders lesenswert sind die Ausführungen über "Multimedia-Urheberschutz für Programme", da sich hier - sofern kein schriftlicher Vertrag vorliegt wie so oft - zwischen den Erstellern einzelner Elemente des Multimediawerks "Website" erhebliche "Abschichtungsprobleme" hinsichtlich der Miturheberschaft ergeben können, etwa zwischen Designern und Webprogrammierern. Die Verfasserin hebt völlig zutreffend hervor, dass hier noch sehr viele Fragen offen und insbesondere richterlich nicht entschieden sind, etwa auch im Zusammenhang des Namensnennungsrechtes von Screendesigners und der Programmierer, die sie völlig zutreffend grundsätzlich für gegeben hält. Erfreulicherweise geht sie auch auf den Urheberrechtschutz nach § 24 Hochschulrahmengesetz näher ein. Bei den Grenzen des Urheberschutzes wird das Recht auf Herstellung und Weitergabe von Privatkopien zwar dargestellt, ohne jedoch auf die Eingrenzung durch einen weitreichenden Kopierschutz einzugehen, der inzwischen mit § 95 UrhG eingeführt wurde und der etwa die Frage aufwirft, wann eine Software zur Umgehung des Kopierschutzes geeignet ist. Beim Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung wird die Problematik der Deeplinks, die Gegenstand der "Paperboy-Entscheidung" des BGH nur sehr kurz angesprochen. Sehr informativ sind die Ausführungen zur Einräumung von Nutzungsrechten und zum Abschluss von Lizenzverträgen. Bei den Ausführungen zum Zivilprozessrecht hätte es nahegelegen auf die Probleme der einstweiligen Verfügung im Urheberrecht einzugehen, denen eine sehr kurze Übersicht über strafrechtliche Fragen folgt.

Teil 2 behandelt den gewerblichen Rechtsschutz in Bezug auf internetrechtliche Fragestellungen. Die in Bezug genommene Legende vom rechtsfreien Raum "Internet" müsste sich angesichts diverser "Abmahnwellen" der letzten Jahre zwar inzwischen eigentlich erledigt haben, hält sich aber angesichts nach wie vor massenhaft anzutreffender Rechtsverstöße allem Anschein nach beharrlich. Das Wettbewerbsrecht wird nur in einem kurzen Überblick behandelt. Auch die Darstellung der markenrechtlichen Probleme ist recht kurz und wird ergänzt durch Ausführungen zum Patentrecht. Eingegangen wird auf die Probleme der Bannerwerbung auf Portalen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts verantwortet werden, auf das Vorhalten extremistischer Inhalte und recht ausführlich auf jugendschutzrechtliche Probleme. Das abschließende Kapitel referiert die wesentlichen Entwicklungslinien der meist europarechtlich veranlassten Reformen der letzten Jahre, ist allerdings sehr kurz gehalten. Der Anhang enthält Muster für einen Disclaimer (dessen Nutzen angesichts des deliktsrechtlichen Charakters etwaiger Unterlassungsansprüche insgesamt zweifelhaft ist), einen Mustervertrag über die Einbindung Dritter als freier Mitarbeiter bei der Websitegestaltung und diverse Verhaltenskodexe.

Das Buch vermittelt in einem ersten Überblicke grundlegende Einblicke in den Bereich der wirtschaftsrechtlichen Materien des Internetrechts.