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Ralf Hansen Gesetzliche Schuldverhältnisse in der Fallbearbeitung Eine
Rezension zu: Heinrich Dörner Schuldrecht 2 Gesetzliche Schuldverhältnisse 5., völlig neu bearbeitete Auflage Heidelberg: C.F.Müller, 2002, 174 S., E 16,- 3-8114-2034-8 http://www.cfmueller-verlag.de Bei dieser Fallsammlung handelt es sich um die - vollständig
eigenständige - “Fortschreibung” der seinerzeit berühmten Fallsammlung von
Josef Esser, die der BGH regelmäßig in Entscheidungen zitierte und die auch
heute noch für Grundlagenprobleme von Interesse ist. Die Fortschreibung des
bekannten Münsteraner Ordinarius bewegt sich auf gleichen Niveau und ist ganz
ausgezeichnet. Aufgenommen wurden zwei völlig neue Fälle. Je einer zum
Bereicherungs- und zum Deliktsrecht. Soweit erforderlich wurde die
Schuldrechtsreform selbstredend eingearbeitet, die den Band zwar nur am Rande
berührt, jedoch gerade bei den deliktsrechtllichen Fällen von einiger
Bedeutung ist. Das Buch richtet sich in erster Linie an Examenskandidaten,
angesichts der Materie aber selbstredend etwa auch an wissenschaftliche
Assistenten, die in der “Korrekturpraxis” tätig sind. Die Fälle
orientieren sich im wesentlichen an der höchstrichterlichen Rechtsprechung,
bieten indessen auch interessante dogmatische Kritik und bieten Anlaß
grundlegende “Fallklassiker” dogmatisch zu reflektieren. Die ersten vier Fälle behandeln Fallkonstellationen aus dem
Bereich der Geschäftsführung ohne Auftrag. Da dieser Bereich eng mit dem
Kondiktionsrecht verschränkt ist, wird oftmals die Brücke zum
Bereicherungsrecht geschlagen, wie bereits der erste Fall zeigt, der indessen
auch eine Aufrechnungsproblematik einbezieht. Damit verwendet der Verfasser ein
“Strickmuster”, das regelmäßig gerade auch Examensklausuren zugrunde
liegt, die regelmäßig mehrere Teilbereiche übergreifen. Fall 2 behandelt
interessante Fragen der Abgrenzung der öffentlichrechtlichen von der
privatrechtlichen GoA. Mit einer interessanten Variante des berühmten
Flugreisefalles enthält Fall 3 einen der absoluten “Klassiker” der
deutschen Schuldrechtsdogmatik. Fall 4 indessen hat einen erheblichen
wirtschaftsrechtlichen Einschlag und behandelt Fragen der Herausgabe von
Einnahmeerzielungen bei Herstellung und Vertrieb von Fotographien eines
denkmalgeschützten Objektes an den Eigentümer desselben, der insbesondere
Fragen des Zuweisungsgehaltes bei der Eingriffskondiktion aufwirft, aber auch
urheber- und wettbewerbsrechtliche Belange neben der Dogmatik des § 1004 BGB
beeindruckend streift. Die Fälle 5 - 9 betreffen Fallgestaltungen aus dem Bereicherungsrecht. Fall 5 erörtert schwerpunktartig die Unterschiede zwischen Zweikondiktionen- und Saldotheorie anhand eines Falles aus dem Gebrauchtwagenkauf, der zeigt, daß § 123 BGB keine Anspruchsgrundlage ist, vielmehr über § 142 BGB der Leistungskondiktionsanspruch aus § 812 I 1 BGB, was recht oft falsch gemacht wird. Besonderes Augenmerk verdient Fall 6, der die Unterschiede zwischen Grundbuchberichtigungsanspruch und der Kondiktion einer Buchposition bei unrichtigen Grundbuch zum Thema hat. Nichts anderes gilt für Fall 7, der ebenfalls sachenrechtliche Fragen berührt und sehr interessante Ausführungen zur Abgrenzung des Vindikationsfolgenanspruchs aus §§ 987 ff zu Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung und zum Deliktsrechts unter Einschluß der Kernprobleme des § 951 BGB zum Gegenstand hat. Fall 8 hat den Bereicherungsausgleich im Dreispersonenverhältnis zum Gegenstand und behandelt eine sehr schwierige Problematik aus dem Anweisungsrecht, wobei dann Fragen der Direktkondiktion ebenso erörtert werden wie Fragen der Tilgungs- und Zweckbestimmung bei der Leistung des Anweisenden. Auch Fall 9 bewegt sich im Rahmen des Bereicherungsausgleichs im Dreipersonenverhältnis und vertieft die hochgradig examensrelevanten Fragen dieser Konstellation anhand der Rückforderung bei Drittzahlung auf Veranlassung des Schuldners in Abgrenzung zur Zahlung auf Anweisung und zur Drittzahlung auf eigenen Antrieb. Dieser Architektenfall wird seit ungefähr zehn Jahren lebhaft und kontrovers diskutiert. Insoweit bietet der Band auch interessante Beiträge zu einer derartigen Debatte. Die Fälle 10 - 16 behandeln Fragen aus dem weiten Umfeld des
Deliktsrechts. Die Auswahl ist auch hier extrem gut gelungen. Fall 10 behandelt
sehr aktuell die “Kind-als-Schaden-Problematik”, geht auf die
verfassungsrechtliche Relevanz indessen nur kurz ein, da der Praxisnähe der
Vorzug gegeben wird, so daß die ständige BGH-Rechtsprechung bei der Fallösung
zugrundegelegt wird, so daß schon aus § 280 I BGB der volle Unterhaltsaufwand
als Schaden zugesprochen wird. Der Fall 11 behandelt Fragen der Verletzung des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts anhand des “Paul-Dahlke-Falles”, so daß
die gesamte konkurrierende Normenpalette unter Einschluß der Lizenzanalogie
hier diskutiert wird. Fall 12 hat Fragen der Verkehrspflichten zum Gegenstand.
Unbedingt lesenswert ist Fall 13, der Fragen der Produzentenhaftung anhand einer
interessanten Variante des “Hühnerpestfalles” zum Gegenstand hat und zeigt,
daß sich dieser Bereich nicht auf den engen deliktischen Rahmen beschränkt.
Statt dessen ist der Ausgangspunkt - wenigstens bei den Vorüberlegungen - stets
bei der kaufrechtlichen Gewährleistung zu suchen, um sich dann zum ProdhaftG
voranzutasten. Dieses Thema spielt auch bei nächsten Fall eine erhebliche
Rolle, da es hier um die sog. “Weiterfresserschäden” geht. Der fall ist so
ausgewählt, daß alle examensrelevanten Aspekte unter Einschluß der Fragen um
den Schutzzweck der Norm zur Sprache kommen. Auch Fall 15 hat wieder Fragen aus
dem weiteren Umkreis der Produzentenhaftung zum Gegenstand, wobei allerdings bei
dieser Unfallkonstellation noch Fragen der Haftung aus § 831 BGB mit der
bekannten Exkulpationsproblematik und dem Schadensumfang bei der Haftung für
Personenschäden eine Rolle spielen. Ebenfalls sehr aktuell ist Fall 16, der
Fragen des Umwelthaftungsrechts zum Gegenstand hat und ebenso wie die Fälle zur
Produkthaftung auch recht gut an fallbezogene Einführung in die Thematik dienen
kann. Die Fälle und Lösungen sind allesamt hervorragend konzipiert und bringen
die examensrelevanten Fragen didaktisch sehr geschickt zur Sprache. Die ganz ausgezeichnete Fallsammlung bewegt sich auf höchsten
Niveau und dürfte die beste Fallsammlung sein, die gegenwärtig zu den
gesetzlichen Schuldverhältnissen existiert.</div>
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